Wie soll ich den Monat überleben?

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Sachsen
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Wie soll ich den Monat überleben?

#1

Beitrag von Sachsen »

Hallo!

Ich weiß nicht ob es hier in der richtigen Sparte steht. Aber ich wusste nicht wohin damit.

Ich bekam bis Ende Februar Unterhaltssicherung für meine 3 Kinder. Ab März bekomme ich dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Unterhaltssicherung war 600€. Und Unterhaltsvorschuss ist ja dann irgendwas bei 300€. Mein Bewilligungsbescheid des Jobcenters läuft auch am 28.2. aus. Also alles auf einmal. Ach ja, Wohngeld ist auch ab Ende Februar vorbei.

So, und nun habe ich am 14.2. meinen neuen Bescheid bekommen. Ich bekomme weiterhin meine 120 Euro. Ich habe jetzt schon zig mal bei der sch...ss teuren Hotline angerufen. Jedes mal sagt man mir ich werde zurück gerufen. Nichts. Und es hat sich auch nichts in der Berechnung getan. Die können halt nichts machen solange sie nichts schriftlich haben vom Jugendamt. Aber ich kann doch auch nichts hinschicken, was ich noch nicht in den Händen habe. Wie soll ich denn jetzt bitte mit 120 Euro die Miete und den Strom zahlen und dann auch noch davon leben? Das interessiert die aber gar nicht. Ich bin echt nur noch am heulen. Ich hab so Angst vor dem Monat März. :fallen:

Was kann ich denn jetzt noch tun? Die Zahlungen für Februar sind ja laut der Dame am Telefon schon raus und es kann auch nicht mehr geändert werden. Und nun? Vermieter anrufen und sagen das ich diesen Monat keine Miete zahle? Der wird sich freuen. Musste ich schon so oft machen. Und da ging es auch nur, weil ich die Miete in 2 Teilen gezahlt habe in 1 Monat. Aber nun geht ja gar nichts. Wie soll ich das mit 120 Euro machen? Unterhaltsvorschuss bekomme ich ja auch noch nicht. Ich weiß gerade echt nicht weiter. :ka:
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Günter
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Re: Wie soll ich den Monat überleben?

#2

Beitrag von Günter »

Hinfahren, Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I stellen und bei Ablehnung auf sofortigen schriftlichen Bescheid nach §33 Abs 2 Satz 2 SGB X
Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html

mit ausführlicher Begründung nach §35 SGB X

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/35.html
stellen, da du sofort beim Sozialgericht Antrag auf einstweillige Anordnung stellen wirst.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Wie soll ich den Monat überleben?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Als erstes mit dem Vermieter reden, dass sich die Mietzahlung verspätet.
Als 2. sofort hin zum JC, alle vorhanden und dort vorliegenden Unterlagen mitnehmen. Aus den bisherigen Bewilligungsbescheiden geht ja wohl eindeutig hervor wie lange Wohngeld, Unterhaltssicherung etc gezahlt werden.
Außerdem kostet es die SB nur einen Anruf beim Jugendamt um den Stand der Dinge zu erfahren.
Montag also ganz fix zum JC, auf Auszahlung der grob geschätzten Höhe bestehen. Schließlich haben auch Ämter Mitwirkungspflichten, nicht nur wir.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Sachsen
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Re: Wie soll ich den Monat überleben?

#4

Beitrag von Sachsen »

Hinfahren ist äußert schlecht. Da knapp 25 km entfernt und kein Auto. Bus fährt nur aller Jubeljahre :heul: Und heute ist Freitag, da ist sowieso alles zu spät. :heul: Und ab Montag ist wieder Schule. Da schaff ich das einfach nicht von der Zeit her wegen meinen Kindern. :heul:
Außerdem kostet es die SB nur einen Anruf beim Jugendamt um den Stand der Dinge zu erfahren.
Ich habe am 14.2. einen Brief bekommen, den ich zur Kenntnis nehmen sollte. Darin war eine Kopie eines Schreibens von der SB an das Jugendamt. Sie wissen also zu 100 Prozent davon. Ich habe ja auch alles detailgenau aufgeschrieben. Sogar einen extra Zettel noch dazu gelegt. Alles dick markiert.
In diesem Brief steht folgendes:

Sehr geehrte Frau...

Hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich für ... Leistungen nach dem SGB II zahle. Nach meinen Feststellungen hat die nachfolgend genannte Person Anspruch auf UVG.

Namen der Kinder aufgelistet

Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach §§102 ff SGB X geltend.

Da die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Schwankungen unterworfen sind, bitte ich Sie, mich vor Bewilligung Ihrer Leistungen zu benachrichtigen und die Nachzahlungen zunächst einzubehalten. Ich werde Ihnen dann die Höhe meines Erstattungsanspruchs mitteilen.

So, der Brief wurde am 14.2. geschrieben. Und mein neuer Bescheid mit den 120 Euro wurde auch am 14.2. geschrieben. Wieso rechnen sie mein alten Unterhalt noch ein wenn sie doch zeitgleich einen Brief ans Jugendamt verschicken?
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kleinchaos
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Re: Wie soll ich den Monat überleben?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Anrufen bringt ja nix, wie du selbst erfahren hast. Bleibt nur hinfahren. Geht nicht anders. Sonst machen die noch nächstes Jahr was sie wollen
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Sachsen
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Re: Wie soll ich den Monat überleben?

#6

Beitrag von Sachsen »

Na dann werde ich Montag früh mein Kind bei der Schule abmelden. Nützt ja nichts.

Nun weiß ich nur nicht zu wem ich dann soll. Es sind 2 Briefe, aber auch 2 verschiedene Frauen die da als SB stehen. Schon seltsam irgendwie?! Es bearbeiten also 2 Frauen an einem Tag 1 Antrag? Kein Wunder das da niemand mehr durchblickt? :arge:
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Günter
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Re: Wie soll ich den Monat überleben?

#7

Beitrag von Günter »

Nimm dein Kind mit zum Amt, wenn die dir kein Geld geben wollen, nimm tränenreich Abschied von dem Kind und übergib es der Obhut des SBs, dann ist wenigstens das Kind versorgt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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