ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Noch ist ja Umzug nicht angesagt. Oder willst du jetzt die gefundene Wohnung nehmen und in 8 Monaten wieder umziehen?
Wenn du es in Eigenregie nicht bzw. nur teilweise übernehmen kannst, dann Anträge stellen.
Wenn du es in Eigenregie nicht bzw. nur teilweise übernehmen kannst, dann Anträge stellen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Aber zwei Hände zum Tragen wird er doch haben?Nata19 hat geschrieben:der neue freund ist seit der nachricht weg, denn es ist nicht sein kind...
und der vater hat weder führerschein noch auto, um das zu machen
- marsupilami
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Fiesse unten dranne zum Laufen wären auch nicht schlecht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
hände und füße hat er wohl
nur ob er das macht ? ich mag mich nicht drauf verlassen...
nein ich bleib erstmal in dieser und zieh dan vor der geburt um, ist am sinnvollsten
nur ob er das macht ? ich mag mich nicht drauf verlassen...
nein ich bleib erstmal in dieser und zieh dan vor der geburt um, ist am sinnvollsten
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Der wird noch viel mehr machen müssen als nur so einen kleinen Umzug.Nata19 hat geschrieben:hände und füße hat er wohl
nur ob er das macht ? ich mag mich nicht drauf verlassen...
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
mal ne neue frage
ab wann kriegt das baby hartz4 ? bzw kriegts das überhaupt ? und kindergeld ? ab wann das alles ? ich mein ich kann ja nciht ausm krankenhaus kommen und erst dann die anträge abgeben, ich brauch das geld fürs kind ja sofort, das braucht ja nicht erst nach 2 monaten pampers und nahrung usw. von was lebt es denn dann die ersten wochen ?
oder stellt man die anträge schon vorher und das geld wird dann direkt nach der geburt ausgezahlt ? oder schon vorher ?
ab wann kriegt das baby hartz4 ? bzw kriegts das überhaupt ? und kindergeld ? ab wann das alles ? ich mein ich kann ja nciht ausm krankenhaus kommen und erst dann die anträge abgeben, ich brauch das geld fürs kind ja sofort, das braucht ja nicht erst nach 2 monaten pampers und nahrung usw. von was lebt es denn dann die ersten wochen ?
oder stellt man die anträge schon vorher und das geld wird dann direkt nach der geburt ausgezahlt ? oder schon vorher ?
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Schon was älter, aber außer der Höhe des regelsatzes wohl immer noch aktuell:
http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/schwangere.htm
http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/schwangere.htm
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Es gibt Sozialgeld fürs Kind.
Du kannst es erst nach der Geburt beantragen. Kindergeld auch. Für das Kindergeld wird eine extra Geburtsurkunde ausgestellt, genau so wie für das Elterngeld.
Unterhalt wäre dann noch vom Vater, da auch Unterhalt für dich, richtet sich aber nach Einkommen des zukünftigen Vaters.
Warst du schon bei einer Schwangerenkonfliktberatungsstelle? Die haben Kenntnis, was wo und wann beantragt wird und wissen oft auch wie lange es dauert.
Den Mutterpass hast du der Arge vorgelegt? Den Mehrbedarf gibt es ab 13. SSW.
Du kannst es erst nach der Geburt beantragen. Kindergeld auch. Für das Kindergeld wird eine extra Geburtsurkunde ausgestellt, genau so wie für das Elterngeld.
Unterhalt wäre dann noch vom Vater, da auch Unterhalt für dich, richtet sich aber nach Einkommen des zukünftigen Vaters.
Warst du schon bei einer Schwangerenkonfliktberatungsstelle? Die haben Kenntnis, was wo und wann beantragt wird und wissen oft auch wie lange es dauert.
