Übernahme und Antragstellung Mietkaution

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#1

Beitrag von natty »

Hallo zusammen möchte erstmal berichten das wir die Wohnung bekommen :mrgreen:
aber jetzt muss ich Kaution bezahlen aber ich weiss nicht wie ich denn jetzt antrag stelle beim Landersamt ......hat jemand einen Muster.??? :kopfkratz:
Und ja ich brauche noch geld für die Renovierung werde denn antrag aber erst stellen wenn ich kaution von Landersamt bekommen aber wie kann ich einen antrag stellen auf Umzugskostenbeihilfe, Renovierungskosten...hab im internet das gefunden aber hab keine ahnung ob das passt.....(habe schon qm2 schon für unsere wohnung geändert)
  • Antrag auf Umzugskostenbeihilfe, Renovierungskosten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beantrage einmalige Beihilfen für meinen geplanten Umzug am xx.xx.xxxx, da die Notwendigkeit bei uns gegeben ist nach § 22, 3 SGB II (Familienzuwachs) und ich die benötigten Sachen nicht aus meinen eigenen Mitteln anschaffen kann.
    Werden weiterhin folgende Dinge von mir benötigt:

    • Kosten der Anmietung eines Umzugsfahrzeugs zuzüglich Benzinkosten (ca. 150 €),
    • Kosten für Umzugskartons und sonstiges Verpackungsmaterial (ca. 50 €)
    • 4 Umzugshelfer (à 20 € Verpflegungsgeld)

    Da die neue Wohnung (54 qm) ebenfalls renoviert werden muss, fallen zusätzlich folgende Kosten an:

    • Farbe: (4x15 Liter à 15,00 €) 95,00 €
    • Kleister (10x200g à 3,00 €) 30,00 €
    • Rauhfaser (15 Rollen à 4 €) 60,00 €
    • Heizungslack (2,5 Liter) 25,00 €
    • Lammfellwalze 2,90 €
    • Heizkörperwalze 1,80 €
    • Lackierpinsel 7,00 €
    • Heizkörperpinsel 2,30 €
    • Abdeckplane (40m²) 3,00 €
    • Tesaband 2,30 €
    • Teppichboden (Kinderzimmer 15 qm,) 100 €
na was denkt ihr wird es genähmigt? oder ehe nicht? was kann ich da ändern?brauche eure hilfe!

ah ja und ich muss schon einen antrag stellen für die erstausstaung für die wohnung ....da wir ja jetzt nicht alles mitnehmen werden von der alten wohnung.....
wie schreibt man da einen antrag...???tut mir sehr leid das ich euch jetzt nerve aber habe niemanden zu dem ich mit diesen fragen gehen kann :heul:

für babyerstausttaung habe ich schon einen antrag hab auch dies bei miner Tochter verwendet vor fast 4 jahren ...

hier ist er :

  • Name, Vorname Ort, Datum
    Strasse
    Postleitzahl, Ort



    Anschrift der Behörde
    ……………………
    ……………………..
    …………………….

    BG- Nummer : …………………………



    Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie..
    Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. 3 31 SGB XII.



    Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie den Mehrbedarf für Ernährung in der Schwangerschaft gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
    Ich bin schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung, sowie eine Klinikausstattung.
    Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für Wohnung.

    Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.
    Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.



    1. Schwangerschaftskleidung

    2 Umstandskleider
    2 Umstandshosen
    3 BHs/Still BHs
    7 Unterhosen, 4 Unterhemden
    3 Blusen, 2 Pullover
    1 Schwangerschaftsbadeanzug
    1 Schwangerschafts Wineterjacke

    2 .Klinikausstattung

    6 Nachthemden vorn zu öffnen
    10 kochfeste Slips
    Einlagen für Still BHs
    1 Morgenrock
    1 Bettjacke
    1 Paar Hausschuhe
    5 Paar Kniestrümpfe
    1 Waschbeutel
    6 Waschlappen
    6 Frottiertücher

