Rückforderung von Kindergeld

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Koelsch
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Rückforderung von Kindergeld

#1

Beitrag von Koelsch »

Offensichtlich haben es ja unsere über alles geschätzten ARGEn nicht geschafft in vorauseilendem Gehorsam alle Bescheide von Kindergeldbeziehern zu ändern. Also gibt es Fälle, die das erhöhte Kindergeld erhalten haben und den unveränderten ALG II Satz. Denen droht jetzt eine Rückforderung der ARGE - und da sollte man dann peinlich genau darauf achten, dass ARGE sich an die gesetzliche Vorgehensweise hält.
  1. Zunächst einmal ist eine Anhörung nach § 24 SGB X zwingend erforderlich. Die muss man erhalten und sollte dann darauf auch antworten:
    - Jawoll, ich hab das Kindergeld bekommen
    - Ich habe den vollmundigen und lautstarken Beteuerungen unserer Kanzlerine und vieler anderer Politiker vertraut, dass dies eine Wohltat für alle Kinder sein soll
    - Also hab ich das Geld ausgegeben, es ist weg
    - Ich widerspreche ausdrücklich einer Aufrechnung nach § 43 SGB II
  2. Dann muss das Geld von ARGE zurückgefordert werden. Da gibt's nun zwei Möglichkeiten
    1. Man stützt die Rückforderung auf § 48 SGB X
      Das ist für ARGE die einfachere Lösung, denn der § 48 SGB X ist eine Muss-Vorschrift. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann muss zurückgefordert werden.

      Aber - hier ist der § 48 SGB X nach meiner Meinung nicht anwendbar. Die ARGE wusste von Anfang an, es wird KG bezogen, nur die Höhe hat sich etwas geändert. Damit scheidet nach meiner (und nicht nur meiner) Meinung, die Anwendung des § 48 SGB X aus.
    2. Bleibt der § 45 SGB X - das ist eine Kann-Vorschrift.
      In der Anhörung habt ihr ja schon geschrieben, das Geld ist weg und wir haben auf das Wort der Kanzlerine vertraut.
      Damit macht Ihr rechtlich also den sogenannten Vertrauensschutz geltend. Wenn das nämlich so stimmt und man wider Erwarten dem Wort der Kanzlerine vertrauen darf, dann darf die Leistung nicht zurückgefordert werden. Macht ARGE es trotzdem, dann muss sie das zum einen begründen und sie muss begründen, warum sie nach pflichtgemäßem Ermessen hier das Geld zurückfordern möchte.
  3. Wenn also irgendwas in Richtung Rücknahmebescheid bei Euch im Poschtkäschtle landet, gebt bitte Laut, dann schaun mer weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Emmaly
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#2

Beitrag von Emmaly »

Ich habe einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid und die Änderungsbescheide.
Kommt morgen zu meiner Sache hinzu.

Die Begründung der ARGE kenne ich jetzt schon. Oder? :pssst:
LG Emmaly
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Günter
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#3

Beitrag von Günter »

und wir haben auf das Wort der Kanzlerine vertraut.
Ob man damit durchkommt? Jeder Bürger weiß, dass man keinem Politker trauen kann. Siehe die Steuersenkungslüge, jeder wußte die haben eine Rekordverschuldung dank der Almosen für die notleidenden Banken an der Backe, und dann versprechen die, die Bürger zu entlasten. Wer sowas glaubt, der kann auch mit seinem Brötchen telefonieren.

Aber nichtsdesdotrotz, die Begründung für den Widerspruch ist super.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
sleepy5580
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#4

Beitrag von sleepy5580 »

http://www.tagesschau.de/inland/hartziv122.html

demnach muss das eine Rückzahlung nicht zwingend sein
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kleinchaos
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#5

Beitrag von kleinchaos »

Meine Große hat neuen Bescheid bekommen, mit dem sinnigen Satz, dass im Februar aufgerechnet wird
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#6

Beitrag von sleepy5580 »

Wie war das noch mit einer Anrechnung im Zuflussmonat müsste dann nicht eigentlich ein Änderungsbescheid für Januar her?
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Koelsch
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#7

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben:Meine Große hat neuen Bescheid bekommen, mit dem sinnigen Satz, dass im Februar aufgerechnet wird
Für eine Aufrechnung fehlt es völlig am Rechtsgrund - sofort Widerspruch allein deshalb, natürlich mit Antrag auf aufschiebende Wirkung.
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Koelsch
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#8

Beitrag von Koelsch »

Das wesentliche Problem hier hat in dem Tagesschau Artikel der Herr Ernst erkannt:

Die BA und die Bundesregierung haben sich in vollem Galopp bis zur Halskrause in die Sch... geritten:

Erst erlässt man in vorauseilendem Gehorsam eine Riesenmenge von Änderungsbescheiden, die alle rechtswidrig sind, weil es zum Zeitpunkt des Erlasses keinerlei Rechtsgrund für deren Erlass gab. Dann bekommt man das aber nicht flächendeckend hin und kommt jetzt mit Rückforderungsbescheiden. Dieses Verfahren ist aber so aufwändig, dass aus wirtschaftlichen Gründen, die Rückforderung der € 20,00 durch nix zu rechtfertigen ist. Durch den vorauseilenden Gehorsam aber käme es zu einer Ungleichbehandlung, wenn man jetzt auf dei Rückzahlung verzichten würde, also muss man da durch.
Und wenn Regierung und BA nun schon so geil darauf sind, Steuergelder zu verplempern, dann sollte man sie dabei doch wirklich kräftig unterstützen durch Ausschöpfung des Rechtswegs. :jojo: :jojo:
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Emmaly
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#9

Beitrag von Emmaly »

Im letztem Jahr hatte man es noch geschafft die Ausnahmeregellung zu fertigen. Das hatte einen Teil des Papierkrieges erspart. Wäre mit der Erhöhung eine Änderung in der Anrechnung für alle Kinder gemacht worden, gäbe es diesen Heckmeck nicht.
(Nach)Denken scheint nicht die Stärke der Gesetzgeber zu sein.
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kleinchaos
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#10

Beitrag von kleinchaos »

Also Emmaly, tztz, das kannste ja nun wirklich nicht verlangen! Was sollen die denn noch alles lesen? Wenn die fertig sind mit den Einnahmeseiten ihrer Kontoauszüge dann ist Feierabend. Und am nächsten Tag steht dringendes an. Die neuen Kontoauszüge ....
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Koelsch
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Re: Rückforderung von Kindergeld

#11

Beitrag von Koelsch »

Norbert Hermann sandte mir die nachfolgende Datei - ist als Musterwiderspruch empfehlenswert
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