ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Ok, passt auch zu meinen laienhaften Gedanken. danke :)
Liebe Grüße,
Natali
Natali
- angel6364
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Nur noch mal sicherheitshalber: welchen Betrag hast du für Juli ausgezahlt bekommen?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
247 Euro.. unterhaltsvorschuss kam so nach 5 tagen
Liebe Grüße,
Natali
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- angel6364
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Die 247 € waren also die noch nicht um den Unterhaltsvorschuss gekürzte Zahlung?Nata19 hat geschrieben:247 Euro.. unterhaltsvorschuss kam so nach 5 tagen
Unterhaltsvorschuss = 133 € ?
Dann würdest Du eigentlich ohne Rückzahlung diesen Monat nur 114 € bekommen. Davon noch die 10 % Rückzahlungsrate (57 € ?) abgezogen, bleibt ein Anspruch in Höhe von 57 €.
Leuts, wo ist mein Denkfehler?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Engelchen, Du hast Recht, der normale Unterhaltsvorschuss ist natürlich auch noch abzuziehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
also. ich stand heute da auf der matte, wurde vomsicherheitsdienst nicht durchgelassen, da kein termin. ein termin wollte man mir zuschicken, man sieht aber keinen anlass, "hat schon alles seine richtigkeit"
hab nach dem teamleiter verlangt, auch da wurde ich abgewiesen und dann vom sicherheitsdienst nach draußen gebeten (die arge war VOLL von pöbelnden leuten, die haben da recht hart durchgegriffen)
und nun ?
hab nach dem teamleiter verlangt, auch da wurde ich abgewiesen und dann vom sicherheitsdienst nach draußen gebeten (die arge war VOLL von pöbelnden leuten, die haben da recht hart durchgegriffen)
und nun ?
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Der Rest ist der Unterhaltsvorschuss für den betreffenden Monat, der jetzt im Bescheid berücksichtigt wird und dir auch real über das Jugendamt zugeflossen ist. Unterm Strich dürften deine Einnahmen gleichgeblieben sein. Also einmal die Rückzahlung für Juli und einmal die Anrechnung im August, das ergibt 2 x Unterhaltsvorschuss weniger im August durch das JC."da sie für den monat juli 2011 leistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz vom jugendamt ausgezahlt bekommen haben und wir dies nicht reitzeitig bei der leistungsberechnung für juli berücksichtigen konnten, erhalten sie für august 2011 keine leistungen (123 euro werden einmalig einbehalten) und für september 2011 10 euro weniger an leistungen (einbehaltung insgesamt 133 euro)
eh hallo ? warum ??
ich hätte 247 euro an regelleistung bekommen müssen heute !! wenn insgesamt 133 euro einbehalten werden sollen, wo ist der rest ???
Nur, ob die Aufteilung so richtig ist, keinerlei Leistungen im August?
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Ich befürchte, da kannst Du nicht viel machen. Die Art, wie sie das zu viel gezahlte Geld abziehen, ist nach meiner Meinung falsch, das hätte in Raten erfolgen müssen. Die zu viel abgezogene Summe ist aber zu gering, als das sich da ein SG drum kümmern würde:
Ich blicke zwar leider auch nicht ganz durch, was die da so vor sich hin gerechnet haben, aber nach meinem Verständnis ergibt sich doch folgendes Bild:
Ohne Unterhaltsvorschuss hast Du einen Anspruch auf € 247,00. Mit Unterhaltsvorschuss hast Du den gleichen Anspruch, bekommst eben nur die € 133 Unterhaltvorschuss von einer anderen Stelle:
Also stehen Dir zu:
€ 247,00 Juli
€ 247,00 August
€ 247,00 September
€ 741,00 Gesamt
Erhalten hast Du, bzw. wirst Du erhalten
€ 247,00 Juli ALG II
€ 133,00 Juli Unterhaltsvorschuss
€ 000,00 August ALG II
€ 133,00 August Unterhaltsvorschuss
€ 114,00 September ALG II
€ 133,00 September Unterhaltsvorschuss
€ 760,00 Gesamt
woher die Differenz von € 19,00 zu Deinen Gunsten kommt
Ich blicke zwar leider auch nicht ganz durch, was die da so vor sich hin gerechnet haben, aber nach meinem Verständnis ergibt sich doch folgendes Bild:
Ohne Unterhaltsvorschuss hast Du einen Anspruch auf € 247,00. Mit Unterhaltsvorschuss hast Du den gleichen Anspruch, bekommst eben nur die € 133 Unterhaltvorschuss von einer anderen Stelle:
Also stehen Dir zu:
€ 247,00 Juli
€ 247,00 August
€ 247,00 September
€ 741,00 Gesamt
Erhalten hast Du, bzw. wirst Du erhalten
€ 247,00 Juli ALG II
€ 133,00 Juli Unterhaltsvorschuss
€ 000,00 August ALG II
€ 133,00 August Unterhaltsvorschuss
€ 114,00 September ALG II
€ 133,00 September Unterhaltsvorschuss
€ 760,00 Gesamt
woher die Differenz von € 19,00 zu Deinen Gunsten kommt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
ich denk, ich lass es. die rief mich gestern an und war sowas von frech, da vergeht mir echt alles. mich da wieder mit denen rumschlagen... ?! mh
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Ich denke auch, das lohnt nicht. Es gäbe ja nur eine kleine Verschiebung in den Zahlungen - und wenn Du Pech hast, merken die, da stimmt was nicht und Du hast im Endeffekt sogar € 19 weniger als Du jetzt bekommst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
und wieder was neues
kam ein änderungsbescheid
"die schulmittelpauschale für paulina wurde gewährt"
mein kind ist 8 monate alt
ich müsste die schulmittelpauschale bekommen, nciht sie. aber ich hab noch keinen antrag gestellt weil cih ncoh keine schulbescheinigung hab
kam ein änderungsbescheid
"die schulmittelpauschale für paulina wurde gewährt"
mein kind ist 8 monate alt
ich müsste die schulmittelpauschale bekommen, nciht sie. aber ich hab noch keinen antrag gestellt weil cih ncoh keine schulbescheinigung hab
Liebe Grüße,
Natali
Natali
Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann
Dann lass doch erst mal das Geld eintrudeln und dann schreibst Du denen, Du gehst davon aus, dass die Tochter noch ein ganz klein wenig jung ist für die Schule, daher also das Geld für Dich und Deinen Schulbesuch gedacht ist. Solltest Du nicht innerhalb von 10 Tagen etwas gegenteiliges hören, siehst Du das als Bestätigung an, dass es genau so ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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