    3. Babykleidung und Ausstattung

    5 Babyjäckchen
    5 Babystrampler
    5 Babyhemdchen
    5 Frotteehöschen
    2 Badelaken 100x100 cm
    2 Wolljäckchen
    3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
    2 Mützchen
    2 Paar Wollhandschuhe
    20 Windeln
    5 Moltonunterlagen
    2 Gummiunterlagen
    6 Nabelbinden
    3 Pack. Mullkompressen
    40 Windelfolien

    4.Kinderwagen

    1 Kinderwagen
    1 Kinderwagenmatraze
    1 Kinderwagenbettdecke
    3 Garnituren Kinderwagenbettwäsche

    5. Kinderbett

    1 Kinderbett,
    1 Matratze fürs Kinderbett
    1 Kopfschutz fürs Kinderbett
    1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
    3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)

    6. Pflegeutensilien

    1 Babybadewanne mit -gestell
    1 Babybadethermometer
    1 Babyschaumbad und Babyseife
    6 Babymullwaschlappen
    Babyöl, Babycreme, Spezialsalbe für den Po
    Babynagelschere, 1 Packung Wattestäbchen
    1 Haarbürste, 1 Fieberthermometer
    6 Fläschchen mit Sauger (a 250g), 1 Flaschenbürste
    3 Nuckel, 1 Wärmflasche

    7. Hausrat, Möbel

    1 Kleiderschrank,
    1 Wickelauflage
    1 Windeleimer,
    1 Eimer für schmutzige Wäsche

    8. Mehrbedarf für Ernährung
    - § 21 SGB II / § 30 SGB XII
    17% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ab der 13
    Schwangerschaftswoche


    Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß
    § 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.


    Mit freundlichen Grüßen
    

ich hoffe sehr das ihr mir weiter hilft da ich wirklich keine ahnung habe :heul: .....ich danke euch das ihr überhaubt menschen hilft :verlegen:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#2

Beitrag von kleinchaos »

Erstmal Glückwunsch zur Wohnung.

Zur Kaution: ist die Wohnung angemessen und genehmigt, dann muss das JC auch die Kaution als Darlehen gewähren. Allerdings sofort rückzahlbar. Also ab Einzug monatliche Raten.
Vom Vermieter bestätigen lassen dass die Wohnung renoviert werden muss und er das nicht macht. Meist gibts nur eine Pauschale.
Teppichboden Kinderzimmer fällt unter Erstausstattung Wohnung.

Was kannst oder willst du nicht mitnehmen aus der alten Wohnung? Erstausstattung wird nur gewährt für Dinge die nicht vorhanden sind.

Die Erstausstattung fürs Baby wird allgemein als Pauschale gezahlt, regional sehr verschieden hoch. Zusätzlich kannst du noch bei Caritas und/oder Diakonie noch was bekommen. Ebenso die Bekleidungspauschale für Schwangerschaft.

Wenns ganz wenig ist (meiner Tochter wollten sie für die Zwillinge 450€ geben :angel:) dann Widerspruch und mehr beantragen, das auch begründen. Hat bei meiner Tochter geklappt, allerdings wollten sie dann auch Quittungen sehen. Na die hatten wir ja.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#3

Beitrag von natty »

also die wohnung ist von Bau und Sparverein ist so eine Genossenschaft ....da sind alle Wohnungen renovierungsbedürftig ob ich da eine besttätigung kriege von bau und sparverein ..?!ist ja eine frage....

