Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisch ab

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
luckim83
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#26

Beitrag von luckim83 »

Guten Morgen,

also das mit meiner Mietkaution war so... :

Ich hatte bei der Arge vorgesprochen wie es mit ein Umzug in eine größere Wohnung aussieht, dann musste ich Wohnungsangebote einholen und die SB suchte mir raus welche angemessen war... Dann fragte ich wg. der Kautionsübernahme/ bzw schrieb ein Antrag....

Darauf kam dann vollgendes Schriftstück.... :

Bescheid über die Gewährung eines Darlehns nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)

Sehr geehrte Frau XX

unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhähltnisse gewähre ich Ihnen gem. §22 Abs.3 SGB II ein Darlehnfür die im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung XXXX in XXXX anfallenden Mietkaution in Höhe von 376,85€ (Kautionsbetrag 513./.136,51 Verrechnung mit alter Kaution) €
Gemäß §22 Abs. 3 SGBII können Mietkaution übernommen werden, wenn die Anwendungen für die neue Wohnung angemessen sind und ohne die Hilfe eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Die Bewilligung erfolgt unter Abwägung Ihres Interesses u dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen u sparsamen Verwendung der Mittel als Darlehn, da Sie voraussichtlich spätestens bei Auszug aus der Wohnung bzw nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug in der Lage sein werden, dieses Darlehn aus dem Rückzahlungsanspruch selbst zu tilgen.

Ich fordere Sie daher auf, sich vertragsgerecht zu verhalten, sie haben insbesondere keine Schäden in und an der Wohnung zu verursachen, keine Zahlungsrückstände entstehen zu lassen...... usw usw.



Lg
Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#27

Beitrag von Valmanya »

luckim83 hat geschrieben: Die Bewilligung erfolgt unter Abwägung Ihres Interesses u dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen u sparsamen Verwendung der Mittel als Darlehn, da Sie voraussichtlich spätestens bei Auszug aus der Wohnung bzw nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug in der Lage sein werden, dieses Darlehn aus dem Rückzahlungsanspruch selbst zu tilgen.
Dann muss das Darlehn ja nicht während des Leistungsbezugs zurück gezahlt werden.
luckim83
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#28

Beitrag von luckim83 »

warum wird es mir dann von mein Regelsatz abgezogen? Aber ist auch nicht so schlimm, dann gehört es ja später mir, also das Geld von der Kaution...
simsalagrimm
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#29

Beitrag von simsalagrimm »

So dröseln wir ganz langsam auf:
der antrag auf babyerstausstattung usw wurde bis dato noch nicht rechtens beschieden. ein solches kann nur schriftlich erfolgen. was dein sb gemacht hat, kannst du als vorabinfo auffaßen. ob er es wirklich wagt so einen unhaltbaren blödsinn reinzuschreiben ist fraglich.

du kannst in weiser voraussicht schon einmal einen widerspruch anfertigen, solltest aber den blödsinn mit dem mündlichen verwaltungsakt herausnehmen. derartiges gibt es nicht und ist somit überflüßig. bestehe auf eine schriftliche ablehnung und wende dich dann an deine für deinen sb zuständige teamleiterin um mögliche weitere probleme zu klären.


was deine mietkaution betrifft: es wurde rechtens verfahren das dir die kaution mtl. vom satz abgezogen wurde. zudem ist dies nur möglich wenn du vorher etwas unterschrieben hast in der richtung.
aber davon abgesehen solltest du dich erstmal um die baustelle babyerstausstattung etc kümmern und das klären. vor weihnachten wirst du sicher nicht mehr viel erreichen, aber zumindestens solltest du das in bewegung setzen. viel erfolg.
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Koelsch
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#30

Beitrag von Koelsch »

Zum mündlichen Verwaltungsakt:
§ 37 VwVfG


(1) ......

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
Also keineswegs Blödsinn, hier gegen einen mündlichen Verwaltungsakt vorzugehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#31

Beitrag von Valmanya »

luckim83 hat geschrieben:warum wird es mir dann von mein Regelsatz abgezogen? Aber ist auch nicht so schlimm, dann gehört es ja später mir, also das Geld von der Kaution...
Es gibt mittlerweile entsprechende Urteile, dass dies nicht rechtens ist.

