Umzug mit Kind
Umzug mit Kind
Ich habe folgendes Problem: Habe Antrag auf Umzug mit Kind gestellt,dann habe es abgewartet,aber nach 10 tagen habe ich keine antwort daswegen habe ich mich persönlich bei zuständige ARGE vorgestellt.Da habe ich paar tage vor ein konkretes objektsangebot vorgestellt.Laut Aussage von Beamtin,habe ich mündliche zusage für Umzug und vorgestelltest Wohnung. Darauf hin habe mit Anwältin abgemacht das ich schon ein Kündigung für jetzige Wohnung absende.Es ist auch gefolgt.Nun jetzt kam schrifftliche bestätigung von ARGE ,das ich darf allgemein Umziehen,nun nicht im vorgestellte Wohnung weil der zu teuer ist. Jetzt stehe ich bald auf die strasse mit 3 monatiges Kind. Bitte um schnelles rat: was soll ich jetzt machen?
Re: Umzug mit Kind
Hallo,
willkommen im Forum.
1. dem Amt mitteilen, dass die Wohnung zum ... gekündigt wurde, auf grund der mündlichen Zusage.
2. Den Vermieter Bescheid geben, dass sich der Umzug verzögert. So schnell kommt da keine Räumung. Und schon gar nicht, wenn ein Baby mit betroffen ist.
Dann weiter auf Wohnungssuche gehen wegen angemessener Wohnung.
Hast du die Kriterien für die Angemessenheit schriftlich bekommen?
Wir predigen hier alles schriftlich, nachweisbar bzw. mit Beistand zu machen.
willkommen im Forum.
1. dem Amt mitteilen, dass die Wohnung zum ... gekündigt wurde, auf grund der mündlichen Zusage.
2. Den Vermieter Bescheid geben, dass sich der Umzug verzögert. So schnell kommt da keine Räumung. Und schon gar nicht, wenn ein Baby mit betroffen ist.
Dann weiter auf Wohnungssuche gehen wegen angemessener Wohnung.
Hast du die Kriterien für die Angemessenheit schriftlich bekommen?
Wir predigen hier alles schriftlich, nachweisbar bzw. mit Beistand zu machen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
Ich habe es schriftlich am 14.2 bekommen,nun zusage vor Beamtin im amt am 13. 2 mündlich bekommen,da hat sie mich noch unterichtet das ich mit mietvertrag für neue wohnung zum amt kommen soll.Da bin ich überfragt warum die dame habe mir falsche angaben gegeben? Klar ich werde es mit anwalt klären,für suche neues passendes wohnung ist es etwas spät ,da mein kind leidet wegen schimmelbefall im jetzige wohnung.Es handelt sich soger um günstigere wohnung als jetztige,ist aber trozdem um 13,89 euro zu teuer :-( Ich weiss aber auch das die toleranzgrenze von 20 euro auch gibst.
Re: Umzug mit Kind
Hallo,
wie sieht bei euch der Wohnungsmarkt aus?
Wenn es ausreichend angemessenen Wohnraum gibt, dann gibt es die Toleranz nur bei bestehenden Wohnungen und nicht für Neuanmietung. Und es wird nur die angemessene Miete gezahlt mit allen Konsequenzen. Der Umzug und die Kosten bleiben dann dir.
wie sieht bei euch der Wohnungsmarkt aus?
Wenn es ausreichend angemessenen Wohnraum gibt, dann gibt es die Toleranz nur bei bestehenden Wohnungen und nicht für Neuanmietung. Und es wird nur die angemessene Miete gezahlt mit allen Konsequenzen. Der Umzug und die Kosten bleiben dann dir.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
Das ist nicht leicht eine Wohnung(Kreis Pinneberg) für 416 euro zu finden und ich möchte mich nicht verschlechtern und im 1bzw2 zimmer zu wohnen.
Re: Umzug mit Kind
Bist du mit Kind allein?
Gibt es überhaupt Wohnraum zu den Vorgaben?
Dass du dich nicht verschlechtern willst, zählt leider nicht für die ARGE.
Gibt es überhaupt Wohnraum zu den Vorgaben?
Dass du dich nicht verschlechtern willst, zählt leider nicht für die ARGE.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
Ja,ich bin alleinerziehend.Leider.