Denn Antrag bei der Arge habe ich letzte Woche gestellt und abegeben am 30.6 noch aber kein bescheid bekommen ob mir überhaubt Hartz 4 zusteht....da ich ja jetzt im Berufsverbot bin aber trotz dem noch 430€ lohn bekommen habe nur bis 1 Juli, jetzt ist damit auch schlüss..habe auch das bei der Arge erzählt...und so mit haben sie dann auch es eingetragen....

habe noch bei der arge garnicht nachgefragt ob sie überhaubt mit umzug einverstanden sind da ich auch kein bescheid bekommen habe .....werde ich mal heute anrufen und fragen .....
bei uns im region bezahlen sie für 3 zimmer wohnung für 3 Personen kaltmiete bis 405€ und kaltmiete für die wohnung beträgt 390€ aber bis november sind wir zu zeit =)dannach zu 3 da kommt mein baby zur welt . hoffe das es wirklich genähmigt wird ...aber wie soll ich das fragen? ich wohne zurzeit bei meinen eltern!

also ich werde für die neue wohnung dann noch Sofa brauchen ,kleiderschrank, wohnzimmerwand,gradienen ,teppich ,ferensehe (ob ihn bekomme ist eine frage)und auch eine küche da in neue wohnung keine gibt und in alten wohnung eins von vermieter da war ...waschmaschiene .....
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#4

Beitrag von kleinchaos »

Bauverein, Genossenschaftsanteiel, da ist die ständige Rechtssprechung so, dass die Anteile als Darlehen gewährt werden.
Wenn sich aus dem Wohnungsangebot heraus schon ergibt dass noch renoviert werden muss, dann muss der Vermieter wohl nix extra schreiben.

Arbeitsverbot: du bekommst aber noch Krankengeld ab 1. Juli?

Ansonsten Antrag in etwa so:
Immobilienangebot/Mietvertrag (nicht unterschrieben!)
Dazu ein Schreiben:
beantrage die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Umzug notwendig wegen Familienzuwachs. In der derzeitigen Wohnung kein Platz.
Beantrage ferner die darlehensweise Übernahme der Genossenschaftsanteile und der Kosten der Einzugsrenovierung.
Beantrage die Kosten des Umzugs. (Kostenangebote von Verleihfirmen aus dem Internet beifügen, 3 Stück sollten reichen)

Den Schwangerenmehrbedarf und den Alleinerziehendenmehrbedarf hast du ja sicher im Hauptantrag schon beantragt.

Erstausstattung:
Da listest du auf was fehlt. Eben Küche inkl Elektro/Gasgeräte, Waschmaschine, TV etc.

Und dann wird dir wahrscheinlich noch das Ausfüllen der Anlagen UH 2, 3 bevorstehen. Unterhalt des getrennt lebenden Partners.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
bugbear
Benutzer
Beiträge: 192
Registriert: Do 2. Jun 2011, 22:43
Wohnort: Gemany

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#5

Beitrag von bugbear »

@natty

Bedanke mich für die Idee des Schlußsatzes, meine Liste auf Erstausstattung der Wohnung hat derzeit schon 313 Gegenstände, dieser schöne Schlußsatz fehlte noch, bevor ich es nächste Woche einreiche.
keine Rechtsberatung, Infos und Erfahrungen aus persönlichem Erleben
Es riecht nach 1789, wenn die Unteren nicht mehr wollen und die Oberen nicht mehr können, es fängt der Fisch am Kopfe zu stinken an.
political correctness is the death of democracy
bugbear
Benutzer
Beiträge: 192
Registriert: Do 2. Jun 2011, 22:43
Wohnort: Gemany

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#6

Beitrag von bugbear »

@netty

hier meine excel-datei für "Wohnungserstausstattung" nach § 24 Absatz III Punkt 1. SGB-II, damit kannst du diese Tabelle beliebig ergänzen, bei dir kommt ja mehr dazu (nicht wundern, meine Dateien haben alle ein Aktenzeichen, das ich selbst vergebe, damit ich meine Schreiben auch wieder finde).

persönliche Daten z.B. in Fußzeile eintragen,

dazu habe ich schon ein Anschreiben an das JC vorbereitet mit der Bitte um Genehmigung der Erstaustattung nach beiliegender Aufstellung :totlach: .

