BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Wubru
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BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#1

Beitrag von Wubru »

Hallo Ihr Lieben,

Sohnemann wird im März 18.
Er geht seit Sommer auf die höhere Handelsschule und hat dort erhebliche Probleme.
Seit der 7. Klasse bekam er Nachhilfe in Deutsch (sonderpädagogischer Förderbedarf Hören & Kommunikation).
Solange wir beim Sozialamt waren, gab es dort keine Schwierigkeiten, dass die Lehrerin ihre 25 Euro bekam.
Seit 2 Jahren JC und man rangelt um die 25 Euro, weil JC ja nur 20 Euro zahlen will.
Nun...Schnee von gestern - erst mal.
Jetzt in der neuen Schule hat er zusätzlich Probleme in Mathe.
- Hat er mit 18 noch Anspruch auf Leistungen zur BILDUNG? (Teilhabe hört mit 18 auf, das weiß ich). Bildung müsste aber weiterlaufen?!
- Hat er Anspruch auf ZWEI Fächer?? Bislang war es immer nur ein Fach.

Wir haben von einem regionalen Bildungsträger ein klasse Angebot... Die bewegen sich IM Rahmen der 20 Euro UND da kommt sogar ein Lehrer ins Haus.
(Koelsch hab ich bei Facebook entdeckt).
Bei den Instituten hat mein Sohn nix von Minilerngruppen

Koelsch hatte mir hierzu schon einen Link geschickt, aber Unsicherheit besteht immer noch
https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 5.2011.pdf

Liebe Grüße
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
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Günter
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#2

Beitrag von Günter »

Tipp von mir, erst mal, auch wegen der gebotenen Eile, formlosen Antrag stellen, dann sehen wir weiter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#3

Beitrag von marsupilami »

Hab mir das Verlinkte durchgelesen.
Ist zwar für Bamberg - also Ausland - aber Günter hat Recht:

Antrag stellen und begründen, dann schauen was kommt.
Alles andere ist Spökenkiekerei.
Signatur?
Muss das sein?
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friys
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#4

Beitrag von friys »

Die Leistungen des Bildungspakets | für Bildung und Teilhabe (BuT) | Lernförderung für bedürftige Schülerinnen und Schüler können in Anspruch nehmen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II), wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung für die BuT-Berechtigung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die Antragstellung für BuT kann auch formlos erfolgen.

BAMS > https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsma ... 09E7930903
Das Bildungspaket Städteregion Aachen > https://www.staedteregion-aachen.de/fil ... _Flyer.pdf
Berlin - Broschüre ‘Mitmachen bildet. Das Bildungspaket macht’s möglich. https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungsp ... spaket.pdf
Broschüre Mitmachen bildet. Das Bildungspaket macht’s möglich, Seite 13, hat geschrieben: Lernförderung

Irina will Grundschullehrerin werden. Dafür muss sie in diesem Jahr den MSA bestehen und danach in die Oberstufe gehen. Wenn nur nicht die 5 in Mathe wäre. Seitdem ihre Mutter das Geld für Nachhilfestunden bekommt, hat Irina Freude an dem Fach und bringt viel bessere Leistungen. Später wird sie dann ihren Schülern das Rechnen beibringen. Das Bildungspaket macht‘s möglich.

marsupilami hat geschrieben: Mi 9. Jan 2019, 11:28 Ist zwar für Bamberg - also Ausland -
  • - also Ausland - Das Pferd ist doch in 10 Jahren ALG-Ratgeber-Forum totgeritten.
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Günter
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#5

Beitrag von Günter »

Der Veterinär hat geschrieben:- also Ausland - Das Pferd ist doch in 10 Jahren ALG-Ratgeber-Forum totgeritten.
Niemals nicht, denn wir päppeln die olle Mähre immer wieder auf.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Wubru
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#6

Beitrag von Wubru »

Sodele...ich mach die Kiste hier mal als erledigt zu - es sei denn, der Bewilligungsbescheid gibt noch Anlass zum Ärgernis, aber ich bekam vorgestern die Aufforderung zur MiWi, dass ich denen bescheid sagen soll, ob ich das Angebot des Leistungsanbieter annehme und die 49 Euro Anmeldegebühr selbst zahle, weil das nicht aus BuT bezahlt wird (ansonsten haben sie nicht gemeckert).
Hab denen heut mein Ok zugefaxt... Falls sie es hätten übernehmen sollen/müssen, dann egal...ich will jetzt, dass es losgeht, statt wieder die ganze Maschinerie anzuschmeissen.
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Koelsch
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#7

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
ok, wichtig dass die Nachhilfe anläuft
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: BuT Nachhilfe noch möglich bei 18jährigem?

#8

Beitrag von Günter »

Jepp, gut so :bravo: :bravo:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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