Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

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Emmaly
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#26

Beitrag von Emmaly »

Jetzt muss ich wegen Mutterschaftsgeld nachfragen: wie hoch war es und wann wurde gezahlt?
Bis wann geht dein Bescheid ALG II? Und von wann ist der ALG II-Bescheid?
Der erste Bescheid und der mit der Nachzahlung? Was steht über den Bescheiden?
Bewilligungsbescheid, Änderungsbescheid oder was?


Es wird ja immer komplizierter.
Hast aber recht, dass es nicht geht, den SB zu sagen er blickt nicht durch, auch wenn es so ist. Nur warum fragt sie nicht bei der Erziehungsgeldstelle nach.

Wichtig ist, dass du alles nachweislich machst. Am besten schriftlich.
Zuletzt geändert von Emmaly am Sa 24. Okt 2009, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzt
LG Emmaly
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Lourdes
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#27

Beitrag von Lourdes »

Hey,

So das wird jetzt etwas viel... ich habe dir nun die Begründung von dem Bescheid wo sie schreibt das mir nun 330€ zustehen abgeschrieben und den Brief der am donnerstag kam.

so die Bescheide:

22. Juli: Bescheid "über die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)"

13. August: Bescheid " über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes sowie über die Neubewilligung von laufenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)", wegen der Geburt von meinem Zwerg.

Mitte September: kam ein Bescheid wo nur drinne stand dass, das Elterngeld in der Höhe von 150€ anrechnungsfrei bleibt, daraufhin habe ich ihr verklickert das ich ja eine Nachzahlung bekommen müsste da bei beiden Stellen (Arge und Elterngeldstelle) das Mutterschaftsgeld angerechnet wurde.

6.10: Bescheid "über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes sowie über die Neubewilligung von laufenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozilgesetzbuch (SGBII)" das ich die hälfte vom Mutterschaftsgeld (also die 330€) zurück bekommen würde.
Begründung:
Wir haben nochmals eine Überprüfung Ihrer Leistungsberechnung vorgenommen. Es wird ab Geburt des Kindes bei der Anrechnung des Mutterschaftsgeld ein Betrag in Höhe des Elterngeldes, in Ihrem Fall des hälftigen Elterngeldes, frei gelassen. Die Nachzahlung für August bis Oktober haben wir zur Auszahlung anghewiesen.
Daraufhin habe ich meine SB angerufen und ihr versucht zu erklären das sie mir das ganze Mutterschaftsgeld (also 660€) zurückgeben müsste da das ja in der höhe bei der Elterngeldstelle angerechnet wurde.

Und jetzt am Donnerstag kam der Bescheid (vom 20.10.) das sie das alles nochmal nachgeguckt hätte und mir wirklich nur die hälfte zustehen würde.
Leistungen nach dem SGB II: Freibetrag Elterngeld
- Unser Bescheid vom 6.10.2009
- Telefongespräch vom 12.10.2009


Sehr geehrte Frau ...,

im og. Telefongespräch beanstanden Sie, dass unsererseits der Freibetrag Elterngeld, der bei der Anrechnung von Mutterschaftsgeld frei gelassen wird, zu niedrig sei.

Nach nochmaliger Überprüfung teilen wir mit, dass wir an der Berechnung laut og. Bescheid festhalten.
Sie erhalten Elterngeld von 300,00€ monatlich für ein Jahr. Sie haben sich für die gestreckte Auszahlung entschieden, d.h. halbe Leistung für doppelten Zeitraum, also monatlich 150,00€.

Nach § 10 Abs. 1 BEEG sind Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder grundsätzlich bis zu 300,00€ von der Berücksichtigung im Rahmen des SGB II freigestellt. Im Falle der gestreckten Auszahlung nach § 6 Satz 2 BEEG (halbe Leistung für den doppelten Zeitraum) beträgt die Obergrenze anrechnungsfreier Leistungen 150,00€ (§ 10 Abs. 3 BEEG). [Eicher/Spellbrink Kommentar zum SGB II, 2. Auflage, S 328].
Soweit Mutterschaftsleistungen, insbesondere Mutterchaftsgeld, auf das Elterngeld angerechnet wird (§ 3 BEEG), muss auch hier ein anrechnungsfreier Betrag von 300,00€ bzw. 150,00€ je Kind berücksichtigt werden.