In das Anschreiben nehme ich jetzt noch deinen schönen Schlußsatz auf,

Hi :gunni:
keine Rechtsberatung, Infos und Erfahrungen aus persönlichem Erleben
Es riecht nach 1789, wenn die Unteren nicht mehr wollen und die Oberen nicht mehr können, es fängt der Fisch am Kopfe zu stinken an.
political correctness is the death of democracy
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#7

Beitrag von Antje »

@bugbear....

Ist diese Aufstellung ein Ernst ?
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
schlaraffenland

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#8

Beitrag von schlaraffenland »

Antje hat geschrieben:@bugbear....

Ist diese Aufstellung ein Ernst ?
Ich glaub, wir schicken bugbear mal zu sozialhilfe24.de :totlach:
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#9

Beitrag von Antje »

schlaraffenland hat geschrieben:
Antje hat geschrieben:@bugbear....

Ist diese Aufstellung ein Ernst ?
Ich glaub, wir schicken bugbear mal zu sozialhilfe24.de :totlach:
Ja, ich denke auch......Wenn ich mir überlege wie lange es gedauert hat, bis meine erste Wohnung wohnlich eingerichtet war...und da war nicht mal die Hälfte von dem dabei, was hier als "Bedarf" aufgeführt ist :gaga:
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#10

Beitrag von Günter »

Bitte im Hilfebereich nicht schreddern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#11

Beitrag von Antje »

Günter hat geschrieben:Bitte im Hilfebereich nicht schreddern.
Sorry......kannste das abtrennen?
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#12

Beitrag von Günter »

Ich lasse es dran, weil die Antwort auf deine Frage würde ich auch gerne lesen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
bugbear
Benutzer
Beiträge: 192
Registriert: Do 2. Jun 2011, 22:43
Wohnort: Gemany

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#13

Beitrag von bugbear »

@Antje

Meine allererste Wohnung vor ...zig Jahren bestand ,monatelang nur aus tapezierten Kisten als Sitz und Tisch, einem Radio, einer geborgten Liege =für zwei= :zwinker: , dann dauerte es viel Zeit, bis die bestellten / besorgten Möbel geliefert wurden, ... (da gab es =aber im ganzen Lande= Besonderheiten sowohl mit der Produktion als auch mit der Anlieferung =zumindest für Normalsterbliche=) :jojo: .

Ja soll ich denn heute freiwillig auf einen Einrichtungsgegenstand verzichten :never: ? auf den ich schon einmal verzichten mußte :ohnemich: ?

... schließlich habe ich ja vor Jahren in Lohn und Brot stehend, nicht freiwillig meine Wohnung verloren und jetzt habe ich zuerst einen Rechtssanspruch nach § 24 Absatz III Punkt 1. SGB-II auf eine staatliche Ersteinrichtung der Wohnung, denn dieser Rechtsanspruch ist für mich auch sehr einfach durchzusetzten.

... doch wenn ich heute nur weniges fordere, wird man hinterher nicht mehr genehmigen :totlach: .
Hi :gunni:
keine Rechtsberatung, Infos und Erfahrungen aus persönlichem Erleben
Es riecht nach 1789, wenn die Unteren nicht mehr wollen und die Oberen nicht mehr können, es fängt der Fisch am Kopfe zu stinken an.
political correctness is the death of democracy
bugbear
Benutzer
Beiträge: 192
Registriert: Do 2. Jun 2011, 22:43
Wohnort: Gemany

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#14

Beitrag von bugbear »

@schlaraffenland

bei sozialhilfe24.de ist unter der Erstausstattung selbst ein sehr bescheidener (nichtssagender) Beitrag, da sind ja mein SGB-II Kommentar besser, und auch die Hinweise bei Thomè.
keine Rechtsberatung, Infos und Erfahrungen aus persönlichem Erleben
Es riecht nach 1789, wenn die Unteren nicht mehr wollen und die Oberen nicht mehr können, es fängt der Fisch am Kopfe zu stinken an.
political correctness is the death of democracy
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#15

