Notlage

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Curcuma
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Notlage

#1

Beitrag von Curcuma »

Hallo mihr Lieben!

Nach langer Zeit bin ich mal wieder hier und gleich mit einigen speziellen Fragen - aber erst mal der Reihe nach, was geschehen ist:

Meine Tochter (14J.) lebt seit dem 1.8. bei mir. Sie war vorher, auf ihren eindrücklichen Wunsch hin, nach einer langen Zeit in einer Pflegefamilie,
ein halbes Jahr bei ihrem Vater, mit meinem Einverständnis.
Ich habe das alleinige Sorgerecht.
Nun hatte sich rausgestellt, dass er nicht fähig ist, für sie angemessen Sorge zu tragen.
Auf meine telefonische Anfrage vom 3.8. schickte mir das JC einen Änderungsantrag zu (kam am 5.8. an), den ich am 8.8. abgab und am 12.8. die geforderte Kopie der Geburtsurkunde nachreichte.
Seitdem hatte ich vom JC nichts mehr gehört.

Zwischenzeitlich rief die alte Schule bei mir an, dass sie meine Tochter erst ordnungsgemäß abmelden könne, wenn alle Bücher abgegeben seien.
Die Bücher waren grösstenteils über die Ferien in der Schule gelagert (übliche Praxis, laut meiner Tochter). Sie fuhr hin und gab sie ab, allerdings fehlten 3 Bücher.
Ich rief bei ihrem Vater an, er sagte "Die sind nicht hier!". Ich schickte Tochter zu ihm, aufdass sie ihn bittet nachschauen zu dürfen - vor allem weil sie noch weitere Sachen bei ihm hat ... er schlägt ihr die Türe vor der Nase zu. Nun sitzen wir hier mit ner Rechnung von 50 € für die drei Bücher, bei denen sie nicht nachprüfen kann, ob sie noch bei ihrem Vater sind oder nicht.
Der Schulleiter der neuen Schule hat mich deswegen schon angesprochen: sie könne nicht an seiner Schule bleiben, wenn die andere Schule sie wegen den drei Büchern nicht abmeldet. Ich solle das doch bezahlen, wenn der Vater da nicht mitwirken will, damit die Sache erledigt ist.
Wäre ja kein Problem - nur hab ich gerade kein Geld, da wir bis jetzt von meiner HLU gelebt haben und das Geld nun aufgebraucht ist.
Schulleiter gab mir den "Tipp" einen Antrag auf Übernahme darlehensweise zu stellen, was ich auch am gleichen Tag (letzte Woche) erledigte.
Heute war ich beim JC um uns einen Vorschuss geben zu lassen und zu fragen was nun mit meinem Antrag los ist.
Nunja:
-Antrag auf Übernahme der Kosten für die Bücher abgelehnt
-Antrag auf Vorschuss: abgelehnt

Begründung:
Zum 1.8. seien mir Leistungen ausgezahlt worden (ja, meine eigene HLU lol), von daher könne nicht von einer finanziellen Notlage ausgegangen werden
Die Möglichkeit eines Lebensmittelgutscheins wurde von mir abgelehnt, von daher könne auch nicht von einer f. Notlage gesprochen werden
Der Vater hat die HLU der Tochter für August erhalten - deswegen keine Notlage (haha - zufälligerweise wohnt sie bei mir und nicht bei ihm und die Kommunikation mit ihm ist gleich NULL)
Die 100€ für Schulkrams hat er dieses Jahr auch schon erhalten - also werden wir dafür dieses Jahr auch nichts mehr bewilligt bekommen

Na immerhin versicherte man mir mündlich sie habe jetzt den Antrag bearbeitet und das Geld würde nun angewiesen werden.

SOOOOOO ... und nun zu meinen Fragen:
- ist es rechtens in so einem Fall den Leuten Lebensmittelgutscheine aufs Auge drücken zu wollen? (dachte das wäre nur bei Sanktionen möglich)
Habe gehört, dass das in unserer Kommune gängige Praxis ist.
- kann ich rechtlich dagegen vor gehen (Diskriminierung, Lebensmittelscheine werden nicht überall angenommen uuuund meine Tochter braucht auch noch andere Sachen als Essen...z.B. Schulzeug und Hygieneartikel etc. normal, oder ...????)
- kann ich rechtlich irgendetwas wegen dem Vater ausrichten, der höchstwahrscheinlich die Bücher und einige andere Sachen (Bettzeug, Kleinkram) noch in seiner Wohnung hat, meine Tochter allerdigngs die Teile nicht aushändigt?

