Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Hallo Leute,
die Auszahlung des Kinderbonus von 100€ steht an. Allerdings ist es möglich, das der Unterhaltszahler/in für diesen einen Monat den Unterhalt um 50€ kürzen kann.
In allen Fällen in denen das passiert, tritt folgende Situation ein:
1.) rechnerisch bleibt dem Kind nur 50€ vom Bonus übrig, aber:
2.) Jede/r Unterhaltsempfänger/in sollte in diesen Fallen eine Veränderungsmitteilung an die ARGE schreiben, da für den einen Monat weniger Unterhalt, dementsprechend weniger anrechenbares Einkommen dem Kind zur Verfügung steht, das ALGII muß um die Reduzierung erhöht werden
2a.) Auch wenn das Kind durch Unterhalt Kindergeld Wohngeld aus der BG herausgefallen ist, wird dem Bezugsberechtigten das bedarfsüberdeckende Kindergeld als Einkommen verrechnet.
Für diesen Monat ist das bedarfsüberdeckende Kindergeld aber 50€ geringer, also kann dem Bezugsberechtigten auch nur 50€ weniger als Einkommen angerechnet werden, der ALGII-Betrag muß um 50€ erhöht werden.
Diese Information sollte in irgendeiner Form großflächig bekannt gemacht werden (ich weiß zur Zeit nicht wie), denn jede/r der/die sich nicht meldet/Veränderungsmitteilung schreibt, hat vom Kinderbonus nur die Hälfte. Jede/r der/die sich meldet durch Veränderungsmitteilung, bekommt durch den berichtigten ALGII-Bescheid (egal wie es sich jetzt durch die individuelle Situation verrechnungsmäßig ergbit) dann im Endeffekt doch den kompletten Kinderbonus von 100€.
Gruß
Ernie
die Auszahlung des Kinderbonus von 100€ steht an. Allerdings ist es möglich, das der Unterhaltszahler/in für diesen einen Monat den Unterhalt um 50€ kürzen kann.
In allen Fällen in denen das passiert, tritt folgende Situation ein:
1.) rechnerisch bleibt dem Kind nur 50€ vom Bonus übrig, aber:
2.) Jede/r Unterhaltsempfänger/in sollte in diesen Fallen eine Veränderungsmitteilung an die ARGE schreiben, da für den einen Monat weniger Unterhalt, dementsprechend weniger anrechenbares Einkommen dem Kind zur Verfügung steht, das ALGII muß um die Reduzierung erhöht werden
2a.) Auch wenn das Kind durch Unterhalt Kindergeld Wohngeld aus der BG herausgefallen ist, wird dem Bezugsberechtigten das bedarfsüberdeckende Kindergeld als Einkommen verrechnet.
Für diesen Monat ist das bedarfsüberdeckende Kindergeld aber 50€ geringer, also kann dem Bezugsberechtigten auch nur 50€ weniger als Einkommen angerechnet werden, der ALGII-Betrag muß um 50€ erhöht werden.
Diese Information sollte in irgendeiner Form großflächig bekannt gemacht werden (ich weiß zur Zeit nicht wie), denn jede/r der/die sich nicht meldet/Veränderungsmitteilung schreibt, hat vom Kinderbonus nur die Hälfte. Jede/r der/die sich meldet durch Veränderungsmitteilung, bekommt durch den berichtigten ALGII-Bescheid (egal wie es sich jetzt durch die individuelle Situation verrechnungsmäßig ergbit) dann im Endeffekt doch den kompletten Kinderbonus von 100€.
Gruß
Ernie
Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
bitte schreiben sie mir im vereinfache dutsch wie ich es formulieren und wo hin schicken muss? auch bis wann? :guru: danke!
Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Hallo a-luisa,
Forenanrede ist du.
Eine Bitte mach ein eigenes Thema auf und stelle deine Fragen.
Der Kinderbonus wird im April oder später gezahlt.
Ob der Unterhaltszahler kürzt für den April,siehst du auch erst mit der Unterhaltszahlung.
Und erst dann geht eine Änderungsmitteilung an deine zuständige ARGE. Die Adresse solltest du kennen.
Forenanrede ist du.
Eine Bitte mach ein eigenes Thema auf und stelle deine Fragen.
Der Kinderbonus wird im April oder später gezahlt.
Ob der Unterhaltszahler kürzt für den April,siehst du auch erst mit der Unterhaltszahlung.