Werde dazu später die Quellen nachreichen.
simsalagrimm
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#32

Beitrag von simsalagrimm »

doch es ist blödsinn, da kein verwaltungsakt erlassen wurde, denn der anruf der sb ist als information zu erfassen mehr nicht. somit kann auch kein widerspruch erfolgen.
ein widerspruch kann nur erfolgen gegen einen schriftlichen bescheid. darum erkläre ich es ja noch einmal.
ts sollte daher in ruhe die sache mit dem sb persönlich abklären ohne gleich in amokstimmung dort aufzurollen. das bringt sie nicht weiter. in einem kurzen klärenden bescheid und dem verlangen eines bescheides (egal erstmal wie er ausfällt) erreicht sie für sich mehr, als mit irgendwelchen sachen die jeglicher rechtlicher grundlage entbehren. dann kann sie immer noch in widerspruch gehen (nach schriftlicher bescheidung) und notfalls die sache über den teamleiter oder standortleiter laufen lassen.

mietkaution wird immer auf darlehen vergeben. wenn die he unterschrieben hat das sie es zurückzahlt und es bereits seit zeitraum xy tut, gibts keine diskussion darüber. rechtens ist es allemal.
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#33

Beitrag von sleepy5580 »

simsalagrimm hat geschrieben:doch es ist blödsinn, da kein verwaltungsakt erlassen wurde, denn der anruf der sb ist als information zu erfassen mehr nicht. somit kann auch kein widerspruch erfolgen.
ein widerspruch kann nur erfolgen gegen einen schriftlichen bescheid. darum erkläre ich es ja noch einmal.
ts sollte daher in ruhe die sache mit dem sb persönlich abklären ohne gleich in amokstimmung dort aufzurollen. das bringt sie nicht weiter. in einem kurzen klärenden bescheid und dem verlangen eines bescheides (egal erstmal wie er ausfällt) erreicht sie für sich mehr, als mit irgendwelchen sachen die jeglicher rechtlicher grundlage entbehren. dann kann sie immer noch in widerspruch gehen (nach schriftlicher bescheidung) und notfalls die sache über den teamleiter oder standortleiter laufen lassen.

mietkaution wird immer auf darlehen vergeben. wenn die he unterschrieben hat das sie es zurückzahlt und es bereits seit zeitraum xy tut, gibts keine diskussion darüber. rechtens ist es allemal.

LSG Hessen und NRW (bei denen weiß ich das ausm stehgreif) sind da anderer Meinung als du Simsalagrimm Rückzahlung ja aber nicht während der ALG II Zeit (kaution), bei einem anderen Bedarf wo ein Darlehn gewährt (z.b.: Waschmaschine da defekt) wird ist deine Meinung korrekt.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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Günter
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#34

Beitrag von Günter »

simsalagrimm hat geschrieben:So dröseln wir ganz langsam auf:
der antrag auf babyerstausstattung usw wurde bis dato noch nicht rechtens beschieden. ein solches kann nur schriftlich erfolgen. was dein sb gemacht hat, kannst du als vorabinfo auffaßen. ob er es wirklich wagt so einen unhaltbaren blödsinn reinzuschreiben ist fraglich.
Warum sollte die SB das nicht wagen? Das ist die gängige Rechtsauffassung vieler ARGEn.
du kannst in weiser voraussicht schon einmal einen widerspruch anfertigen, solltest aber den blödsinn mit dem mündlichen verwaltungsakt herausnehmen. derartiges gibt es nicht und ist somit überflüßig. bestehe auf eine schriftliche ablehnung und wende dich dann an deine für deinen sb zuständige teamleiterin um mögliche weitere probleme zu klären.
Auch die häufige Verwendung des Wortes Blödsinn macht deine Äußerungen nicht richtig.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil §33 Abs2Satz 1 SGB X
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html

was deine mietkaution betrifft: es wurde rechtens verfahren das dir die kaution mtl. vom satz abgezogen wurde. zudem ist dies nur möglich wenn du vorher etwas unterschrieben hast in der richtung.
aber davon abgesehen solltest du dich erstmal um die baustelle babyerstausstattung etc kümmern und das klären. vor weihnachten wirst du sicher nicht mehr viel erreichen, aber zumindestens solltest du das in bewegung setzen. viel erfolg.

