Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

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angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#26

Beitrag von angel6364 »

kleinchaos hat geschrieben:Und auf was soll der Bonus angerechnet werden? Auf Erwerbseinkommen? Auf Zinszahlungen? Auf Managergehälter?
Auf das Einkommen des Kindes, das weder Alg II noch Unterhaltsvorschuss erhält.
Also auf das Einkommen unterhaltsbeziehender Kinder.

Und damit bleibt für die Alg II Zahlung der Mütter mehr KG zum Abzug für die Argen.

Mit diesem miesen Trick wird übrigens schon seit der Einführung von Hartz IV den Müttern das KG abgezogen - obwohl es nach dem Unterhaltsgesetz bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz umgewidmeter (vom Unterhalt abgezogener) Unterhalt ist.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#27

Beitrag von kleinchaos »

Moin Angel,
das Kindergeld wurde auch schon vor ALG2 bei allen Unterhaltszahlungen hälftig vom Unterhalt abgezogen.
Dieser Bonus wird also wie Kindergeld gerechnet: er steht jedem Kindergeldberechtigten zu. Also auch dem Unterhalszahler.
Da es nun aber (analog dem Kindergeld) zu viel Verwaltungsaufwand wäre, diesen Bonus hälftig auszuzahlen, kann der Unterhaltsverpflichtete seine Hälfte von der Unterhaltszahlung abziehen.

Selbst wenn die ARGE auf die irrsinnige Idee der Anrechnung käme, dann wären das 50€. Wie du weist, kann man durchaus 50€ im Jahr einmalige Einnahmen anrechnungsfrei haben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#28

Beitrag von Emmaly »

@ Angel
auf Sozialleistungen, und das ist das ALG II, wird der Bonus nicht angerechnet. Du bekommst wegen des Bonus nicht weniger ALG II.

Aber du hast schon recht, wenn du schreibst, dass der Bonus angerechnet werden kann.
Und das ist die Sauerei, weil das Kind dann davon nichts hat.
-4- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des vollen Kindergelds vor, muss der volle Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... rbonus.php
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#29

Beitrag von Günter »

Ich versuche es ein (hoffentlich) letztes mal.

Der Bonus wird einkommensneutral behandelt.
ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Deine Sozialleistung ist doch vom Einkommen des Kindes abhängig. Nun passiert folgendes Der Vater kürzt den Unterhalt um seinen 50 € Anteil. Jetzt schießen 50 € weniger Kindergeld über. Und das fehlende Geld holst du dir von der ARGE wieder.

Um deinen nächsten Einwand gleich mit zu erledigen, ja das gilt nur bis zu der Kinderseinkommensgrenze Bedarf des Kindes + 164 €, bei den nächsten 50 € kommst du in eine Art Gleitzone, danach ist vorbei mit der Anrechnung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#30

Beitrag von kleinchaos »

Angel, sorry dass ich dich so bissel doof angefahren hab. Ich weis nicht wie alt dein Kind ist.
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angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#31

Beitrag von angel6364 »

kleinchaos hat geschrieben:Angel, sorry dass ich dich so bissel doof angefahren hab. Ich weis nicht wie alt dein Kind ist.

Ooch, ich bin hart im Nehmen!

Meine noch inhäusigen sind 14 und 20, ich hab also mit Minder- und Volljährigenanrechnung so meine Erfahrungen.

Recht habt Ihr aber nicht.
Die Arge rechnet einer Alg II-beziehenden ja nicht den Bonus an. Sie rechnet das dadurch mehr überschiessende Kindergeld an.

Und das tun sie, so wie sie das schon immer bei unterhaltsbeziehenden Kindern mit überschiessendem Einkommen machen. Obwohl das KG hier zu 50, teilweise zu 100 Prozent umgewidmeter Unterhalt ist.

Unterhalt dürfen sie nicht übertragen, so wenig wie den Bonus.
Aber da sie einfach behaupten, zur Bedarfsdeckung wäre zuerst alles nicht übertragbare Einkommen zu nehmen und zuletzt das KG - übertragen sie ja nur KG.
Und genau so wird es beim Bonus laufen, deswegen der expliziete Nur-Ausschluss der Anrechnung bei Sozialleistungs- und/ oder Unterhaltsvorschussempfängern.
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Günter
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#32

Beitrag von Günter »

Angel, bitte lies doch mal den Text des Gesetzes.
ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Du erhältst eine Sozialleistung - ALG II - deren Zahlung von anderen Einkommen - dem überschießenden Kindergeld . abhängt, somit kann der Bonus nicht als Einkommen welches den überschießenden Kindergeldanteil beeinflusst angerechnet werden.

Wenn nun der andere Elternteil den Unterhalt um 50 € kürzt, dann entsteht bei dir eine Bedarfsunterdeckung (idiotisches Wort, dir fehlen 50 Kröten).

Und die holst du dir von der ARGE.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#33

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:
Du erhältst eine Sozialleistung - ALG II - deren Zahlung von anderen Einkommen - dem überschießenden Kindergeld . abhängt, somit kann der Bonus nicht als Einkommen welches den überschießenden Kindergeldanteil beeinflusst angerechnet werden.
Der Bonus kann bei mir nicht angerechnet werden - sag ich doch!
Aber beim Kind!
Denn im Unterhaltsfalle bezieht es keinerlei Sozialleistungen.
Und bei mir rechnet die Arge das KG an!
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Emmaly
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#34

Beitrag von Emmaly »

angel6364 hat geschrieben:
kleinchaos hat geschrieben:Angel, sorry dass ich dich so bissel doof angefahren hab. Ich weis nicht wie alt dein Kind ist.

Ooch, ich bin hart im Nehmen!

Meine noch inhäusigen sind 14 und 20, ich hab also mit Minder- und Volljährigenanrechnung so meine Erfahrungen.

Recht habt Ihr aber nicht.
Die Arge rechnet einer Alg II-beziehenden ja nicht den Bonus an. Sie rechnet das dadurch mehr überschiessende Kindergeld an.

Und das tun sie, so wie sie das schon immer bei unterhaltsbeziehenden Kindern mit überschiessendem Einkommen machen. Obwohl das KG hier zu 50, teilweise zu 100 Prozent umgewidmeter Unterhalt ist.
@ Angel,
wer bekommt jetzt den Bonus? Der Kindesvater?

Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei.
LG Emmaly
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RosaliesMama
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#35

Beitrag von RosaliesMama »

Hmm... wird dieser Bonus eigentlich automatisch gezahlt, oder gibt es da ein Antragsverfahren? Und, da ich Unterhaltsvorschuss beziehe, muss ich da doch nicht mit einer Kürzung rechnen, oder? Steht doch weiter oben im Zitat, dass es vom Unterhaltsvorschuss nicht abgezogen wird?

Liebe Grüße
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Günter
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#36

Beitrag von Günter »

Der Kinderbonus wird ohne Antrag automatisch gezahlt.

Beim Unterhaltsvorschuss wird nix einbehalten, das gilt nur für Unterhaltsverpflichtete. Die dürfen 50 € einbehalten
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#37

Beitrag von Christoph »

Der Bonus wird automatische gezahlt, ich denke jetzt im April und wenn Du den Vorschuß vom Jugendamt bekommst, ändert sich für Dich nichts.
RosaliesMama
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#38

Beitrag von RosaliesMama »

Danke!
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trixi
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#39

Beitrag von trixi »

Ich vermelde Sohn´s Kinderbonus ist da. Bild

trixi
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Wutzeline
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen

#40

Beitrag von Wutzeline »

Dann jetzt bitte einen Freudestanz Bild
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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