Das ARGE tatsetzlich keine ausnahmen macht es mir schon leider bekannt.Ich finde es einfach etwas ungerecht.Mal schauen,vielleicht schaffe ich etwas mit anwalt,oder ich spreche mit dem makler da er einfach die angebot noch mal überarbeitet und neu anpasst,was glaube ich kann ich gleich vergessen.Es ist einfach sehr hart.Wenn die beammtin mir es nicht zugesagt hätte,werde ich anders handeln.Ich verlasse mich auf Ihre aussage,glaube ich Sie hat keine interese mir etwas falsches zu erzählen?Gibst da konseqenzen für beamten? oder ist der recht nur so hard für uns....
Das ARGE tatsetzlich keine ausnahmen macht es mir schon leider bekannt.Ich finde es einfach etwas ungerecht.Mal schauen,vielleicht schaffe ich etwas mit anwalt,oder ich spreche mit dem makler da er einfach die angebot noch mal überarbeitet und neu anpasst,was glaube ich kann ich gleich vergessen.Es ist einfach sehr hart.Wenn die beammtin mir es nicht zugesagt hätte,werde ich anders handeln.Ich verlasse mich auf Ihre aussage,glaube ich Sie hat keine interese mir etwas falsches zu erzählen?Gibst da konseqenzen für beamten? oder ist der recht nur so hard für uns....
Re: Umzug mit Kind
Willkommen in der Realität.
In den ARGEN arbeiten wenige Beamte, die sind auch nur angestellte und oft befristet.
Und welche Konsequenz soll es haben? Sie hat sich geirrt. Und das ist menschlich.
Das ALG II hart ist bestreitet hier keiner. Ist der Wohnungsmarkt so angespannt, dass es einen Makler bedarf? Gibt es keine Wohnraum, der angemessen ist? Frage ich zum wiederholten Mal.
Bei uns ist es üblich 3 Wohnungsangebote vorzulegen.
In den ARGEN arbeiten wenige Beamte, die sind auch nur angestellte und oft befristet.
Und welche Konsequenz soll es haben? Sie hat sich geirrt. Und das ist menschlich.
Das ALG II hart ist bestreitet hier keiner. Ist der Wohnungsmarkt so angespannt, dass es einen Makler bedarf? Gibt es keine Wohnraum, der angemessen ist? Frage ich zum wiederholten Mal.
Bei uns ist es üblich 3 Wohnungsangebote vorzulegen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
Ich habe endlich passendes wohnung und auch zusage von Arge bekommen.Meine frage ist wie geht es dann weiter? Wollte antrag auf Kaution und umzugs- kosten stellen.Wie ist es mit Renovierung im jetzige wohnung? Telefon-,ummeldungs-kosten(post)etc.Wie erfolgreich beantrage ich es alles?Ich habe es gelesen im SBGII das wenn eine umzug zugestimmt dann mit alle konseqenzen...stimmt das?LG
Re: Umzug mit Kind
alledienst habe ich glaube schon der mindistens 4 angebote vorgelegt.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Umzug mit Kind
Die Auszugsrenovierung hängt vom Text deines Mietvertrages ab und von dem Zustand der Tapeten bzw des Anstrichs.
Kaution als Darlehen beantragen. Umzugskosten werden übernommen, wenn dem Umzug an sich zugestimmt wurde.
Die Kosten für die Ummeldung musst du selbst zahlen, auch für Telefon
Kaution als Darlehen beantragen. Umzugskosten werden übernommen, wenn dem Umzug an sich zugestimmt wurde.
Die Kosten für die Ummeldung musst du selbst zahlen, auch für Telefon
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug mit Kind
Hallo,
wurdest du zum Umzug aufgefordert?
wurdest du zum Umzug aufgefordert?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
nicht direkt,aber es würde mir nahe geliegt das der wohnung zu teuer ist.Es ging um heizkosten-dazu habe ich von sozialgerich übernahme der kosten bewelig bekommen.Ich habe aber generale zusage zum umzug.Wie weit hilft es mir weiter?
Re: Umzug mit Kind
Wurde dir auch die Notwendigkeit des Umzuges bestätigt?
Werden die Kosten voll anerkannt? Oder musst du zuzuahlen?
