Übernahme und Antragstellung Mietkaution

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bugbear
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#26

Beitrag von bugbear »

@natty,

meine Schufaauskunft hat vielleicht mehr Seiten als ein vollständiger Hartz-IV-Antrag mit allen wesentlichen Anlagen :jojo: , habe das im Mietbüro ganz deutlich gesagt, daß diese Auskunft jenseits von Gut und Böse ist (irgendwo bei Katastrophe :heul: ),

diese Offenheit hat mir unbeding geholfen :jojo: .

... so habe ich morgen Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages :jumpi: , die WBG will nur die zwingende Abtretung der Warmmiete vom jobcenter haben und das mit der Kaution hatte ich davor auch schon geklärt,

Wünsche Dir viel Erfolg.

Hi :gunni:
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natty
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#27

Beitrag von natty »

na ich wollte euch bescheid geben es hat nicht funktioniert!!!!! bin am ende zur zeit =(
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kleinchaos
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#28

Beitrag von kleinchaos »

Hast die Wohnung nicht bekommen oder die Kostenzusage?
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Koelsch
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#29

Beitrag von Koelsch »

:trost: Dann klappts eben beim nächsten mal.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#30

Beitrag von natty »

ne die wohnung habe ich nicht bekommen wegen zu hohen schufa einträge ...=/
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#31

Beitrag von Koelsch »

Lass den Kopf nicht hängen. Wenn es geht, versuch einfach mal zu dem Vorstand hinzugehen und dort ein Gespräch zu bekommen. Und dann erzähl denen, wie das alles zusammenhängt. Ein Gespräch ist oftmals viel wirksamer als ein Brief und/oder eine e-mail.

Und ansonsten, weiter suchen, das wird schon noch klappen. :Daumen:
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#32

Beitrag von bugbear »

@natty

nur Mut, Kopf hoch, nicht unterkriegen lassen :trost: ,

nimm beim nächsten Versuch den größten Wohnungsanbieter, der ist meistens durch die Behörde (ohne Vertrag) indirekt verpflichtet, Wohnungen auch denen zu geben, die woanders keine erhalten :zwinker:

Hi :gunni:
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#33

Beitrag von Koelsch »

bugbear hat geschrieben:@natty

nur Mut, Kopf hoch, nicht unterkriegen lassen :trost: ,

nimm beim nächsten Versuch den größten Wohnungsanbieter, der ist meistens durch die Behörde (ohne Vertrag) indirekt verpflichtet, Wohnungen auch denen zu geben, die woanders keine erhalten :zwinker:

Hi :gunni:
Woher hast Du das denn, davon habe ich noch nichts gehört. Große Anbieter neigen nach meiner Einschätzung eher dazu, "nach der Papierform" zu entscheiden als kleinere Anbieter, die sich auch noch einen persönlichen Eindruck vom künftigen Mieter verschaffen.

Ist aber letztlich egal, wer in solch einer Situation Wohnung sucht, kann sich nicht erlauben, sich auf "den größten" Anbieter zu beschränken, der Ratschlag ist ausgesprochen kurzsischtig.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#34

Beitrag von kleinchaos »

Nicht ganz so kurzsichtig. Bis zu einem bestimmten Punkt hat bugbear da nicht Unrecht. Zumindest in den östlichen Bundesländern. Da sind die großen Vermieter ehemals volkseigene Wohnungsgesellschaften. Inzwischen oft zu 100% oder nahezu 100% zwar privatisiert und nicht mehr kommunales Eigentum, aber mit bestimmten Belegungsbedingungen. Zumindest teilweise.

