Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
pelli
Beiträge: 4
Registriert: Fr 27. Mai 2011, 17:27

Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#1

Beitrag von pelli »

Hallo!

Ich bin 29 Jahre alt, lebe seit 2 Jahren in Spanien, bin in der 6. Woche schwanger und möchte zurück nach Deutschland.
Leider weiß ich nicht wie ich vorgehen soll.
Soll ich mir erst eine Wohnung suchen und dann ALG 2 beantragen oder kann ich mich erst einmal bei einer Freundin anmelden und bekomme ich dann eine Wohnung gestellt?
Ich brauche ja auch schnellst möglich eine Krankenkasse.

Ich möchte nach Lindau am Bodensee und Region ziehen.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und danke euch schon mal im voraus für eure Ratschläge!!!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum.

Erste, aber wichtige Frage: Hast Du einen Anspruch auf spanische Arbeitslosenunterstützung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#3

Beitrag von Emmaly »

Hallo und :willkommen: im Forum.

Hast du Arbeit in Spanien? Warst du arbeitslosen versichert.

Die eigene Wohnungsuche ist natürlich besser, aber das setzt auch voraus, dass du eine Wohnung anmieten kannst. Wegen Lindau suche ich gleich mal.
Zur Not vorübergehend bei einer Freundin.
Dann zum Einwohnermeldeamt und zum Jobcenter bzw. Arbeitsamt, wenn du Anspruch auf ALG 1 hast.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
pelli
Beiträge: 4
Registriert: Fr 27. Mai 2011, 17:27

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#4

Beitrag von pelli »

Danke für´s "welcome"!

Ich arbeite zur Zeit 20 Std/Woche bei einem Verdienst von 500€....
Der Vertrag ist auch befristet, immer auf 6 Monate.
Nein, ich glaube ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hier :(

Was würde mir das bringen? Wäre es denn besser wenn ich von meinem Chef eine Kündigung bekommen würde anstatt selbst zu kündigen? Hätte ich dadurch Vorteile? Könnte vielleicht mit meinem Chef darüber reden...?
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#5

Beitrag von Emmaly »

Wird in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Dann hättest du auch in D Anspruch auf ALG 1 und Anspruch auf Mutterschutzgeld. E303 nennt sich der Schein, den man dann ausfüllen lassen muss.
Im folgenden PDF steht alles dann dazu.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... bsch-V.pdf

Bist du in Spanien krankenversichert?
Hast du die europäische Krankenkarte?

Ich glaube das EU-Recht erlaubt keine Kündigung von Schwangere. Das trifft auch für Spanien zu.
Selbst kündigen würde ich nicht. Wann läuft der Vertrag aus. Es zwingt dich niemand einen Vertrag zu unterzeichnen, den du nicht möchtest.

Zu Lindau und Hilfe vor Ort mal hier gucken.
http://www.landkreis-lindau.de/B%C3%BCr ... Wegweiser/
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
pelli
Beiträge: 4
Registriert: Fr 27. Mai 2011, 17:27

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#6

Beitrag von pelli »

@emmaly

Ja, also ich habe eine spanische Krankenversicherung und somit bin auch arbeitslosen versichert.

Tja, also ich könnte erst mal bei einer Freundin unterkommen. Mit dem anmieten könnte es schwierig werden, höchstens den ersten Monat.
Bei meinem niedrigen Gehalt, glaube ich nicht, dass ich Anspruch auf ALG1 habe, oder...?

Würde ich denn auch schon ALG 2 bekommen, wenn ich noch bei meiner Freundin wohne?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#7

Beitrag von Koelsch »

Auch wenn der Anspruch auf ALG I eventuell nur sehr gering ist. Klär das in Spanien ab, denn ALG II ist immer "das Allerletzt" im wörtlichen wie auch im übertragenen Sonn.