Beitrag von kleinchaos »

Es fehlen Wäscheklammern
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#16

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#17

Beitrag von natty »

also ist dieser antrag auf erstausttatung ein witz oder soll ich es doch versuchen????
sorry hab es wirklich nicht verstanden .......

also habe heute bescheide von JC bekommen
von 15.6 bis30.6 bekommen wir 93,88€
und von 1.7 - 30.9.2011 bekommen wir 455€

bescheid von Landratsamt habe ich keins bekommen erst spähter eins.....aber ja wir wohnen bei denn Eltern und es wird 100% jetzt nichts angerechnet ....
habe bei Landratsamt angerufen und gefragt ob die Kaution übernehmen und die Wohnung sie sagten JA =))
Habe am 12. einen Termin beim Bau und Sparverein und muss dort schon Geschäftsanteil abgeben und erst dann bekomme ich Mietvertrag ....naja werde Geld leihen damit ich Mietvertrag bekomme und es bei Landratsamt zeigen kann .
aber vorerst muss ich Bau und Sparverein Schufa Auskunft geben .....und wegen meinem Mann sieht es sehr schlecht aus habe sogar Eistattlicheversicherung unterschrieben aber zahle alles jetzt mit raten zurück .....werde einfach versuchen es alles zu erklären das ich in so einer Notlage bin und eine Chance fürs neues leben brauche für meine kinder!
was denkt ihr bekomme ich eine Chance???
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich hoffe und denke, das Du da klar kommst. Schufa ist die eine Sache, aber für einen Vermieter sollte es nach meiner Meinung wichtiger sein, ob es früher Mietschulden gab. Es gibt recht viele Leute, die finanziell mit dem Rücken zu Wand stehen, aber peinlich genau darauf achten, ihre Miete pünktlich zu bezahlen, damit sie nicht irgendwann "auf der Straße" stehen.

Erstausstattung - da ist es sicher richtig, eine umfassende Aufstellung zu machen. Aber das sollte mit Augenmaß erfolgen. Ein Küchentisch ist nötig, ein Couchtisch plus Polstergarnitur vermutlich eher nicht. Wenn ich mir Deine Liste anschaue, zum Kinderbedarf kann ich nichts sagen, aber der Möbelbedarf scheint mir nicht maßlos zu sein. Das würde ich versuchen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
bugbear
Benutzer
Beiträge: 192
Registriert: Do 2. Jun 2011, 22:43
Wohnort: Gemany

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#19

Beitrag von bugbear »

@natty
es steht fast jeder in Deutschland Lebende in der Schufa!!! (z.B. jedes Mobiltelefon, jeder Kleinstkredit, jede Zusage der Bank zur Kontoüberziehung, jeder Ratenkauf von Möbeln oder Elektronik usw. wird gemeldet)

der eine steht gut da :jumpi:

ich stehe anders da :heul: :heul: :heul: , und das zahle ich in meinem ganzen Leben nicht mehr, selbst wenn ich noch 100 Jahre älter werden würde ... (also bezahle ich von Hartz-IV nichts, garnichts, ebenfalls keine freiwillige Zahlung, denn das "Einkommen" ist alles unter dem Pfändungsfreibetrag)

und trotzdem: ich habe heute die Information erhalten, mein neuer Mietvertrag liegt bereit.

Erfahrung: Große Anbieter nehmen die Abtretung der Miete vom Jobcenter und die Kaution (oder Genossenschaftsanteile) von Jobcenter und dann geht so gut wie alles, wenn die KdU eingehalten werden

Also keine Angst,
bei einer neuen Wohnung beantragst Du die Erstausstattung (mußt es ja nicht so ausführlich machen, wie in meiner Tabelle, schreibe die wichtigsten Sachen (=Küche mit Geräten:... Wohnzimmer: Schrank mit Tisch, Stühlen und ... , Schlafzimmer: mit ... Bad: mit... = zuzüglich Grundausstattung, was auch immer das sein mag) alles auf eine Seite auf. :jumpi:

Ohne Antrag keine Chance :never: , etwas zu erhalten.