Im schlimmsten Falle doch den Weg übers Frauenhaus gehen. Von dort aus werden dann auch Wohnungen vermittelt. Zumindest hier in L und auch in Berlin müssen die Kommunen sogenannte Notunterkünfte bzw Wohnungen wie für nattys Situation freigehalten werden.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#35

Beitrag von bugbear »

Es ist meist recht einfach zu erkennen =im Osten=, welche WBG (ob Gesellschaft - oder - Genossenschaft) mit dem jobcenter liiert sind, da gibt es dann interne Vereinbarungen über Abtretung der Miete einschließlich Nebenkosten, dazu passend vorbereitete Formulare, die mit dem JC abgestimmt sind und nicht zuletzt empfehlen die Mitarbeiter der JC, bei dem einen oder dem anderen Vermieter anzufragen :jojo: .

Jedenfalls hat das beim Auszug aus dem Sozialprojekt bei zwei großen Vermietern immer funktioniert.

Sogar noch mehr (Erfahrung):

Es gab auch Personen, die hatten bei dem einen oder anderen Vermieter noch Mietschulden aus früheren Zeiten :heul: . Da Hartz-IV pfändungsfrei ist, wurden die künftigen Mieter (Wieder-Mieter) gebeten, vom Hartz-IV eine bescheidene Monatsrate von 10,00 Euro für eine maximale Dauer von ??? zur Reduzierung der alten Mietschulden abzutreten, die aktuelle Miete nebst Nebenkosten abzutreten und dann gab es sehr kurzfristig eine Wohnung.

Aus Sicht des Kapitals: wirtschaftliche Erpressung des Hartzers zum beidseitigem Vorteil :mrgreen: , jedoch: Der Wohnungslose erhielt eine Wohnung, die WBG als Vermieter hat die Chance auf bis zu 3 Jahre überhaupt etwas von den Altschulden zu erhalten :zwinker: , bevor nur weitere sinnlose Vollstreckungskosten sowie sinnlose Buchungskosten entstehen, denn einen vollstreckbaren Titel kannst du nicht ohne weiteres ausbuchen.

Wirtschaftliche Erpressung: weil der Vermieter die Macht über die Wohnungen hat,
Vorteil des Wohnungslosen: er muß nicht in ein Sozialprojekt oder ins Obdachlosenasyl zurück.

Das das BGE eine bessere Lösung ist, darüber brauchen wir uns nicht zu streiten ...
daß eine andere Gesellschaft (Gruß an @robur) eine noch bessere Lösung ist, darüber brauchen wir uns ebenfalls nicht zu streiten ...

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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#36

Beitrag von kleinchaos »

Was nützt das schönste BGE, wenn es immer wieder Menschen geben wird, die ihre Prioritäten anders setzen als eben vorrangig Miete etc zu zahlen?
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#37

Beitrag von bugbear »

@kleinchaos

in irgendeinem Forum hatte ich mal vorgeschlagen:

Wir sollten für alle Hartz-IV-Empfänger eine öffentliche Kennzeichnungspflicht einführen: Ein 10-cm orangefarbenes Quadrat mit einem 7 cm inne liegenden Kreis ist historisch gesehen, noch nicht vergeben. Die Farbe des Kreises sollte von hell grün bis dunkelblau, je nach Dauer des Hartz-IV variieren, dabei können rote Achtelkreise Sperrzeiten kennzeichnen.

Vorteil: Die gesamte Gesellschaft wacht über die regelkonforme Einhaltung der Fördermittel Hartz-IV, (wie das der Staat bei jedem Unternehmen macht).

Damit gibt kein Hartz-IV-Empfänger sein Geld gegen die Richtlinien (für Alkohol, für Zigaretten, für Lotto, für Luxus, für das Bier zum Sonntag, für den Sekt zu Silvester) aus, außerdem ist die Abholung von abgelaufenen alten Lebensmitteln bei der Tafel und unmoderner gebrauchter Bekleidung einfacher geregelt.