Den Mutterpass hast du der Arge vorgelegt? Den Mehrbedarf gibt es ab 13. SSW.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
unterhalt vom vater wirds nicht freiwillig geben, muss ich einklagen inkl vaterschaftstest und allem drum und dran, sind 2 mögliche väter. dann gibts ja erstmal den vorschuss vom jugendamt, bzw dabei wirds auch erstmal bleiben denn beide sind auch hartz4 empfänger und können nicht zahlen, haben selber nix
wieso muss er denn für mich unterhalt zahlen ? waren doch nie verheiratet oder zusammen.
wieso muss er denn für mich unterhalt zahlen ? waren doch nie verheiratet oder zusammen.
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Da steht alles
§ 1615 l BGB - Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
aber ist doch irgendwie doof
kann ja nciht sein das ich die monate vor und nach der geburt dann GAR KEIN geld hab, denn die väter werden sicherlich keinen cent zahlen
und von irgendwas muss ich ja leben
kann ja nciht sein das ich die monate vor und nach der geburt dann GAR KEIN geld hab, denn die väter werden sicherlich keinen cent zahlen
und von irgendwas muss ich ja leben
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Statt dessen gibt's dann ja den Unterhaltsvorschuss, wenn ich das richtig seh. Aber das ist nicht mein Gebiet, warte mal, da kommt bestimmt noch mehr an Infos.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
hab ein alleinerziehenden forum gefunden
die sind da wohl ganz fit
nix desto trotz ist dieses forum hier das beste, noch nie hab cih so hartnäckige, hilfsbereite menschen gefunden, egal um was es geht, und sei es um küchenanschlüsse (wo leider immernoch kein wasser geht hihi)
ganz ganz großes lob
jetzt kommt wieder ne schlammschlacht mit der arge da ich nciht mehr zur schule gehe, mal sehen
die sind da wohl ganz fit
nix desto trotz ist dieses forum hier das beste, noch nie hab cih so hartnäckige, hilfsbereite menschen gefunden, egal um was es geht, und sei es um küchenanschlüsse (wo leider immernoch kein wasser geht hihi)
ganz ganz großes lob
jetzt kommt wieder ne schlammschlacht mit der arge da ich nciht mehr zur schule gehe, mal sehen
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Und warum gehst Du nicht mehr zur Schule? Das sah doch vor nicht allzu langer Zeit noch richtig gut aus - und so für die Zukunft schadet ein vernünftiger Schulabschluss auch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Ich geh doch mal davon aus, daß du dein ALG 2 weiterhin bekommst.... und dein Kind wird dann Sozialgeld bekommen... Unterhaltsvorschuss gibts auch vom Jugendamt...Nata19 hat geschrieben:aber ist doch irgendwie doof
kann ja nciht sein das ich die monate vor und nach der geburt dann GAR KEIN geld hab, denn die väter werden sicherlich keinen cent zahlen
und von irgendwas muss ich ja leben
Und für dich muss der werdende Vater Unterhalt bezahlen...weil du aufgrund der Geburt seines Kindes nicht arbeiten kannst....
Nach dem Vergnügen kommt die Pflicht....sorry...wenn das bissl hart klingt..aber heutzutage weiß man, was passieren kann...
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Vielleicht geht sie nicht mehr zur Schule weil sie schwanger ist wobei Schwangerschaft ja keine Krankheit ist.... und den Schulbesuch verhindert eine Schwangerschaft eigentlich auch nicht...Koelsch hat geschrieben:Und warum gehst Du nicht mehr zur Schule? Das sah doch vor nicht allzu langer Zeit noch richtig gut aus - und so für die Zukunft schadet ein vernünftiger Schulabschluss auch nicht.
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Einfach so hingeschmissen? Eltern zum Hammelbeine langziehen gibt es bei Dir leider nicht mehr.da ich nciht mehr zur schule gehe
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Unterhalt leisten ja (wenn er Leistungsfähig ist). Zahlt er jedoch keinen, kannst du vor der Geburt diesen auch nicht angerechnet bekommen.
Nach der Geburt kann man dann als Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt prüft dann, ob sie das Geld sich vom Vater wieder holt. Doch das ist nicht dein Problem.
Warum gehst du nicht zur Schule?
Hast du Probleme mit der Schwangerschaft? Dann mit den Facharzt reden.
