ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Nata19
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#51

Beitrag von Nata19 »

jaa ich weiß doch =) , ich wollt nur wissen ab wann cih den antrag darauf stellen kann
Liebe Grüße,

Natali
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kleinchaos
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#52

Beitrag von kleinchaos »

Ab der 13. Woche. Dir geht kein Geld verloren. Du bekommst es ab der 13. Woche gewährt, selbst du erst in der 30. beantragst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Nata19
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#53

Beitrag von Nata19 »

ok.... ich werd dann mal schauen. kanns ja auch gut gebrauchen hihi
danke
Liebe Grüße,

Natali
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#54

Beitrag von Nata19 »

ööh, soll ich die erstausstattung und das geld für umstandsmode eigentlich direkt mit dem mehrbedarf beantragen ? würd das dann jetzt mit hilfe einer vorlage fertig machen und die tage zur arge bringen...
Liebe Grüße,

Natali
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#55

Beitrag von Nata19 »

Nata19 hat geschrieben:ööh, soll ich die erstausstattung und das geld für umstandsmode eigentlich direkt mit dem mehrbedarf beantragen ? würd das dann jetzt mit hilfe einer vorlage fertig machen und die tage zur arge bringen...
habt mich vergessen :heul: :heul:

hab aber nochwas. wird das geld ab der 13. woche anteilig ausgezahlt ? ich bin nämlich genau am 9.6. in der 13 woche
Liebe Grüße,

Natali
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Koelsch
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#56

Beitrag von Koelsch »

Ich denke mal, das wird dann taggenau ausgezahlt (wobei Schwangerschaft - da hab ich bestenfalls theoretisches Wissen :verlegen: ), und die Mehrbedarfe, Erstausstattung etc. kannst Du sicher in einem Aufwasch beantragen. Wie ich ARGE so kenne, wird die Dich dann ohnehin erst mal mit einem Stapel an Formularen beglücken, die zusätzlich einzureichen sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#57

Beitrag von Nata19 »

danke
hach man ich könnt reihern mit dem allen... vor allem der umzug macht mir bauchweh
Liebe Grüße,

Natali
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#58

Beitrag von Nata19 »

huhu, hab in nem anderen forum das antragsmuster gefunden, kann cih das ncoh so verwenden ?

Name, Vorname Ort, Datum
Strasse
Postleitzahl, Ort



Anschrift der Behörde
……………………
……………………..
…………………….

BG- Nummer : …………………………



Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie..
Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. 3 31 SGB XII.



Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie den Mehrbedarf für Ernährung in der Schwangerschaft gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Ich bin schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung, sowie eine Klinikausstattung.
Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für Wohnung.

Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.
Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.



1. Schwangerschaftskleidung

2 Umstandskleider
2 Umstandshosen
3 BHs/Still BHs
7 Unterhosen, 4 Unterhemden
3 Blusen, 2 Pullover
1 Schwangerschaftsbadeanzug

2 .Klinikausstattung

6 Nachthemden vorn zu öffnen
10 kochfeste Slips
Einlagen für Still BHs
1 Morgenrock
1 Bettjacke
1 Paar Hausschuhe
5 Paar Kniestrümpfe
1 Waschbeutel
6 Waschlappen
6 Frottiertücher

3. Babykleidung und Ausstattung

5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babyhemdchen
5 Frotteehöschen
2 Badelaken 100x100 cm
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
2 Mützchen
2 Paar Wollhandschuhe
20 Windeln
5 Moltonunterlagen
2 Gummiunterlagen
6 Nabelbinden
3 Pack. Mullkompressen
40 Windelfolien

4.Kinderwagen

1 Kinderwagen
1 Kinderwagenmatraze
1 Kinderwagenbettdecke
3 Garnituren Kinderwagenbettwäsche

5. Kinderbett

1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Kopfschutz fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)

6. Pflegeutensilien

1 Babybadewanne mit -gestell
1 Babybadethermometer
1 Babyschaumbad und Babyseife
6 Babymullwaschlappen
Babyöl, Babycreme, Spezialsalbe für den Po
Babynagelschere, 1 Packung Wattestäbchen
1 Haarbürste, 1 Fieberthermometer
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g), 1 Flaschenbürste
3 Nuckel, 1 Wärmflasche

7. Hausrat, Möbel

1 Kleiderschrank,
1 Wickelauflage
1 Windeleimer,
1 Eimer für schmutzige Wäsche

8. Mehrbedarf für Ernährung
- § 21 SGB II / § 30 SGB XII
17% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ab der 13
Schwangerschaftswoche = 17 % von ...... Euro = ...... Euro/Monat


Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß
§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.


Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße,

Natali
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Koelsch
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#59

Beitrag von Koelsch »

Sieht für mich ordentlich aus, meines Wissens wird aber in vielen ARGEn eine Pauschale gezahlt. Dann wäre die detaillierte Auflistung unnötig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#60

Beitrag von Nata19 »

ich glaub auch das die hier pauschelan bezahlen, bin aber nciht 100% sicher
soll ich es trotzdem mal so abgeben ?
Liebe Grüße,

Natali
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Koelsch
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#61

Beitrag von Koelsch »

Kann sicher nichts schaden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Nata19
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#62

Beitrag von Nata19 »

danke dir =)
Liebe Grüße,

Natali
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#63

Beitrag von Nata19 »

ich bin fasziniert
montag den antrag eingeworfen, samstag antwort, zusage zu allem :bravo: :bravo: :bravo: inkl neuer SB, bzw eine von der ich noch nie post bekam
geld wird diese woche überwiesen,. also das für umstandsmode und den mehrbedarf anteilig für juni

ick freu miir :bravo: :bravo: :jumpi:
Liebe Grüße,

Natali
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Koelsch
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#64

Beitrag von Koelsch »

Na siehste - manchmal ist ARGE doch gar nicht so arg. :zwinker:
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#65

Beitrag von Nata19 »

ich freu mcih einfach hihi
vor allem über die neue SB, denn die andere war echt... naja, ihr wisst schon =)
Liebe Grüße,

Natali
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laluna333
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#66

Beitrag von laluna333 »

Hi zusammen,

ich häng mich mal an diesen bestehenden Thread an:

hab gestern ganz überraschend erfahren, dass ich schwanger bin (16.Woche) hab aber noch nichts "schriftliches", muß in zwei Wochen wieder hin.

Soll ich da schonmal Anträge stellen, oder die zwei Wochen noch abwarten?
Ich bekomm ja nur 190 Euro ALG2, wegen Selbständigkeit, zählen die 17% dann davon oder von den 359€?
Geht ja rückwirkend, oder?
Muß ich sonst noch was beachten?

Danke schonmal...
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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kleinchaos
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#67

Beitrag von kleinchaos »

Erstmal Glückwunsch
Hast du noch keinen Mutterpass bekommen? Mit dem gehst du zur ARGE und bekommst den Mehrbedarf. Rückwirkend ab 13. Woche.
Erstausstattung fürs Kind, Bekleidung für dich kannst du gleich mit beantragen.
Die 17% gelten von der maßgeblichen Regelleistung. Bist du Single dann 359€. Davon 17%. Dein Einkommen mindert ja nur den zu zahlenden Betrag.
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laluna333
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#68

Beitrag von laluna333 »

Danke.
Ne, hab ich noch nicht. Ich war ja am Mo nur wegen Unterleibsbeschwerden dort, als ich das dann erfahren hab. Muß in zwei Wochen wieder hin, dann bekomm ich den. Deswegen meinte ich, ob ich dann lieber die zwei Wochen noch warten soll. Wenn du sagst, das geht dann eh rückwirkend, denk ich, das reicht in zwei Wochen...

Naja, hingehn tu ich da eigentlich net gern freiwillig...ich glaub, ich mach des lieber schriftlich...
Gibts da dann ein bestimmtes Forumlar?
Ich kann das ja eigentlich so übernehmen, wie hier schon im Thread steht, oder?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#69

Beitrag von kleinchaos »

Bestimmtes Formular gibts dafür nicht. Du musst die Veränderungsmeldung nehmen. Dort die Schwangerschaft ankreuzen, Mutterpass kopieren und das sollte reichen.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#70

Beitrag von Nata19 »

ich hab einfach n antrag auf den mehrbedarf hingeschickt, mit kopie der wichtigen seiten (die mit entbindungstermin drauf) im mutterpass
Liebe Grüße,

Natali
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laluna333
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#71

Beitrag von laluna333 »

ok danke, dann wart ich noch bis zum nächsten Termin in zwei Wochen, dann bekomm ich den Pass, und reich das dann ein.

Die EA-Liste kann ich ja eigentlich so übernehmen, wie sie Nata gepostet hat, und dann mit dazu geben?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#72

Beitrag von Koelsch »

Daran kannst Du Dich durchaus orientieren, aber wie so oft, jede ARGE backt ihr eigenes Küchlein.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#73

Beitrag von laluna333 »

Mal noch ne Frage, muß ich eigentlich den Mehrbedarf sofort beantragen, oder kann ich damit auch noch warten, da ich es dann ja eh rückwirkend bekomme?

Weil ich hab ja erst den Weiterbewilligungsantrag abgegeben, und möchte eigentlich gern erst auf den neuen Bescheid warten, weil ich denke, die Vollpfosten sind überfordert, und rechnen nen Mist wenn ich das jetzt abgebe. Und wenn ich dann seh, was auf den neuen Bescheid steht, kann ich ja den Änderungsantrag machen, und seh dann, ob die den Mehrbedarf richtig genommen haben.

Kann ich des machen, dass ich noch ein bischen warte?
Geht ja nix verloren, oder?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#74

Beitrag von Günter »

Da bin ich nicht so sicher, alle Hilfen werden auf Antrag (ab Zeitpunkt des Antrags) gewährt, andererseits sagen die Sozialgerichte mit dem Antrag auf ALG II sind alle Leistungen (auch Mehrbedarfe???) beantragt.

Es gibt einen anderen Grundsatz: Gelebt ist gelebt, auf gut Deutsch, Sozialleistungen sollen den akuten Bedarf befriedigen. Nach der Schwangerschaft brauchst du keine Umstandskleidung mehr, der Bedarf ist bereits gedeckt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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laluna333
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

#75

Beitrag von laluna333 »

Hm, hat nicht jemand hier geschrieben, dass es den rückwirkend gibt?
Dachte ich hätt das gelesen...
Es gibt einen anderen Grundsatz: Gelebt ist gelebt, auf gut Deutsch, Sozialleistungen sollen den akuten Bedarf befriedigen. Nach der Schwangerschaft brauchst du keine Umstandskleidung mehr, der Bedarf ist bereits gedeckt.
Das ist schon klar, solang wollte ich nicht warten, dachte nur bis mein neuer Bescheid raus ist....

Also meinst lieber alles (Mehrbedarf und Erstausstattung) sofort beantragen?Hm...
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