Auf das Einkommen des Kindes, das weder Alg II noch Unterhaltsvorschuss erhält.kleinchaos hat geschrieben:Und auf was soll der Bonus angerechnet werden? Auf Erwerbseinkommen? Auf Zinszahlungen? Auf Managergehälter?
Also auf das Einkommen unterhaltsbeziehender Kinder.
Und damit bleibt für die Alg II Zahlung der Mütter mehr KG zum Abzug für die Argen.
Mit diesem miesen Trick wird übrigens schon seit der Einführung von Hartz IV den Müttern das KG abgezogen - obwohl es nach dem Unterhaltsgesetz bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz umgewidmeter (vom Unterhalt abgezogener) Unterhalt ist.