Nach der Geburt kann man dann als Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt prüft dann, ob sie das Geld sich vom Vater wieder holt. Doch das ist nicht dein Problem.
Warum gehst du nicht zur Schule?
Hast du Probleme mit der Schwangerschaft? Dann mit den Facharzt reden.
LG Emmaly
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
ich geh nicht mehr weil der schulleiter sich stur stellt und den klassenraum nicht vom 5. stock ins erdgeschoss legt, OBWOHL da alles frei ist, ich darf keine stufen laufen und n aufzug habe wir nicht
ich riskiere es nicht und latsch bis da hoch wenn ich es nicht darf da ich risikoschwanger eingestuft wurde. nach einer Fehlgeburt würde das wohl auch keine frau gegen ärztlichen rat tun
dann hab ich jetzt vom arzt verbot bekommen und 2 urlaubssemester in der schule
ich riskiere es nicht und latsch bis da hoch wenn ich es nicht darf da ich risikoschwanger eingestuft wurde. nach einer Fehlgeburt würde das wohl auch keine frau gegen ärztlichen rat tun
dann hab ich jetzt vom arzt verbot bekommen und 2 urlaubssemester in der schule
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Wenn medizinische Gründe vorliegen ist die ARGE machtlos.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Wenn die Herren Väter nicht zahlen können bekommst du ganz normal das ALG2 weiter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Damals wurde mir von der Arge gesagt,dass ein Kind unter 3 Jahren kein eigenens Zimmer braucht
Spritty
Spritty
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
ne 2 zimmer wohnung tuts auch, nur dann nicht diese, da es von der einteilung her nicht geht, bzw ich kein kind hier aufwachsen lassen will in diesem... naja... viertel
n umzug muss also so oder so sein, ob dann 2 oder 3 zimmer... ist nicht das thema, ich nutze hier auch nur einen raum + küche und bad, das "wohnzimmer" steht leer
ja richtig günter, sind medizinische gründe
finds aber auch vom schulleiter total doof, das er uns nciht einfach einen anderen klassenraum im EGgibt, dann könnt ich bis zum schluss die schule weitermachen und mir würde bloß noch ein halbes jahr bis zum ende fehlen
so verliere ich jetzt mindestens 1 jahr
kleinchaos, das ist gut zu wissen
können die auch nicht, beziehen beide selbst hartz4, von was sollen die dann ncoh zahlen
die werden auch nicht ohne gericht usw die vaterschaft anerkennen, das wird alles eingeklagt werden müssen usw
n umzug muss also so oder so sein, ob dann 2 oder 3 zimmer... ist nicht das thema, ich nutze hier auch nur einen raum + küche und bad, das "wohnzimmer" steht leer
ja richtig günter, sind medizinische gründe
finds aber auch vom schulleiter total doof, das er uns nciht einfach einen anderen klassenraum im EGgibt, dann könnt ich bis zum schluss die schule weitermachen und mir würde bloß noch ein halbes jahr bis zum ende fehlen
so verliere ich jetzt mindestens 1 jahr
kleinchaos, das ist gut zu wissen
können die auch nicht, beziehen beide selbst hartz4, von was sollen die dann ncoh zahlen
die werden auch nicht ohne gericht usw die vaterschaft anerkennen, das wird alles eingeklagt werden müssen usw
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
ab wann kann ich den antrag auf schwangerenmehrbedarf stellen ?
bin jetzt 10. woche
soll ich direkt irgendwas anderes mitbeantragen oder kommt das erst später ?
bin jetzt 10. woche
soll ich direkt irgendwas anderes mitbeantragen oder kommt das erst später ?
Liebe Grüße,
Natali
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- kleinchaos
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Mehrbedarf wegen Schwangerschaft gibt es ab der 13. Woche unter Vorlage des Mutterpasses.
Bekleidungsgeld wird wohl erst etwas später überwiesen, meist ab 5. Monat.
Bekleidungsgeld wird wohl erst etwas später überwiesen, meist ab 5. Monat.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg