Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

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kleinchaos
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Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#1

Beitrag von kleinchaos »

Situation:
Vater: EU-Rente 371,10€
Mutter: ALG2
Sohn Kindergeld.

Soweit soweit so gut. Jetzt wird aber Papas Rente auf alle BG-Mitglieder aufgeteilt, und zwar sehr seltsam. Ich schreib mal aus den beiden letzten Bewilligungsbescheiden ab:

Bescheid von 23.10.09 bis 30.04.10
Mama 141,54
Papa 141,54
Junior 88,02

Bei Papa wird die Versicherungspauschale berücksichtigt.

Bei Junior wird das Kindergeld in Höhe von 164,00 dazugerechnet, so dass bei Junior ein Gesamteinkommen in Höhe von 222,01 herauskommt. Also ein Einkommensüberhang in Höhe von 7,01€.
Diese 7,01€ werden von der anteiligen Miete für Junior abgezogen.

Miete Papa 137,89
Miete Mama 137,91
Miete Junior 130,90

Bescheid vom 19.01.10 bis 30.04.10

Rentenaufteilung
Mama 144,14
Papa 144,14
Junior 82,82

Plus Kindergeld Junior 184€ hat Junior nun ein Gesamteinkommen in Höhe von 266,82€. Der Einkommensüberhang wird wiederum von seinem Mietanteil abgezogen.

Miete Papa 137,91
Miete Mama 137,89
Miete Junior 116,09


Frage 1: Kann/muss Junior Wohngeld beantragen?
Frage 2: Steht Junior nicht auch die Versicherungspauschale zu?
Frage 3: Warum wird ein Teil der Rente auf Junior und Mama aufgeteilt?
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Koelsch
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#2

Beitrag von Koelsch »

Wie alt ist der Sohn?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#3

Beitrag von kleinchaos »

1 Jahr
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich komm mit keiner der Zahlen hin. Irgendwie wurde da scheinbar sehr merkelwürdig gerechnet.

Kannst Du den Berechnungsbogen mal hochladen, dann wird's vielleicht etwas klarer.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#5

Beitrag von kleinchaos »

Tochter hat keinen Scanner, hat mir das per Foto geschickt.
Ich versuch mal umzuwandeln
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#6

Beitrag von kleinchaos »

So mal schauen ob es jetzt geht
Bescheid 25102009-5.pdf
Bescheid 19012010-4.pdf
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich hab jetzt mal versucht, die Rechnerei der ARGE nachzuvollziehen. Ist zu hoch für mich, ich komm da einfach nicht drauf, was die gerechnet haben.

Ich rechne für den aktuellen Bescheid wie anliegend:
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#8

Beitrag von Emmaly »

Mir geht es wie Koelsch.
Es ist diese horizontale Berechnung.

Wenn nicht nachvollziehbar, dann erklären lassen und wenn das nicht funktioniert Widerspruch und eventuell klagen.

Die horizontale Aufteilung halte ich für bedenklich, weil damit die Kommunen :zensur: werden.

Für mich wäre das ein Klagegrund, wenn das Einkommen nicht zuerst beim Einkommenbezieher angerechnet wird, sondern gleichmäßig verteilt wird.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#9

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab auch nicht nachvollziehen können wie die das gerechnet (oder wohl eher geschätzt) haben. Denn die Miete stimmt nicht, da die tatsächliche Miete 460€ beträgt. Ok, WW-Anteil abziehen macht 15,52€ weniger. Macht 444,48€.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#10

Beitrag von Koelsch »

Na da rücken der Widerspruch und der Überprüfungsantrag in greifbare Nähe. Ich muss Dich ja nicht fragen, ob's jemals eine Aufforderung gab, die Unterkunftskosten zu senken, das kannst Du genauso gut beten, wie ich auch.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#11

Beitrag von Günter »

Zu der Berechnungsmethode hatte Ernie mal was sehr Interessantes geschrieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#12

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Zu der Berechnungsmethode hatte Ernie mal was sehr Interessantes geschrieben.
Ich glaub, aber nicht bei uns. :heul:
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#13

Beitrag von Koelsch »

Zu den € 30 Versicherungspauschale beim Kind, schau auch mal BSG - B 4 AS 39/08 R http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#14

Beitrag von kleinchaos »

Die Miete ist angemessen nach AV Wohnen L
Hab bei Thomé eine Exceltabelle gefunden und mal die Daten eigegeben.
Siehe Anhang.
Berechnung.xls
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#15