Der Sparanteil des Hartz-IV sollte gleich vom Amt einbehalten werden,

Im Jobcenter erhält jeder Hartz-IV-Empfänger sein Bankkonto und sein Sparkonto und eine Geldkarte, die ihm gestattet, seinen wöchentlichen Obolus nach Regelsatz für Lebensmittel und Drogerie immer montags oder dienstags (damit die Supermärkte am Wochenende besser für die arbeitende Bevölkerung bereit sind) beim Bankautomaten abzuheben.

Die Miete wird dann natürlich nur noch direkt an die Vermieter überwiesen,
...
:lichtauf:

Und wenn diese Maßnahmen noch nicht reichen, einmal an einem Tage über 1 Million die Hartz-IV Empfänger auf die Straße zu treiben, kann man die Zügel noch viel weiter anziehen. Zum Beispiel durch die reale Umsetzung der Streichung des Regelsatzes (das ist kein Mindesteinkommen, sonst würde es so heißen) und Ausgabe von Bonusheften mit Gutscheinen, wie das ja schon bei der Sanktion 100% gesetzlich geregelt ist. Bei ca. 150.000 Polizeibeamten in ganz Deutschland sind wir Hartz-IV-Empfänger eine Übermacht.

(PS: Mir wurde auch schon im Winter 2010 absichtlich monatelang 100% Hartz-IV sowie 100% Miete gestrichen, um mich zu nötigen und zu erpressen, und als ich mich nicht erpressen ließ, wurde im März 2010 von der ARGE meine Krankenversicherung gekündigt =Urkundsbeweis= , sodaß ich als 70% Schwerbehinderter durch die ARGE keinen Arzt für meine Tabletten fand. Ob die ARGE das überhaupt durfte ist unwichtig, die Krankenkasse hat die Kündigung in der Praxis umgesetzt.)

Die starren, sturen Herrschaftseliten in Deutschland als reichstes Land Europas :kreisch: laufen die Gefahr des Schicksals des alten Roms, des Jahres 1798 (Frankreich) oder 1989 (Deutschland), und was mit Personen in Behörden und in Regierungen passiert, die auf lebenslange staatliche Alimentierung durch Druck auf die Massen hoffen, von denen sie letztendlich alimentiert werden, zeigte sich zuletzt 2010 und 2011 in Nordafrika.

Hinweis: Artikel 20 Absatz (4) Grundgesetz :muell: .

Hi :gunni:
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#38

Beitrag von natty »

hallo zusammen also frauenuas hier bietet keine wohnungen nur kurzfristige zimmer als not lössung....
werde morgen eine wohnberechtigunsschein holen damit ich was in der hand habe ....
naja baby kommt im anfang november und bis dahin brauche ich eine wohnung uns eine bezahlte was bei uns im Ravensburg schwer zu finden sind, mit nur 390€ kaltmiete die ALG bezahlt ......

ah zur zeit weiss ich garnicht wohin mit mir =( kalr bei denn elter kann ich noch wohnen aber die haben ja nur 3 zimmer wohnung und der keller ist jetzt voll mit unseren sachen...und ja jetzt sind wir zur 4 und die katze und wenn das baby kommt zu 5 mit einer katze ....
ist ja unmöglich es gibt kein platz um ein kleines baby bett zu stellen ....
ich weiss nicht weiter .....
und hier im ort haben wir nur 2 wohngenossenschaften Bau und sparverein und noch eins die verdamt teuer ist ....und jetzt mit einem NEIN von Bau und sparverein ....gibt es nur 1% hier eine wohnung zu finden ....
klar hätte ich Führeschein und ein auto konnten wir irgendwo anderes eine wohnung suchen da wo es billiger sind.... naja .....
ah mensch ....
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#39

Beitrag von natty »

hab schon gedacht und auch Bau sparvereisn vorgeschlagen das z.B meine mutter als mieterin eingetragen wird und ich dort wohne ...mal sehen was die antwporten ...ich weiss auch nicht ob das möglich ist =(
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#40

Beitrag von Koelsch »