Werden die Kosten voll anerkannt? Oder musst du zuzuahlen?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
es steht im brief"mit bescheid vom 4.2.09 wurde ihnen die genneralle zusicherung zur übernahme der kosten für dem umzug in eine andere unterkunft gegeben."
Re: Umzug mit Kind
Super,
hast du den Mietvertrag schon?
Dann stellst du den Antrag auf Umzugskostenübernahme.
Hast du Hilfe?
hast du den Mietvertrag schon?
Dann stellst du den Antrag auf Umzugskostenübernahme.
Hast du Hilfe?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
ich habe keine hilfe,der mietvertrag holle ich am sonntag ab dienstag habe ich termin beim arge.
Re: Umzug mit Kind
Dann Antrag auf Umzug mit Umzugsunternehmen stellen. Ich denke, da musst du 3 Kostenvoranschläge vorlegen.
kannst du bitte einmal in deinen noch Mietvertrag schauen, was da zur Renovierung drin steht? Wie lange wohnst du da?
kannst du bitte einmal in deinen noch Mietvertrag schauen, was da zur Renovierung drin steht? Wie lange wohnst du da?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
ich wohne 3 jahre hier und ich soll die wohnung so wie damals übernommen zurück geben.
Re: Umzug mit Kind
also alles kommplet weiss
Re: Umzug mit Kind
Hast du die farblich verändert?
Küche und Bad wären vielleicht zu machen, sonst nach 3 Jahren eher nicht.
Kannst du den genauen Wortlaut dort abtippen.
Küche und Bad wären vielleicht zu machen, sonst nach 3 Jahren eher nicht.
Kannst du den genauen Wortlaut dort abtippen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umzug mit Kind
Nein. Nach 3 Jahren ganz normal besenrein.a-lusia hat geschrieben:also alles kommplet weiss
Außer das Kind hat die eine Wand im Kinderzimmer als Wandtafel benutzt und schön bemalt. Dann müsstest Du die streichen.
Oder Du hast im Wohnzimmer eine Wand für künstlerische Malertätigkeit mißbraucht. Dann auch die Wand streichen.
Sehr große Dübellöcher vom Bilder aufhängen bzw. Regal an die Wand schrauben sorgfältig zuspachteln und einen Tupfer weiße Farbe darauf, so dass man's nicht sieht. Fertig
Als erste Hilfe schau mal hier:
http://www.formblitz.de/artikel/rechtst ... erung.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Umzug mit Kind
"Dem mieter ist es übernommen,seiner anteiligen zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen,dass er vor dem ende des mietverhältnisses schönheitsreperaturen fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.Dies ist dem vermitter spätestens bis 2 wochen vor beendigung des mitverhältnisses schriftlich zu teilen."
ich habe andere farbton als weiss.Bin davon ausgegangen das der wohnung nicht mit schimmel befallen ist.
Habe hier auch eine expertise machen lassen von einem baubiologen.Es weisst es da einfach die wände schlechte demmung haben(teilweisse jetzt bei 4 grad aussentemperatur meine wende habe 10-12 grad.Das ist sie ursache von shimmel)
ich habe andere farbton als weiss.Bin davon ausgegangen das der wohnung nicht mit schimmel befallen ist.
Habe hier auch eine expertise machen lassen von einem baubiologen.Es weisst es da einfach die wände schlechte demmung haben(teilweisse jetzt bei 4 grad aussentemperatur meine wende habe 10-12 grad.Das ist sie ursache von shimmel)
Re: Umzug mit Kind
Hast du grelle Farben? Mann muss nicht unbedingt in weiß die Wohnung hinterlassen. Bei Schimmel würde ich nicht renovieren. Das ist keine Schönheitsreparatur, sondern muss fachgerecht saniert werden Und das ist Aufgabe des Vermieters, nicht deine.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Umzug mit Kind
ich bin im august 2006 hier gezugen..also es passt,nehme mir so wie so anwald zu hilfe um diese wohnung los zu werden,dann warscheinlich schafe ich es auch ohne renovierung auf grund der schimmel hin bekommen.es wäre echt super wenn es klappt.wollte so wie so versuchen hier früher aus mitvertrag raus zu kommen.