Demnach können wir bei der Berücksichtigung lediglich den halben Betrag, also 150,00€ bei der Berücksichtigung des Mutterschaftsgeldes freilassen.

Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, so haben sie die Möglichkeit, entsprechene Rechtsmittel einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag XXX
Bewilligt ist das Hartz4 bis zum 31.1.2010.

So, das Mutterschaftsgeld wurde vom 11.8. - 6.10 gezahlt (Auszahlung war am 4.8. [Geburtstermin war 11.8, gekommen ist der Zwerg am 31.7])
Es waren 10,33€ am Tag also 310€ im Monat also insgesamt 680€.
Da ich den Mindestsatz Elterngeld bekomme, haben sie mir für August und September 300€ und für Oktober 60€ angerechnet (nur eben aufgeteilt auf 6 Monate).

LG
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Emmaly
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#28

Beitrag von Emmaly »

Da die SB hier Rechtsliteratur zitiert würde ich zum Anwalt raten. Beim Amtsgericht ein Beratungsschein holen und zu einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Widerspruch zum Bescheid vom 6.10. einlegen ist erst einmal fristwahrend. dann sollte der anwalt bei der Begründung helfen.
Ob die bescheide davor überprüft werden müssen, auch bei Anwalt erfragen.

tut mir leid dir nicht besser helfen zu können.
LG Emmaly
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Lourdes
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#29

Beitrag von Lourdes »

Hey,

kein Problem, Danke für die Hilfe die du mir bisher gegebn hast.
Dann werde ich am Monatg mal direkt losdappeln und Wiederruf einschmeisen und nen Beratungshilfeschein holen:

Liebe Grüße

Edit: Wie sollte ich den Wiederuf denn am besten fornmulieren??
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Günter
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#30

Beitrag von Günter »

Nicht Widerruf, Widerspruch.

Wir dürfen dir wegen des Rechtsberatungsgesetzes keinen Widerspruch vorformulieren, ich kann dir deshalb nur schreiben wie ich in einer vergleichbaren Situation antworten würde.

Widerspruch gegen die Bescheide vom ....

Gegen die o.g. Bescheide lege ich form- und fristwahrend Widerspruch ein. Da eine komplizierte Rechtslage vorliegt und sie ihrer Beratungspflicht nach dem SGB I nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind, benötige ich den Beistand eines Rechtsanwaltes. Einen Beratungsschein werde ich umgehend beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Begründung wird dann durch den Anwalt erfolgen.

mit flüchtigen Füßen
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Lourdes
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#31

Beitrag von Lourdes »

Hey,

danke!!

LG
Lourdes
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Re: Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Elterngeldbezug...

#32

Beitrag von Lourdes »

Hey,

wollte mal hier ein wenig auf dem laufenden halten...

Also, mein anwalt hatte zuerst einen Wiederspruch ohne begründung geschrieben... das JobCenter wollte bis zum 19.11 die Begründung haben, Gestern (also am 19,11.) kam ein Brief von meinem Anwalt das es wohl wenig Chancen gibt das zu gewinnen und ich soll einen Termin mit ihm ausmachen um zu gucken ob wir jetzt den wiederspruch durchziehen wollen oder nicht.

Ich bin grade ziemlich geladen da er auch Gestern und heute nicht zu erreichen war...

es kann doch nicht sein das diejenigen die ihr Elterngeld in voller höhe (also 300€) bekommen das komplette Mutterschaftsgeld behalten dürfen und diejenigen die sich das Geld splittern lassen die dummen sind und vom JobCenter die hälfte des Mutterschaftsgeld abgezogen bekommen und von der Elterngeldstelle noch mal das komplette Mutterschaftsgeld abgezogen wird...

ich mein, irgendwas läuft dort doch schief... das kann doch nicht wahr sein...

Liebe Grüße
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