Nicht den Kopf hängen lassen, das wird schon werden. Mutter als Mieterin, möglich, eventuell aber auch Mutter als Bürge für Mietschulden. Das dürfte einfacher sein, um das nachher mit dem JC klar zu ziehen. Die Bürgschaft geht nämlich das JC nichts an.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#41

Beitrag von natty »

also Habe auch da eine ablehung bekommen ...=(

nach Rücksprache mit dem Vorstand, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Anmietung der Wohnung auch
in dieser Art nicht möglich ist.

super .......wie gehr jetzt weiter....
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#42

Beitrag von Koelsch »

Hol Dir den WBS und sprich doch mal mit den Leuten dort im Wohnungsamt. Vielleicht haben die ja noch weitere Ideen. Ebenfalls kann man mal die Kirchen ansprechen, auch die haben ja durchaus Kontakte. Es ist schwierig, so aus der Ferne was zu sagen, denn man kennt ja den örtlichen Wohnungsmarkt nicht.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#43

Beitrag von natty »

danke habe schon wohnamt angeschrieben ob ich überhaubt eine chance habe wegen städtische wohnung....mal sehen ob die mir antworten ...werde mal morgen sowieso hin gehen,
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#44

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung ist hingehen besser als schreiben. Auch bei den Baumenschen, bei denen der Vorstand mit dem Kopf schüttelt. Wenn Du kannst, geh vorbei. Auf ein anonymes Schreiben kann man doch viel leichter ablehnend reagieren als wenn einem da ein netter Mensch gegenüber steht.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#45

Beitrag von natty »

ja ich gehe hin morgen aber wollte erstmal wiessen ob ich überhaubt chance habe ...
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#46

Beitrag von Koelsch »

Das kann Dir niemand mit Sicherheit sagen, aber die Chance ist sicher höher, wenn Du hingehst als wenn Du das nicht tust. :Daumen:
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#47

Beitrag von bugbear »

kann koelsch nur unterstützen, ein persönliches Erscheinen bringt oft mehr als zig Briefe ... soferrn es in der Nähe ist, ...

"ob ich überhaupt chance habe"
bitte keine Möglichkeit auslassen, wenn du es nicht probierst, hast du eine Chance ausgelassen, ...
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#48

Beitrag von natty »

hab einen WBS geholt war persönlich da und naja mir würde gesgat die wartezeit beträgt 1-2 jahre .....toll so viel zeit haben wir ja nicht baby kommt ja schon bald.....
also am nächsten tag war ich im frauenhaus wir haben von dort noch ein mal angerufen bei bau und spar verein ...und es hat nichts gebracht...........leider
dann haben wir bei dieser wohnstelle angerufen wo ich WBS geholt habe und ich stehe jetzt als erste auf der liste für städische wohnung ist ja schon mal was aber wie lange es dauert kann man nicht sagen ...=(
also es heisst weiter suchen ...=(
heute mache ich einen termin beim Schuldenberater damit er mir weiter hilft mit schufa usw.....

aber wo bekommt man schufa auskunft kostenlos???weiss das jemand?

PS:heute hat meine Tochter geburtstag und sie ist jetzt 4Jahre =)))) unglaublich wie die zeit vergeht =)
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#49

Beitrag von Koelsch »

Glückwunsch an die Tochter - und hier ist die Anleitung, wie man eine kostenlose Schufa-Auskunft bekommt: http://kostenlose-schufa-auskunft.de/

Und was Wohnung angeht, unverdrossen weiter suchen. Ich weiß, in Eurem Örtchen sieht's mit "angemessenen" Wohnungen nicht gerade rosig aus.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#50

Beitrag von natty »

Danke danke =)
Habe gerade post bekommen und wbs bekommen für 3 personen 75 m2 und es darf 5 m2 überschrieten werden !!!

und habe brief von der bundesstieftung bekommen 1200€ bekomme ich fürs baby =))
sind jetzt gute nachritchten
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