Ich danke euch schon mal fürs Lesen und die Zeit und Hilfe die ihr uns opfert! _()_
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Günter
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Re: Notlage

#2

Beitrag von Günter »

Heftig verfahrene Kiste.

Mir fällt dazu nur ein, ab zum Amtsgericht Beratungsschein holen und ab zum (guten) Anwalt für Sozialrecht. Oder du nimmst dir die ganzen Bescheide etc und schnappst dir in der in der Rechtsantragsstelle des SG einen Rechtspfleger und schilderst dem den Fall. Kostet im ersten Fall 10 € Anwaltsgebühr + diverse Fahrgelder im zweiten Fall Fahrgeld + Zeit.

Ich denke solange die Tochter beim Vater wohnte ist der auch der zuständige Ansprechpartner für die Schule. Also der Schule mitteilen bitte an Vater wenden, außerdem Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde einlegen. Denn es steht mit Sicherheit in keinem Gesetz Kinder dürfen nicht von der Schule abgemeldet werden, weil Bücher fehlen.
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Re: Notlage

#3

Beitrag von Curcuma »

---bitte löschen----- ^^
Zuletzt geändert von Curcuma am Di 23. Aug 2011, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notlage

#4

Beitrag von Curcuma »

Curcuma hat geschrieben:Huhu Günni!

Danke für deine rasche Antwort!!
Ich hab der alten Schule ja bereits geschrieben, dass sie die Rechnung an den Vater schicken sollen, da er für sie in dieser Zeit verantwortlich war.
Antwort der Schule war: sie wenden sich an mich als Sorge- und Erziehungsberechtigte.
Schulaufsichtsbehörde ...OK, guter Tipp! Merci :)

Und wegen der Sache mit dem Vorschuss:
wenn die das schon angewiesen haben ist das ja hoffentlich in 5-7 Tagen da.
Meinst du die sind mit ner Einstweiligen Verf. schneller?
Mir geht es eher darum etwas gegen diese JC-Praxis im allgemeinen zu tun (Lebensmittelgutscheine für nicht-Sanktionierte und keine Scheck-Ausstellung).
Kennt ihr da irgendwelche Gerichtsurteile oder Geschäftsanordnungen von ganz oben, die darin eindeutig sind?
Morgen hab ich nen Termin bei unserer Alo-Ini. Den bzw. solche Ablehnungsbescheid/e lasse ich echt nicht auf mir und anderen in ähnlicher Lage sitzen GRML!!!
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Günter
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Re: Notlage

#5

Beitrag von Günter »

Ich vermute (kann man nie genau vorhersehen), dass es mit der Überweisung schneller geht. Mit der eA dauert es ja auch etwas. Der Rechtspfleger schreibt den Antrag, dann muss es auf den Tisch des Richters, der liest, grübelt, wälzt Kommentare und erlässt den Erlass. Vorher eventuell noch Aktenanforderung per Fax. Der Erlass muss geschrieben und zugestellt werden. Der SB muss geweckt erden, der zweite Zeichnungsberechtigte für die Überweisung muss aus dem Urlaub geholt werden ......

Wenn die Überweisung wirklich ausgelöst wurde ..... das wird schneller sein.
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kleinchaos
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Re: Notlage

#6

Beitrag von kleinchaos »

Das JC wird sich den Anteil der Tochter, der für August an ihren Vater ging, wiederholen. Da wird er erst recht sackig sein.
Und dann noch eine Eilklage auf Herausgabe der persönlichen und der Schulsachen der Tochter, die aber beim Amtsgericht.
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Günter
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Re: Notlage

#7

Beitrag von Günter »

Langsam mit die ollen Jäule, die Klage beim AG geht erst wenn sie PKH beantragt und genehmigt bekommt, da Zivilklagen kostenpflichtig sind.
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Emmaly
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Re: Notlage

#8

Beitrag von Emmaly »

Wegen der Sachen des Kindes geht eventuell eine Hilfe über das Jugendamt. Also eine Beistandschaft. Ich würde mich auf jeden Fall kundig machen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Notlage

#9

Beitrag von Curcuma »

Da wird er erst recht sackig sein.
Jop, und bald wird er mich "sackig" erleben!