Wen also auch nur theoretisch ein Anspruch auf ALH I vorhanden wäre, würde das den ALG II Anspruch verzögern. Du hast aber Anspruch auf ALG II, wenn kein oder nur ein geringer Anspruch auf ALG I besteht. Auch, wenn Du zunächst mal bei einer Freundin unterkommen könntest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#8

Beitrag von Emmaly »

pelli hat geschrieben:@emmaly

Ja, also ich habe eine spanische Krankenversicherung und somit bin auch arbeitslosen versichert.
Dann die Krankenversicherung wechseln, ob das aus Spanien schon geht? :ka:
Tja, also ich könnte erst mal bei einer Freundin unterkommen. Mit dem anmieten könnte es schwierig werden, höchstens den ersten Monat.
Ich würde dann jetzt schon Kontakt zum Jobcenter oder Wohnungsamt aufnehmen. Und nach der Anmeldung in D alles beantragen sowie Hilfe bei einer Schwangerenberatungsstelle holen. Die helfen dir auch bei den Anträgen bzw. wissen, wo du Hilfen bekommst.
Bei meinem niedrigen Gehalt, glaube ich nicht, dass ich Anspruch auf ALG1 habe, oder...?
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Es wird nicht reichen, aber solltest du trotzdem beantragen. Ergänzend ALG II.
Würde ich denn auch schon ALG 2 bekommen, wenn ich noch bei meiner Freundin wohne?
Du mußt das ALG II beantragen und dazu dort gemeldet sein.

Wie lange bist du weg aus Deutschland?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
schlaraffenland

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#9

Beitrag von schlaraffenland »

Wenn ALG I zu gering ist für den Lebensunterhalt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

ALG I + Wohngeld

oder

ALG I plus anteiliges, aufstockendes ALG II.
pelli
Beiträge: 4
Registriert: Fr 27. Mai 2011, 17:27

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#10

Beitrag von pelli »

Danke für eure Antworten!

Werde mal mit einer deutschen Krankenkasse telefonieren und nachfragen. Aber die Beiträge muss ja jemand übernehmen...deshalb gehe ich mal davon aus, dass es erst in Deutschland möglich ist.

@emmaly: ich lebe erst seit 2 Jahren hier. Stehe auch schon mit einer Schwangerenberatungsstelle in Kontakt.

Was ich mich frage ist, wie gehe ich am besten vor?
Erst die Wohnung und dann den Antrag stellen oder gleich den Antrag stellen und danach die Wohnung suchen? Oder spielt das keine Rolle?
Denke mal die vom Amt, werden nicht begeistert sein, dass ich da ankomme und mich dann so schnell nicht wieder los werden. Jedenfalls nicht so lange ich mein Kind in eine Kita geben kann. Danach werde ich dem Arbeitsmarkt ja auch wieder zur Verfügung stehen und habe auch sehr gute Aussichten relativ schnell einen Job zu bekommen.

ALG 1 bekomme ich (ob anteilig oder nicht) doch nur, wenn ich gekündigt werde oder? Sonst bekomme ich nachher noch ne Sperre?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#11

Beitrag von Koelsch »

Das ist richtig, es ist eindeutig besser, wenn Du gekündigt wirst.

Wohnung vorher suchen ist vermutlich die weniger stressige Variante. Wenn Du das aus Spanien (vielleicht kann Freundin helfen?) geregelt bekommst. Erkundige Dich aber sehr gründlich und genau vorher, welche Kosten von der Gemeinde anerkannt werden. Schau mal hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html, vielleicht ist der Ort ja darunter. Sonst muss jemand beim örtlich zuständigen JobCenter nachfragen.

Du könntest zwar auch eine zu teure Wohnung anmieten, aber dann kommt recht schnell eine Aufforderung, die Kosten z senken und es steht ein erneuter Umzug ins Haus.

Ob das JobCenter begeistert ist. darüber solltest Du Dir nicht den Kopf zerbrechen. Du hast einen Anspruch und fertig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland

#12

Beitrag von Emmaly »

Wann läuft dein befristeter Vertrag aus? Wie viele Monate hast du noch? Bis zum Mutterschutz steht dir das ALG 1 zu und da es Versicherungsleistung ist mußt du das beantragen.

Klar ist eine Kündigung besser, nur diese muss begründet sein. Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“