Kinderzuschlagsfrage

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Emma9804
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Kinderzuschlagsfrage

#1

Beitrag von Emma9804 »

Ich stells jetzt mal hier rein.
Guten morgen,

da ich ja nun endlich mein "üppiges" Gehalt kenne hab ich im KiZ Rechner ausgerechnet, das wir ca. 300€ KiZ bekommen können.
Wenn ich heute den Antrag stelle, gilt das ab heute oder ab 01.10 ?
Wie ist das mit dem Gehalt, für diesen Monat bekommen wir normal unser Gehalt, ohne das was ich freiberuflich verdiene, das wird frühestens am 15.11 ausgezahlt und dann nur die Hälfte weil wir für die zweite Klientin noch keine Kostenzusage haben.
Was darf ich alles abziehen von dem Geld was ich als Freiberuflerin verdiene? Es fallen ja Fahrtkosten an und mein Privathandy nutze ich nun ausschließlich für die Klientinnen und fürs Büro. Was ist mit Büromaterial? Wie weise ich das nach? Was ist mit nem Rechner, bzw. Notebook?
LG Nicole
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Emmaly
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#2

Beitrag von Emmaly »

Guten Morgen,

wenn Kinderzuschlag wie Kindergeld behandelt wird ab 1.10., nachfragen.

Alle ausgaben, die für die Freiberuflichkeit notwendig sind dort auch abziehen. Aber da weiß Koelsch besser Bescheid.

Kinderzuschlag wird bei schwankenden Einkommen immer wieder neu berechnet und das dauert dann halt.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Emma9804
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#3

Beitrag von Emma9804 »

Ich hab ja feste Einnahmen und auch feste Ausgaben, also hoffe ich nicht auf dauernde Neuberechnung (das hatten wir schon...)
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Koelsch
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#4

Beitrag von Koelsch »

Guten Morgen Nicole,
ich habe gerade mal ein wenig zur Einkommens-/Gewinnermittlung beim Kinderzuschlag gestöbert (heute sagt man ja gegoogelt :oops: ).

Es gelten dort im Prinzip die gleichen Regeln wie beim ALG II.
Der Gewinn wird leider auch nach den Buchhaltungsvorschriften der ALG II-V berechnet, und nicht nach allgemeinen steuerlichen Kriterien.

Besonders ärgerlich dürfte die extrem geringe Kilometerpauschale von € 0,10/km sein bei Fahrten mit dem Privat-PKW. Daher ist zu prüfen, ob der Wagen nicht als Geschäftsfahrzeug angesehen werden kann, das geht, bei mehr als 10% geschäftlicher Nutzung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#5

Beitrag von Emmaly »

Emma9804 hat geschrieben:Ich hab ja feste Einnahmen und auch feste Ausgaben, also hoffe ich nicht auf dauernde Neuberechnung (das hatten wir schon...)
Feste Einnahmen verstehe ich, aber die Ausgaben?
Sind die immer gleich? Beim Bürobedarf und den Fahrtkosten sowie den Handy (außer Flatrate) kann ich es mir nicht vorstellen.
LG Emmaly
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#6

Beitrag von Emma9804 »

Doch es sind relativ gleichbleibende Ausgaben. Ich hab dort telefonisch niemanden erreichen können. Ich bleib aber dran.
Emma9804
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#7

Beitrag von Emma9804 »

So, ich hab alles abgegeben und sogar schon einige Antworten:
Wenn ich am 31.10 beantrage gilt das für den ganzen Oktober.

Nun habe ich Post bekommen es fehlen noch Unterlagen:
Steuerbescheid 2007, den hab ich noch gar nicht ich reiche nach Mahnung des FiAmtes übermorgen erst ein. 2007 waren wir durchgehend Aufstocker, sollten da nicht die Bescheide reichen? Bis das FiAmt fertig ist kanns ja ewig dauern.

Alle Kontoauszüge ab 01.10.08 was wollen die damit? Das war früher nicht nötig. Wir haben ja nur ein einziges Konto und da ist nix drauf, ist also kein Problem, aber wofür?

LG Nicole
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Emmaly
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#8

Beitrag von Emmaly »

Hallo Emma,

:ka:
nachfragen.
Bei den Steuerbescheid schreibst du, dass der noch nicht da ist und der nachgereicht wird. Gleichzeitig informieren, dass ihr ergänzend ALG II bezogen habt.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#9

Beitrag von Koelsch »

Schreib denen die Sachlage mit Steuerbescheid, was Du nicht hast, kannst Du logischerweise auch nicht vorlegen. Biete alternativ die ALG II Bescheide an. (Ich wäre übrigens nicht so pessimistisch mit dem Steuerbescheid, zumindest bei meinem FA hier in Köln hat man den innerhalb von 2-3 Wochen).

Kontoauszüge - da hat das BSG ja erst kürzlich gesagt, die müssen vorgelegt werden, und da will natürlich jetzt jeder Beamte auch. Die sind nun mal alle unglaublich scharf auf Unterlagen, Akten, Papier - überleg doch nur mal, wie viele wunderbare kleine Löcher der Beamte da rein stanzen kann, wie sich Blatt auf Blatt zu einem unüberblickbaren Berg türmt, und bei so viel Schönheit und Eleganz fragst Du schnöde nach dem "Warum". :never: :never: Kein Sinn für Bürokratenkunst! :kreisch:
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Emma9804
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#10

Beitrag von Emma9804 »

Ich hab Samstag die Bewilligung bekommen :party:
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Koelsch
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#11

Beitrag von Koelsch »

Super - da kommt so kurz vor Weihnachten doch richtig Freude auf. :bravo: :bravo:
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angel6364
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Re: Kinderzuschlagsfrage

#12

Beitrag von angel6364 »

:eis:

Soll heißen: zufriedenes Mitfreuen!!!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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