Nur Mut :Daumen: :
Mit Antrag alle Chancen, lies dazu im SGB-II § 24 Absatz III, was nicht zur Regelleistung gehört ist als Einmalausstattung zu gewähren, wie auch die Kindererstausstattung, Schwangerenbekleidung usw.

Bei uns gibt es 1.400 Euro pauschal + 250 Euro Waschmaschine, warum verzichten?
Und üblicherweise kommt dann Besuch vom jobcenter und die Damen schauen nach, was schon in der Wohnung steht, das wird dann mit einer Pauschale von der Gesamtpauschale abgezogen. Der Besuch sollte also die Wohnung dementsprechend bedürftig vorfinden ... :jumpi:

Alle, die hier aus dem Sozialprojekt in den letzen 18 Monaten irgendwann ausgezogen sind, erhielten die Erstausstattung in der einen oder anderen Form zugesagt :jojo: .

Hi
:gunni:
keine Rechtsberatung, Infos und Erfahrungen aus persönlichem Erleben
Es riecht nach 1789, wenn die Unteren nicht mehr wollen und die Oberen nicht mehr können, es fängt der Fisch am Kopfe zu stinken an.
political correctness is the death of democracy
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#20

Beitrag von natty »

Hallo meine Lieben ...
hatte gestern ein Gespräch mit Drittverwaltung von der wohnung und naja sie sagte es sieht schlecht aus wegen der schufa und sie wird heute mit verstand sprechen ....
und ich dache vielleicht sollte ich mal e-mail an Vorstand schreiben und sie bitten uns die Wohnung zu geben....
was denkt ihr.? und ich persönlich mit meine super hoch deutsch weiss nicht was ich schreiben soll.....
ah ich bin verzweifelt und weiss nicht weiter ...kann nur heulen ...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#21

Beitrag von Koelsch »

Das kann vermutlich nicht schaden, den Vorstand anzuschreiben:

Wohnung Nattyweg 13, 2. OG, 12345 Nattyhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte diese Wohnung sehr gerne anmieten. Mir ist leider klar, meine Schufaauskunft ist nicht gerade berauschend. Aber das ist Vergangenheit, inzwischen habe ich gelernt, auch mit wenig Geld auszukommen.

Wichtiger aber ist, auch in der Vergangenheit habe ich immer dafür Sorge getragen, dass meine Miete und die Nebenkosten von mir problemlos gezahlt wurden, bei diesen Ausgaben kam es nie zu einem Zahlungsrückstand und das wird auch in Zukunft so sein.

Ich hoffe sehr, dass Sie mir eine Chance geben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Natty
Pass diesen Text genau auf Deinen Fall an, wenn es auch Mietrückstände gab, dann schreib z.B., dass das schon lange zurückliegt, aber verschweig das nicht. Offen und ehrlich, das kommt nach meiner Meinung am Besten an.

Wenn Du fertig angepasst hast, kannst Du gerne noch mal kurz hier einstellen, dann guckt da bestimmt jemand kurzfristig noch mal drüber.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#22

Beitrag von natty »