Bitte noch mal nachlesen.
§ 32 SGB I Verbot nachteiliger Vereinbarungen
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
Sie kann das 10 x unterschreiben, diese Vereinbarung ist nichtig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#35

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht noch ergänzend zu zulässigen Formen des Verwaltungsaktes, die eben nicht als Blödsinn angesehen werden:
§ 37 VwVfG - Tiedemann in Beck'scher Online-Kommentar, Hrsg: Bader/Ronellenfitsch Stand: 01.10.2010

1. Der mündliche Verwaltungsakt
Rn 26
Die mündliche Form ist dadurch ausgezeichnet, dass der Verwaltungsakt unmittelbar durch die Verlautbarung sprachlicher Signale zwischen Anwesenden innerhalb desselben Raumes stattfindet. Das einzige Medium der mündlichen Übermittlung sind die Schallwellen, die vom Mund des Senders ausgehen und vom Ohr des Empfängers empfangen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt kann allerdings auch demjenigen gegenüber wirksam werden, der die Rede selbst nicht vernimmt, wenn er durch einen Vertreter oder einen Empfangsberechtigten vertreten wird.

Rn27
Kein mündlicher Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Kommunikation etwa über Gestik vermittelt wird, wie das etwa bei der Taubstummensprache der Fall ist. Hier handelt es sich um eine Form des Verwaltungsaktes eigener Art (vgl Rn 31).

Rn 31
Gestische Verwaltungsakte sind solche, die in einer menschlichen Gestik zum Ausdruck kommen. Dazu gehören die verkehrsregelnden Zeichen des Polizeibeamten ebenso wie ein Verwaltungsakt, der in Taubstummensprache zum Ausdruck gebracht wird.

Rn32
Technische Signale wie die Lichtzeichen einer Verkehrsampeln stellen ebenfalls eine mögliche Form eines Verwaltungsaktes dar (VG Hannover NJW 1984, 1644).

Rn33
Telefonische Verwaltungsakte unterscheiden sich von mündlichen dadurch, dass Sender und Empfänger nicht räumlich anwesend sein müssen (VGH Mannheim NVwZ 1992, 898; OLG Hamm NJW 1972, 1769). Sie müssen auch nicht zeitgleich „am Telefon anwesend“ sein. Ein telefonischer Verwaltungsakt kann also auch durch Aufsprechen auf einen Anrufbeantworter übermittelt werden (aA KG NJW 1990, 1804; Kopp/Ramsauer VwVfG § 37 Rn 19).

Rn34
Verwaltungsakte können auch in der Form konkludenten Verhaltens zum Ausdruck kommen (BVerwG JuS 1967, 381; VG Hannover NJW 1984, 1644). So kann das Faktum der Auszahlung eines beantragten Geldbetrages – „Schalter-VA“ – (BVerwG BVerwGE 28, 358), die Überweisung des Geldbetrages oder die beantragte Eintragung in ein öffentliches Register (BVerwG BVerwGE 37, 104) den Verwaltungsakt zum Ausdruck bringen, mit dem der Geldbetrag bewilligt oder die Entscheidung über die Eintragung getroffen worden ist.

Rn35
Bloßes Schweigen der Behörde auf einen Antrag stellt normalerweise auch dann keinen Verwaltungsakt dar, wenn der Antragsteller der Behörde mitgeteilt hat, er sehe Schweigen als Zustimmung an. Denn die Wahl der Form des Verwaltungsaktes steht im Ermessen der Behörde, nicht in der des Antragstellers. Es gibt allerdings gesetzliche Regelungen, die bei Vorliegen bestimmter Umstände, etwa bei rechtzeitiger Antragstellung und Schweigen der Behörde innerhalb einer bestimmten Frist einen Verwaltungsakt fingieren (zB § 64 f KWG; BVerwG NJW 1969, 1869; BVerwG NJW 1975, 1240; 1982, 2788; OVG Lüneburg NJW 1968, 1692; aA OVG Münster NJW 1968, 170).
Man sieht also, Verwaltungsakte können in sehr vielfältiger Form ergehen.

