miete

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Koelsch
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Re: miete

#26

Beitrag von Koelsch »

Zunächst mal Widwerspruch einlegen, wenn der Bescheid noch keinen Monat alt ist. Wie und warum klären wir dann im Laufe des Wochenendes. Falls aber die 1-Monatsfrist jetzt abzulaufen droht, notfalls sofort einen Widerspruch - 1 Satz, hiermit leg ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom XXX ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
moni
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Re: miete

#27

Beitrag von moni »

super, ok mache ich, ich danke euch von ganzem herzen das ihr mir hilft........
:-D
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Koelsch
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Re: miete

#28

Beitrag von Koelsch »

Ich habe mal zusammengefasst, wie nach meiner Meinung eine korrekte Berechnung auszusehen hätte. Da mir ja die genauen Zahlen zur angemessenen Miete nicht vorliegen bin ich mal von einer Stadt ausgegangen, deren Werte den hier genannten stark ähneln, Neu-Ulm in Bayern. Wenn ich deren Werte zu Grunde lege, dann liegen die in meiner Rechnung angesetzten Unterkunftskosten von € 305,00 warm für eine Person eindeutig im Rahmen der Angemessenheit.

Bitte guckt mal, ob's an meiner Rechnung was zu meckern gibt. Das Kind hat, auch basierend auf Neu-Ulm dann natürlich noch einen Wohngeldanspruch zusätzlich.
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