Hallo
ich habe gestern eine "Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" bekommen mit der Begründung dass wir besser gestellt wären mit Kinderzuschlag und Wohngeld.
so richtig verstehe ich das nicht, nach dem letzten Bescheid für diesen Monat würden wir noch ca. 88,00 € Alg 2 bekommen, was passiert nun wenn wir diesen Antrag ausfüllen und abgeben was ändert sich und vor allen wie verhält sich das wenn die Familienkasse zur Bearbeitung sich zeit nimmt.
Gruß Nobe
Kinderzuschlag und Wohngeld
Re: Kinderzuschlag und Wohngeld
Hast Du da einen schriftlichen Bescheid erhalten?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kinderzuschlag und Wohngeld
die Überschrift ist "Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" erst weiter unten im Schreiben steht "Bitte legen Sie diesen Ablehnungsbescheid auch bei der Beantragung der Leistungen vor.
Legen Sie der Familienkasse bitte auch die beigefügte Berechnung zum Kinderzuschlag vor."
Gruß Nobe
Legen Sie der Familienkasse bitte auch die beigefügte Berechnung zum Kinderzuschlag vor."
Gruß Nobe
Re: Kinderzuschlag und Wohngeld
Dann geht mal zur Familienkasse und zum Wohngeldamt. Ich habe es schon erlebt, dass die gleich mit dem Kopf geschüttelt haben, und das sogar sofort schriftlich.
Bei beiden Stellen könnt ihr übrigens einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen, ich bin mir recht sicher, dass der § 42 SGB I auch für diese Bereiche gilt.
Bei beiden Stellen könnt ihr übrigens einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen, ich bin mir recht sicher, dass der § 42 SGB I auch für diese Bereiche gilt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kinderzuschlag und Wohngeld
Danke KoelschKoelsch hat geschrieben:Dann geht mal zur Familienkasse und zum Wohngeldamt. Ich habe es schon erlebt, dass die gleich mit dem Kopf geschüttelt haben, und das sogar sofort schriftlich.
Bei beiden Stellen könnt ihr übrigens einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen, ich bin mir recht sicher, dass der § 42 SGB I auch für diese Bereiche gilt.
das werde ich natürlich tun, nur noch ne frage. auf dem Bürgerbüro unser Stadt meinten Sie dass ich Kontoauszüge der letzten drei Monate muss kann das sein ?
Gruß Nobe
Re: Kinderzuschlag und Wohngeld
Ganz grob würde ich sagen ja. Das BSG hat diese 3 Monate für den Bereich des SGB II festgeschrieben und ich vermute, das gilt dann auch für andere Sozialleistungen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.