Wenn aber bei einem Verwaltungsakt keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt, dann gelten nicht die ansonsten sehr engen Widerspruchsfristen (4 Wochen).
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Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#36

Beitrag von Valmanya »

Zum Thema Mietkaution in diesem Thread:

Ein Kautionsdarlehen ist erst bei bei Auszug, also wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt bzw. wenn der "Hilfebedürftige" wieder ausreichendes Einkommen hat und kein ALG 2 mehr beziehen muss, zurückzuzahlen und darf nicht ratenweise vom Regelsatz abgezogen werden.

Siehe u.a.:

Hessisches Landessozialgericht - L 6 AS 145/07 ER - 05.09.2007

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 6 AS 24/09 - 25.11.2009
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#37

Beitrag von kleinchaos »

Ich finde die Haltung: lass es auf dich zu kommen, ist nix schriftliches da ist auch nix passiert, ziemlich ... nunja ... doch recht seltsam. Erstmal kann sie warten bis sie schwarz wird auf einen Bescheid. Denn wie oben schon angeführt, ein mündlicher Bescheid ist auch ein Bescheid. Nur kann man gegen den immer nur schwierig vorgehen. Wenn ich sag: du kommst hier nit rein! und dir keinen Grund sage, bist du sauer. Ich aber sag: friss oder stirb, ich sag dir nix und schreiben tu ich schon gar nix.

Ohne den Bescheid in Schriftform kann sie auch schlecht zur Caritas, Diakonie usw gehen um dort einen Zuschuss für die Erstausstattung zu bekommen. Zumindest hier in der Stadt wollen die immer erst den Bescheid der ARGE sehen.

Nun sollte man die Freude auf ein Kind und den Wunsch nach einem Kind nicht allein am Finanziellen festmachen. Aber so ganz ohne Moos geht eben auch wieder nix. Und in dieser Situation hilft auch die nicht nötige Rate für die Kaution schon weiter.

Was ich jedoch irgendwie irritierend finde. Denn luckim schreibt ja aus dem Darlehensbescheid:
Die Bewilligung erfolgt unter Abwägung Ihres Interesses u dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen u sparsamen Verwendung der Mittel als Darlehn, da Sie voraussichtlich spätestens bei Auszug aus der Wohnung bzw nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug in der Lage sein werden, dieses Darlehn aus dem Rückzahlungsanspruch selbst zu tilgen.
Dieser letzte Satz impliziert ja eigentlich schon die Rückzahlung zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei Auszug oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit.
Irgendwie spinnen die manchmal in den ARGEn
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#38

Beitrag von hergau »

Deshalb empfehle ich weiterhin, das am Anfang des Threads von mir vorgestellte Schreiben abzuschicken.
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Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#39

Beitrag von Valmanya »

So und nicht anders.
luckim83
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#40

Beitrag von luckim83 »

Hallo zusammen...

Habe die letzten Tage nicht geschafft hier rein zu schauen... Mein Schreiben- von euch ja vorformuliert ist schon als Einschreiben zur Arge geschickt... Jetzt bin ich gespannt wann der Ablehnungsbescheid kommt, gucke schon ständig im Briefkasten aber bis jetzt noch nichts da....

Wenn der Ablehnungsbescheid endlich ankommt schreibe ich euch sofort und hoffe ihr hilft mir wieder!

Wollte mich sowieso schon einmal ganz herzlich bei euch bedanken :knutsch:

Weihnachten wird überrings ganz toll, ich passe in keine Hose mehr, habe mittlerweile fast 10kg zugenommen, selbst Jogginghosen sehen echt schei*** aus....

Ich wünsche euch allen ein frohe Feiertage und ein guten Rutsch ins neue Jahr.

LG Nancy
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Günter
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#41

Beitrag von Günter »

Wir wünschen euch auch ein schönes Fest und alles Gute für den Nachwuchs. :Daumen: :Daumen:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#42

Beitrag von kleinchaos »

Lucki, ich hab in meine Hosen damals ein Gummiband gespannt. Ins Knopfloch rein und am Knopf festgemacht.
Praktisch finde ich Latzhosen, weil da der Rücken bisschen entlastet wird.

Meine Tochter hat glaub ich noch 1 oder 2 Umstandshosen. In die passte sie dann zum Schluss nicht mehr rein, bei 1,30m Bauch.
Babysachen haben wir noch massig, weil ja Zwillinge. Die sind jetzt 3,5 Monate alt und wir sortieren heut nachmittag aus.
Schreib mal was du brauchst.
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#43

Beitrag von luckim83 »

Hallo Kleinchaos....