Hab beim Schulamt, juristische Abteilung angerufen - der gute Herr verwies mich an die Polizei ..ich dachte schon: oh prima, wie tauchen da mit P. auf und verlangen Herausgabe der Sachen hehe,
aber nix da - die nette Dame von der Polizei sagte mir, dass da nur der zivilrechtliche Weg bleiben würde.
Muss morgen eh zu nem Anwalt - auch um meinem Widerspruch gegen die Ablehnung des Vorschusses in Bar oder Scheck einwenig Nachdruck zu verleihen.

Hab da übrigens schon einiges gefunden:
§42 SGB I Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Euro, nicht Lebensmittelgutscheine!
Die dürfen, laut dem Kölner Flyer http://cers.files.wordpress.com/2009/02 ... eine_2.pdf , nur an Sanktionierte, Drogen- und Alkoholabhängige oder unwirtschaftlich Handelnde vergeben werden. Angeblich entbehrt diese Praxis jeglicher rechtlicher Grundlage - aber dazu kann der Anwalt auch sicher mehr sagen.

Auch guter Tipp mit der Beistandschaft! Werde morgen noch beim JA anrufen, merci! :)

Vielen Dankeschön nochmal an euch!!! :)
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Günter
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Re: Notlage

#10

Beitrag von Günter »

Viel Glück. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Wutzeline
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Re: Notlage

#11

Beitrag von Wutzeline »

:Daumen: :Daumen:
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
Bild
Curcuma
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Re: Notlage

#12

Beitrag von Curcuma »

:knutsch:

:verlegen:
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kleinchaos
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Re: Notlage

#13

Beitrag von kleinchaos »

Drückerbande aktiviert :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Re: Notlage

#14

Beitrag von schlaraffenland »

kleinchaos hat geschrieben:Drückerbande aktiviert :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Diesmal keine Drückerkolonne? :verwirrt:

Egal, ich mach auch mit:

:Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Re: Notlage

#15

Beitrag von trixi »

:Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
ich auch
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...Bild
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angel6364
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Re: Notlage

#16

Beitrag von angel6364 »

:Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Curcuma
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Re: Notlage

#17

Beitrag von Curcuma »

Danke für eure Drückerei :D
War eben bei nem Anwalt, die hat morgen früh für mich Zeit - danach werde ich den Widerspruch einreichen.
Und nachher ist ja der Termin bei der ALO-INI ...also gibts erst später nen verwertbares Update hier :P
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Re: Notlage

#18

Beitrag von Curcuma »

hrm....mal wieder statt auf bearbeiten auf zitieren gedrückt! *seufz*...bitte diesen Beitrag löschen
Zuletzt geändert von Curcuma am Do 25. Aug 2011, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notlage

#19

Beitrag von Curcuma »

Curcuma hat geschrieben:Update:

ALO-Ini:
Das Gespräch war ganz nett ....
...da ich den Widerspruch bereits selbst formuliert hatte haben wir lediglich über die Angelegenheit gesprochen.
Er sagte, der Leiter der A-Ini könne beim Amtsleiter in diesem Fall für mich anrufen und ein wenig Druck machen, aber das wäre schon alles.
Ich dürfe mich nicht wundern wenn ich hinterher wie ein Mensch behandelt werden würde - na, ich bin gespannt!!!
Irgendwie gross angelegt gegen eine solche Praxis vor zu gehen würde sich allerdings nicht einmal mehr Harald T. trauen.
Er sagte weiterhin, dass das JC nie zugeben würde, dass dies die übliche Praxis sei, was mich auf die Idee mit der Sammelklage brachte
und einen Aufklärungsflyer für Betroffene, den allerdings der Vorstand des Vereins erst genehmigen müsste wenn das im Namen der Ini geschehen soll.
Seit die AIni als gemeinütziger Verein auch in der Weiterbildung aktiv ist, und auch 1-€-Jobber dort beschäftigt werden muss "man" natürlich sehr vorsichtig sein mit solchen Aktionen - das ging früher besser. Hmmm, man sieht ganz gut, dass sich auch die Inies ordentlich vom allgemeinen JC-Gegenwind umbiegen lassen. Das ist echt frustrierend.
Dann gab er mir noch den Tipp wegen der Bücher die Kostenübernahme beim Jugendamt zu beantragen, bzw. diese mit ins Boot zu holen.

Anwalt:
Der Vater bekommt jetzt einen "sackigen" Brief. :gaga:
Die Chancen stehen sehr gut, die Kosten der Bücher auch vor Gericht einklagen zu können, sollte er sich nicht kooperativ zeigen.

