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Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 16:57
von Nata19
Ok, passt auch zu meinen laienhaften Gedanken. danke :)

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 17:03
von angel6364
Nur noch mal sicherheitshalber: welchen Betrag hast du für Juli ausgezahlt bekommen?

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 17:06
von Nata19
247 Euro.. unterhaltsvorschuss kam so nach 5 tagen

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 18:39
von angel6364
Nata19 hat geschrieben:247 Euro.. unterhaltsvorschuss kam so nach 5 tagen
Die 247 € waren also die noch nicht um den Unterhaltsvorschuss gekürzte Zahlung?
Unterhaltsvorschuss = 133 € ?
Dann würdest Du eigentlich ohne Rückzahlung diesen Monat nur 114 € bekommen. Davon noch die 10 % Rückzahlungsrate (57 € ?) abgezogen, bleibt ein Anspruch in Höhe von 57 €.

Leuts, wo ist mein Denkfehler?

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 18:56
von Koelsch
:arge: Engelchen, Du hast Recht, der normale Unterhaltsvorschuss ist natürlich auch noch abzuziehen.

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 23:29
von Nata19
also. ich stand heute da auf der matte, wurde vomsicherheitsdienst nicht durchgelassen, da kein termin. ein termin wollte man mir zuschicken, man sieht aber keinen anlass, "hat schon alles seine richtigkeit"
hab nach dem teamleiter verlangt, auch da wurde ich abgewiesen und dann vom sicherheitsdienst nach draußen gebeten (die arge war VOLL von pöbelnden leuten, die haben da recht hart durchgegriffen)
und nun ?

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 07:33
von Christoph
"da sie für den monat juli 2011 leistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz vom jugendamt ausgezahlt bekommen haben und wir dies nicht reitzeitig bei der leistungsberechnung für juli berücksichtigen konnten, erhalten sie für august 2011 keine leistungen (123 euro werden einmalig einbehalten) und für september 2011 10 euro weniger an leistungen (einbehaltung insgesamt 133 euro)

eh hallo ? warum ??
ich hätte 247 euro an regelleistung bekommen müssen heute !! wenn insgesamt 133 euro einbehalten werden sollen, wo ist der rest ???
Der Rest ist der Unterhaltsvorschuss für den betreffenden Monat, der jetzt im Bescheid berücksichtigt wird und dir auch real über das Jugendamt zugeflossen ist. Unterm Strich dürften deine Einnahmen gleichgeblieben sein. :kopfkratz: Also einmal die Rückzahlung für Juli und einmal die Anrechnung im August, das ergibt 2 x Unterhaltsvorschuss weniger im August durch das JC.

Nur, ob die Aufteilung so richtig ist, keinerlei Leistungen im August?

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 11:41
von Nata19
keine ahnung
was mach ich nun

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 12:10
von Koelsch
Ich befürchte, da kannst Du nicht viel machen. Die Art, wie sie das zu viel gezahlte Geld abziehen, ist nach meiner Meinung falsch, das hätte in Raten erfolgen müssen. Die zu viel abgezogene Summe ist aber zu gering, als das sich da ein SG drum kümmern würde:

Ich blicke zwar leider auch nicht ganz durch, was die da so vor sich hin gerechnet haben, aber nach meinem Verständnis ergibt sich doch folgendes Bild:

Ohne Unterhaltsvorschuss hast Du einen Anspruch auf € 247,00. Mit Unterhaltsvorschuss hast Du den gleichen Anspruch, bekommst eben nur die € 133 Unterhaltvorschuss von einer anderen Stelle:

Also stehen Dir zu:

€ 247,00 Juli
€ 247,00 August
€ 247,00 September
€ 741,00 Gesamt

Erhalten hast Du, bzw. wirst Du erhalten

€ 247,00 Juli ALG II
€ 133,00 Juli Unterhaltsvorschuss
€ 000,00 August ALG II
€ 133,00 August Unterhaltsvorschuss
€ 114,00 September ALG II
€ 133,00 September Unterhaltsvorschuss
€ 760,00 Gesamt

woher die Differenz von € 19,00 zu Deinen Gunsten kommt :ka:

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 14:59
von Nata19
ich denk, ich lass es. die rief mich gestern an und war sowas von frech, da vergeht mir echt alles. mich da wieder mit denen rumschlagen... ?! mh

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 15:12
von Koelsch
Ich denke auch, das lohnt nicht. Es gäbe ja nur eine kleine Verschiebung in den Zahlungen - und wenn Du Pech hast, merken die, da stimmt was nicht und Du hast im Endeffekt sogar € 19 weniger als Du jetzt bekommst.

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Do 4. Aug 2011, 01:13
von Nata19
ich danke euch (wieder mal :D )

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 19. Aug 2011, 12:39
von Nata19
und wieder was neues
kam ein änderungsbescheid
"die schulmittelpauschale für paulina wurde gewährt"
mein kind ist 8 monate alt

ich müsste die schulmittelpauschale bekommen, nciht sie. aber ich hab noch keinen antrag gestellt weil cih ncoh keine schulbescheinigung hab

Re: ui, schwanger... - welche Hilfen ab wann

Verfasst: Fr 19. Aug 2011, 13:33
von Koelsch
Dann lass doch erst mal das Geld eintrudeln und dann schreibst Du denen, Du gehst davon aus, dass die Tochter noch ein ganz klein wenig jung ist für die Schule, daher also das Geld für Dich und Deinen Schulbesuch gedacht ist. Solltest Du nicht innerhalb von 10 Tagen etwas gegenteiliges hören, siehst Du das als Bestätigung an, dass es genau so ist.