Sehr geehrte Herr xx und Herr xxxx

ich möchte bei ihnen eine Wohnung gerne anmieten.Ich habe gestern mit Frau xxxdarüber gesprochen . Mir ist leider klar, meine Schufaauskunft ist nicht gerade berauschend. Aber das ist Vergangenheit, inzwischen habe ich gelernt, auch mit wenig Geld auszukommen. Ich habe mich von meinem Mann getrennt da er gewalttätig würde und auch Spielsüchtig.
Er hatt mich unter Druck gesetzt Sachen zu bestellen und auch selbst hat er viel bestellt unter meinem Namen, o.ä die wir dann nicht bezahlen konnten ,hatt auch Geld von dem Konto abgehoben ohne meines Wissens .Ich arbeite und bezahle die Schulden in raten .Ich bin im 6 Monat Schwanger und habe eine 4Jährige Tochter .Wir wohnen zurzeit bei meinen Eltern in 3 Zimmer Wohnung auch von BSV.Die leider zu klein für 5 Personen ist.
Jetzt sitze ich auf denn Schulden die ich aber bezahlen will und werde meine Eltern helfen mir dabei.Wichtiger aber ist, auch in der Vergangenheit habe ich immer dafür Sorge getragen, dass meine Miete und die Nebenkosten von mir problemlos gezahlt wurden, bei diesen Ausgaben kam es nie zu einem Zahlungsrückstand und das wird auch in Zukunft so sein.
Da ich Alleinerziehende bin wird die Miete von Ladratsamt übernommen somit müssen sie sich keine sorgen machen.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir eine Chance geben werden.
Mit der neuen Wohnung soll nun für mich ein neues Leben mit meinen Kinder anfangen und es wäre schön,wenn sie mir die Möglichkeit geben.
Ich würde mich freuen wenn wir das auch Persönlich besprechen können.

Bitte schreiben sie mir einen Antwort meine E-mail :xxxxxxxxxxxx

Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von natty am Mi 13. Jul 2011, 15:27, insgesamt 2-mal geändert.
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#23

Beitrag von natty »

was denkt ihr passt es so oder soll ich was ändern ?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#24

Beitrag von Koelsch »

Ich ändere einfach mal da drin rum :verlegen: Sind nur einige Kleinigkeiten. Kopier den Text in Deine e-mail und dann ab damit und viel Erfolg.
natty hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr xxxxxx

ich möchte bei ihnen gerne eine Wohnung im Rahlenweg 12 anmieten.Ich habe gestern mit Frau xxx darüber gesprochen. Mir ist leider klar, meine Schufaauskunft ist nicht gerade berauschend. Aber das ist Vergangenheit, inzwischen habe ich gelernt, auch mit wenig Geld auszukommen.

Ich habe mich von meinem Mann getrennt da er gewalttätig wurde und auch spielsüchtig ist.
Er hatte mich unter Druck gesetzt Sachen zu bestellen und auch selbst hat er viel unter meinem Namen bestellt, was wir dann nicht bezahlen konnten. Ich arbeite und bezahle die Schulden in Raten, obwohl ich sie nicht verursacht habe. Ich bin im 6 Monat schwanger und habe eine 4Jährige Tochter. Wir wohnen zur Zeit bei meinen Eltern in einer 3 Zimmer Wohnung der BSV. Die ist leider zu klein für 5 Personen.

Jetzt sitze ich auf denn Schulden die ich aber bezahlen will und werde. Wichtiger aber ist, auch in der Vergangenheit habe ich immer dafür Sorge getragen, dass meine Miete und die Nebenkosten von mir problemlos gezahlt wurden, bei diesen Ausgaben kam es nie zu einem Zahlungsrückstand und das wird auch in Zukunft so sein.

Da ich Alleinerziehend bin wird die Miete von Landratsamt übernommen, somit müssen sie sich keine Sorgen machen.

Ich hoffe sehr, dass Sie mir eine Chance geben werden.

Mit der neuen Wohnung soll nun für mich ein neues Leben mit meinen Kinder anfangen und es wäre schön, wenn sie mir die Möglichkeit geben.
Mit freundlichen Grüßen


was denkt ihr passt es so oder soll ich was ändern ?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
natty
Benutzer
Beiträge: 99
Registriert: Fr 24. Jul 2009, 17:10

Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#25

Beitrag von natty »

so jetzt habe ich es abgeschickt hoffe das wir mal eine positive antwort bekommen
vielen dank Koelsch du hast mir sehr geholfen
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“