JC:
Mein Widerspruch beruft sich auf o.g. §42 und 38 SGB I und dementiert die Unterstellung, es würde sich nicht um eine finanzielle Notlage handeln.
Weiterhin formulierte ich einen Diskriminierungs- und Entmündigungsvorwurf.
Abschliessend machte ich darauf aufmerksam, dass der Widerspruch als Kopie auch meinem Anwalt bereits vorliegt.
edit: Ich bin etwas erschrocken über meine "Beiss-Laune"! :lachen1:
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Re: Notlage

#20

Beitrag von kleinchaos »

Super. Und nicht erschrecken. Erschrecken bitte erst wenn Zähne fehlen sollten.
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Re: Notlage

#21

Beitrag von Curcuma »

kleinchaos hat geschrieben:Super. Und nicht erschrecken. Erschrecken bitte erst wenn Zähne fehlen sollten.
...die fehlen schon, aber die Brücke ist in Arbeit xD
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Re: Notlage

#22

Beitrag von kleinchaos »

Dann kannste ja bald wieder kraftvoll zubeißen ;)
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Re: Notlage

#23

Beitrag von Günter »

Seit die AIni als gemeinütziger Verein auch in der Weiterbildung aktiv ist, und auch 1-€-Jobber dort beschäftigt werden muss "man" natürlich sehr vorsichtig sein mit solchen Aktionen - das ging früher besser. Hmmm, man sieht ganz gut, dass sich auch die Inies ordentlich vom allgemeinen JC-Gegenwind umbiegen lassen. Das ist echt frustrierend.
Es ist zum Kotzen, statt zu helfen verdienen die mit am Elend der EEJ. Wie kann man solchen Menschen vertrauen, wie reagieren die, wenn sich EEJobber über nicht den Regeln entsprechende EEJ beschweren? Die erhalten 400 - 500 € pro Jobber und geben ca 120 € an den, der die Arbeit macht weiter.
edit: Ich bin etwas erschrocken über meine "Beiss-Laune"! :lachen1:
Ich nicht, ich reiche dir die Bild , damit du auch richtig durch die Schwarte kommst.
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Re: Notlage

#24

Beitrag von Curcuma »

Günter hat geschrieben:
Es ist zum Kotzen, statt zu helfen verdienen die mit am Elend der EEJ. Wie kann man solchen Menschen vertrauen, wie reagieren die, wenn sich EEJobber über nicht den Regeln entsprechende EEJ beschweren? Die erhalten 400 - 500 € pro Jobber und geben ca 120 € an den, der die Arbeit macht weiter.
Die "Jobs" bei dieser ALO-Ini sind wohl "heiss begehrt", weil sie dort tatsächlichen eine "kreativen Freiraum" und gute Unterstützung in ihren Angelegenheiten erhalten.
Scheint also wirklich eine Win-Win-Situation zu sein.

Bedenklich ist eher, dass die Ini sich nicht mehr allzu kämpferisch in gewissen Angelegenheiten gibt, wie es früher der Fall war.
z.B. erzählte er mir noch, dass das JC argumentiere, solche Praxis sei "notwendig" (also das mit den Lebensmittelgutscheinen) um erzieherisch wirken zu können.
Traurig nur, dass die Ini so ner Argumentation auch noch ein gewisses Existenzrecht einräumt.
Und er sagte sie würden das als gängige Praxis nicht zugeben.
Na...dann müssen wir eben BEWEISEN dass es gängige Praxis bei JEDEM Vorschuss-Antragsteller IST!


Ausserdem hörte ich, dass der momentan Vorsitzende der Ini der Einzige sei, der sich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus in der Ini engagiert habe
...und ausserdem mit dem Amtsleiter wohl ab und an mal nen Kaffee trinken geht -.-


Ich nicht, ich reiche dir die Bild , damit du auch richtig durch die Schwarte kommst.
Ahhh, das schont die 2. dann aber richtig!! Dankesehr ^^
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Re: Notlage

#25

Beitrag von Emmaly »

Sammelklage? Soetwas gibt es nicht in D. Da muss jeder selbst klagen. Ob dann in einer Verhandlung zusammengelegt wird, entscheidet das Gericht/der Richter.

Dass die EEJ begehrt sind liegt wohl eher an den Arbeitsmarkt.
LG Emmaly
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