Das mit dem Gummiband ist eine gute Idee, bis vor wenigen Tagen habe ich einfach den Knopf offen gelassen und Gürtel drüber + etwas längeren Pullover aber selbst das klappt nicht mehr wirklich ( habe auch schon an den Oberschenkeln ein wenig an Maß zugenommen ). Vor meiner Schwangerschaft hatte ich die Hosengröße 32, dann habe ich meine alten Jeans in 34/36 aus dem schrank gekramt und die sitzen jetzt ja auch schon Presswurst mäßig....
Bräuchte im Moment eigentlich nur ein-zwei Hosen zum rausgehen, wenn ich zum Frauenarzt muss oder einkaufen, Tochter in die Kita.... es kommt mir schon vor, als ob ich komisch angeschaut wie ich rum laufe...
Später bräuchte ich auch nur ein paar Oberteile und Bh´s ( Oberweite war mal nix und jetzt...) da würde ich dann auch gleich diese Still Bh´s kaufen, die gibts ja für ca 5€... Ja und dann die Sachen fürs Baby, deswegen hoffe ich so das das mit der Arge klappt... Abwarten...

LG Nancy
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#44

Beitrag von kleinchaos »

Ich fahr nachher zur Tochter, da gucken wir mal alles durch. Ursprungsgröße war bei meiner Tochter 36, also könnte die Hose passen.
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#45

Beitrag von kleinchaos »

Ich fahr nachher zur Tochter, da gucken wir mal alles durch. Ursprungsgröße war bei meiner Tochter 36, also könnte die Hose passen.
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#46

Beitrag von Nata19 »

ich hab wohl noch still bh´s, je nachdem welche größe du brauchst. ansonsten auch noch bauchbänder
Liebe Grüße,

Natali
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#47

Beitrag von luckim83 »

@Nata: Sag mal brauchst du die Still Bh´s nicht selbst? Du bekommst doch erst noch deine kleine Maus... An Bauchbändern hätte ich auf jeden Fall interesse, ruhig an Bh´s wenn du die wirklich gar nicht mehr brauchst aber denk erst mal an dich selbst... Und danke!

@kleinchaos: Das währe super mit den Hosen!


Ihr müsst mir mal schreiben was ihr dafür haben wollt + Porto natürlich.


LG NAncy
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#48

Beitrag von Nata19 »

nancy, doch, aber bis deins da ist hab ich bestimmt schon abgestillt.
aber ich glaub meine sachen werden dir zu groß sein, grade die still bhs sind 85d
Liebe Grüße,

Natali
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#49

Beitrag von kleinchaos »

Mit den Still-BH ist das so ne Sache. Ich hatte ja vorher auch nur 2 Erbsen, dementsprechend die BH gekauft. Und dann oh Schreck durfte ich gleich paar Nummern größer kaufen.
Abstillen? Billiger gehts gar nicht und einfacher als zu stillen, so man denn kann. Ich hab 6 Monate gestillt, und noch Milch verkauft. Weis nicht ob es heut noch Geld dafür gibt?

Die Hosen sind leider schon weg, hat sie einer Freundin gegeben. Bauchband müsste noch da sein. Hilfreicher Artikel.
Babysachen sind in der Waschmaschine. Mach ich morgen Fotos.
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Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#50

Beitrag von luckim83 »

Also diese Bauchbänder kannte ich gar nicht,hab gestern mal bisschen im Internet gestöbert und finde die echt klasse, vor allem wie viele Varianten da man machen kann :)

Meine erste Tochter habe ich auch ein bisschen länger als 6 Monate gestillt, Sohn gar nicht da bekam ich im Krankenhaus gleich Tablette und fertig... Sohn musste noch knapp 1 Monat im Krankenhaus bleiben, er war ein Frühchen und ich musste mich um Tochter nebenbei kümmern deswegen hatte ich dann kurzzeitig entschieden nicht zu stillen...

Ob man Muttermilch verkaufen kann keine Ahnung habe ich noch nie gehört...

Mit den Hosen ist schade aber kann man nichts machen, trotzdem danke für deine Bemühungen.... Ich hoffe der Wisch von der Arge flattert bald ins Haus das ich endlich Einspruch erbringen kann...
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