Beitrag von Koelsch »

Jep, stimmt mit meiner Berechnung überein, hab Deine Zahlen jetzt bei mir oben auch mal eingetragen, stimmt auf den Cent genau.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#16

Beitrag von kleinchaos »

Also einen Ü-Antrag. Und das ist noch ohne die eventuelle Versicherungspauschale gerechnet für den Junior. Aber er hat doch wenn man den Mietanteil mitrechnet kein bedarfsdeckendes Einkommen.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#17

Beitrag von Koelsch »

Richtig, Mietanteil gehört zum Bedarf, daher wird's wohl nix mit den € 30 für Junior.
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#18

Beitrag von kleinchaos »

Eben, hab ich mir schon gedacht. Nichtsdestotrotz bescheißen die meine Tochter um 50€ monatlich. :motzki: :motzki: :motzki: :motzki: :motzki:
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#19

Beitrag von Koelsch »

Also ran an die Tasta und Widerspruch und Ü-Antrag geschrieben!
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#20

Beitrag von kleinchaos »

Hab ich grad gemacht. Brauch sie nur noch ausdrucken. Freundlicherweise hab ich ihr geschrieben, dass sie die Berechnungstabelle von Thomé gleich mit ausdrucken soll als Anlage
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#21

Beitrag von quinky »

Hallo Kath,
Deine Frage, kann/muss Junior Wohngeld beantragen?
Eindeutige Antwort: Nein!
Begründung:
Um eine theoretische Wohngeldberechtigung zu erreichen, muß mit EIGENEM Einkommen der Regelsatz + Mietanteil bestritten werden. Beträge, die sich durch die Horizontalmethode als Einkommen ergeben, bleiben davon unberücksichtigt! Somit kann Junior keinesfalls wohngeldberechtigt sein (Hat nur das Kindergeld).

2.) Ob hier die Horizontalmethode überhaupt anwendbar ist, ist fraglich!
Person bezieht EU-Rente, bekommt diese Person Grundsicherung oder ALGII? (bei weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig gibt es kein ALGII mehr, sondern Grundsicherung).
In diesem Fall, bei Grundsicherung, darf NICHT nach der Horizontalmethode angerechnet werden, sondern es MUSS nach der Vertikalmethode (Einkommen des Einkommesbeziehers komplett anrechnen, nur Überschüsse werden übertragen!) vorgegangen werden.

3.)
Du schreibst, es wird Versicherungspauschale von 30€ dem EU-Rentner gewährt. Soweit korrekt. Hat der EU-Rentner einen PKW? Die KFZ-Haftpflichtkosten sind IMMER absetzbar vom Einkommen! Wurde das berücksichtigt?

Gruß
Ernie
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#22

Beitrag von Christoph »

Die KFZ-Haftpflichtkosten sind IMMER absetzbar vom Einkommen! Wurde das berücksichtigt?
Bei Erwerbseinkommen über 400 sicher, aber darunter und bei sonstigem Einkommen auch? Das wäre mir neu.
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Günter
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#23

Beitrag von Günter »

Es besteht gesetzliche Versicherungspflicht, da hat Ernie Recht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#24

Beitrag von Christoph »

Aber die gesetzliche Versicherungspflicht führt doch nicht zwangsläufig dazu, dass die ARGE die Aufwendungen vom Einkommen abzusetzen hat, weil das Auto ist in diesem Falle nicht notwendig, es ist kein Erwerbseinkommen.
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Koelsch
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt

#25

Beitrag von Koelsch »

Die Absetzbarkeit ist nach meiner Meinung nicht auf das Erwerbseinkommen beschränkt.

Das verwirrt, aber der § 11 Abs. 2 Satz 2 spricht eben nicht von Erwerbseinkommen sondern
2 Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 EUR monatlich abzusetzen. 3 Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 EUR, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 EUR übersteigt.
Damit wird zur Vereinfachung für die Erwerbstätigen ein Pauschalbetrag eingeführt, nicht aber beschränkt auf das Erwerbseinkommen.

Vgl. auch Rd.Nr. 11.68 der DA zum § 11 SGB II
(2) Gesetzlich vorgeschrieben sind:
• Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte (§ 23 SGB XI),
• Kfz-Haftpflichtversicherung,
• Haftpflichtversicherungen bei bestimmten Berufsgruppen, wie z.B. Anwaltshaftpflichtversicherung.

Beiträge für diese Versicherungen sind in nachgewiesener Höhe vom Einkommen absetzbar.
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