Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

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luckim83
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Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#1

Beitrag von luckim83 »

Hallo zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum für mein Anliegen?! Wollte mal fragen ob man ein zweites Darlehn von der Arge bekommt, wenn man ca ein Jahr zuvor erst eins bekommen hat? Das erste war letztes Jahr für Mietkaution und jetzt braucht mein Sohn schnellstmöglich ein neues Bett um das andere für das bald kommende Baby frei zu machen, brauchen also unbedingt ein Kinder/Jugendbett... Meint ihr das mir das Darlehn gewährt werden kann oder werde ich wieder Probleme mit der Arge haben? Ich bin sehr auf eure Antworten gespannt und danke euch im voraus! Lg nancy
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Günter
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#2

Beitrag von Günter »

Warum Darlehen? Das ist Erstausstattung und muss als nicht rückzahlbare Leistung gewährt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#3

Beitrag von luckim83 »

Günter hat geschrieben:Warum Darlehen? Das ist Erstausstattung und muss als nicht rückzahlbare Leistung gewährt werden.
Erstausstattung? Meinst du damit das neue Babybett oder das Jungendbett? Währe ja eigentlich schlauer für Sohn ein großes Bett zu kaufen statt ein zweites babybett, denk ich.
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Günter
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#4

Beitrag von Günter »

Das Jugendbett für den älteren. Du hattest 2 Kinder und das dritte kommt, entweder das 3 bekommt ein Kleinkinderbett und der ältere muss seins behalten - hirnrissig - oder das Baby übernimmt und der Knabe bekommt ein neues.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#5

Beitrag von Koelsch »

Dazu kommt - Kautionsdarlehen sind Unterkunftskosten hat also nix mit einem Darlehen nach § 23 SGB II zu tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#6

Beitrag von luckim83 »

Mmh und wie würde das dann mit dem zurück zahlen des Geldes an die Arge laufen? Jeden Monat ein bestimmten Prozentsatz des Geldes zurück zahlen? Und wie sieht ca so ein Antrag aus? Vielleicht könnt ihr mir helfen die richtigen Worte zu finden, ihr wißt ja mir fällt es ein wenig schwer mit solchen Anträgen usw!
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Günter
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#7

Beitrag von Günter »

Günter hat geschrieben:Warum Darlehen? Das ist Erstausstattung und muss als nicht rückzahlbare Leistung gewährt werden.

Das ist kein Darlehen.
(3) Leistungen für

1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/23.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
sleepy5580
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#8

Beitrag von sleepy5580 »

kautionsdarlehn Rückzahlung bei Auszug oder herrausfallen aus ALG II und dann im Rahmen der Möglichkeiten des ehemaligen Hilfeempfängers. Und Erstausstattung (in diesem Fall für dein Kind) wird nicht zurückbezahlt.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#9

Beitrag von luckim83 »

Ihr wißt gar nicht wie ihr mir hilft, werde durch euch jedes Mal ein bisschen schlauer und auch mutiger. Werde mir nachher nochmal in Ruhe den Link ansehen u lesen. Also danke danke danke für eure super Hilfe, das musste jetzt mal sein. Lg
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#10

Beitrag von luckim83 »

Verstehe ich das richtig, ich beantrage die Kostenübernahme für das neue Bett für mein Sohn und zahle das Geld erst zurück wenn ich wieder arbeite? Kann mir vielleicht jemand bitte helfen so ein Antrag zu verfassen, muss ja nicht sofort sein... Lg
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kleinchaos
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#11

Beitrag von kleinchaos »

Nee, das Bett für den Stammhalter ist nicht rückzahlbar, weil Erstausstattung.
Aber das Kautionsdarlehen würde erst fällig werden zur Rückzahlung, wenn du aus ALG2 raus bist. Leider zahlst du das schon zurück. Ich würde sofort jede Zahlung stoppen.

PS: weist du schon ob das neue Kind ein Prinz oder ne Prinzessin ist?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#12

Beitrag von luckim83 »

Als was beantrage ich dann das neue Bett für mein Sohn, als Sonderleistung oder Erstausstattung oder doch als Darlehn? Was es wird wollte sich meine Frauenärztin beim letzten Besuch noch nicht festlegen, ehrlich gesagt hoffe ich auf ein kleines Mädchen dann müsste ich ein Zimmer weniger neu streichen usw, muss ja die Schlafräume ummuddeln...
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Koelsch
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#13

Beitrag von Koelsch »

Beantrage das als Erstausstattung, ein umfangreicher Antrag wurde mal hier http://www.arbeitslosennetz.de/forum/ar ... -6945.html veröffentlicht. Formulierung erscheint mir ok und es ist eine recht gute Gedankenstütze, an was man denken könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#14

Beitrag von luckim83 »

@Koelsch: vielen dank
luckim83
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#15

Beitrag von luckim83 »

Hallo zusammen, ich habe jetzt folgenden Brief für die Arge aufgesetzt und wollte mal fragen, ob das eurer Meinung nach so ok ist und er so abgeschickt werden kann!? Antrag auf ein Kinder/Jugendbett Sehr geehrter SB, hiermit beantrage ich im Rahmen der Erstausstattung ein Kinder/Jugendbett für mein Sohn Xxx, geb. am Xx.xx.2009, damit sein vorhandenes Babybett für das kommende Baby, voraussichtlicher Geburtstermin xx.xx.2011. Ich bitte um schnelle bearbeitung und schriftliche Antwort. Mfg luckim Ist das ok so, oder würdet ihr noch irgendetwas ergänzen? Lg
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Günter
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#16

Beitrag von Günter »

Statt
Ich bitte um schnelle bearbeitung und schriftliche Antwort
Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bis zum 25.01.2011, da ich aus Zeitgründen spätestens am 27.01.2011 einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht stellen werde.
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angel6364
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Re: Antrag auf Darlehn für Kinderbett?!

#17

Beitrag von angel6364 »

luckim83 hat geschrieben:Hallo zusammen, ich habe jetzt folgenden Brief für die Arge aufgesetzt und wollte mal fragen, ob das eurer Meinung nach so ok ist und er so abgeschickt werden kann!? Antrag auf ein Kinder/Jugendbett Sehr geehrter SB, hiermit beantrage ich im Rahmen der Erstausstattung ein Kinder/Jugendbett für mein Sohn Xxx, geb. am Xx.xx.2009, damit sein vorhandenes Babybett für das kommende Baby, voraussichtlicher Geburtstermin xx.xx.2011. Ich bitte um schnelle bearbeitung und schriftliche Antwort. Mfg luckim Ist das ok so, oder würdet ihr noch irgendetwas ergänzen? Lg
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"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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