Und erst dann geht eine Änderungsmitteilung an deine zuständige ARGE. Die Adresse solltest du kennen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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- kleinchaos
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Hallo Luisa,
der Vater des Kindes wird ja sicher zum 1. April den Unterhalt entsprechend kürzen. Wenn du also die Kürzung bei der Überweisung bemerkst, dann Veränderungsmitteilung ausfüllen. Als Beleg den Kontoauszug mit der um 50€ gekürzten Unterhaltszahlung beifügen.
der Vater des Kindes wird ja sicher zum 1. April den Unterhalt entsprechend kürzen. Wenn du also die Kürzung bei der Überweisung bemerkst, dann Veränderungsmitteilung ausfüllen. Als Beleg den Kontoauszug mit der um 50€ gekürzten Unterhaltszahlung beifügen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Danke sehr!
- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Nein. Das stimmt doch nicht. Die Alleinerziehenden erhalten ja die 100 € von der KG-Kasse. Zusammen mit dem übrigen KG.quinky hat geschrieben: Für diesen Monat ist das bedarfsüberdeckende Kindergeld aber 50€ geringer, also kann dem Bezugsberechtigten auch nur 50€ weniger als Einkommen angerechnet werden, der ALGII-Betrag muß um 50€ erhöht werden.
Also sind nach den verqueren Anweisungen der Argen nicht nur 50 € weniger Unterhalt zu berücksichtigen, sondern auch umgekehrt der KG-Mehr-Zufluss von 100 €.
Die Argen werden für diesen Monat 50 € mehr anrechnen!
Und weil ich das ja gerne immer dazu schreibe: bei volljährigen Sprößlingen sind es die ganzen 100 €, die der Unterhaltszahler abziehen darf und die Arge aufgrund des Zuflussprinzips und der angeblichen Übertragbarkeit des KG (im Gegensatz zum Unterhalt) gleich noch mal.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Stop,
der Bonus selbst ist anrechnungsfrei!
Wenn also die KiGe-Kasse 164+100€ überweisst, bleibt es trotzdem bei dem Einkommen als Kindergeld von 164€!
Es ist keine Kindergelderhöhung sondern ein anrechenfreier Bonus!
Gruß
Ernie
der Bonus selbst ist anrechnungsfrei!
Wenn also die KiGe-Kasse 164+100€ überweisst, bleibt es trotzdem bei dem Einkommen als Kindergeld von 164€!
Es ist keine Kindergelderhöhung sondern ein anrechenfreier Bonus!
Gruß
Ernie
- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Schau, ich spiel mal advokatus diaboli:
Kind erhielt bisher 370 € Unterhalt und 164 € KG, zusammen also 534 €.
Der „Bedarf“ lag bei 281 Regelsatz und 200 € KdU-Anteil, zusammen 481 €
Blieben 53 € „Überschuss“, den die Arge abzüglich der 30 € Versicherungspauschale der alleinerziehenden Mutter von deren Alg II abzog, also 23 €.
Dieser „Überschuss“ stammt lauf Arge natürlich vollständig vom KG, ist ihrer Meinung nach also abzuziehen.
Im Monat des 100 € - Zuschusses sieht die Rechnung so aus:
Bedarf bleibt gleich, also 481 €.
Einkommen des Kindes sind
- um 50 € gekürzter Unterhalt, also 320 €,
- dazu die 100 € Zuschuss
- und das normale KG in Höhe von 164 €.
Zusammen also 534 €.
Bleibt ein Überschuss von 103 €.
Den deklariert die Arge wie gehabt selbstredend als KG (das ist ein Einkommensüberhang ihrer Meinung nach immer vorrangig) und zieht ihn abzüglich der Pauschale ab: 73 €.
Die Arge hat keinem Sozialleistungsempfänger die 100 € angerechnet, wie es ja gesetzlich verlangt wird, so weit ich weiß.
Das Kind ist nämlich kein Sozialleistungsempfänger.
Trotzdem hat die Alleinerziehende 50 € weniger.
Weil mehr KG anzurechnen bleibt.
Und bei Volljährigen kann man das dann auch noch verdoppeln.
Kind erhielt bisher 370 € Unterhalt und 164 € KG, zusammen also 534 €.
Der „Bedarf“ lag bei 281 Regelsatz und 200 € KdU-Anteil, zusammen 481 €
Blieben 53 € „Überschuss“, den die Arge abzüglich der 30 € Versicherungspauschale der alleinerziehenden Mutter von deren Alg II abzog, also 23 €.
Dieser „Überschuss“ stammt lauf Arge natürlich vollständig vom KG, ist ihrer Meinung nach also abzuziehen.
Im Monat des 100 € - Zuschusses sieht die Rechnung so aus:
Bedarf bleibt gleich, also 481 €.
Einkommen des Kindes sind
- um 50 € gekürzter Unterhalt, also 320 €,
- dazu die 100 € Zuschuss
- und das normale KG in Höhe von 164 €.
Zusammen also 534 €.
Bleibt ein Überschuss von 103 €.
Den deklariert die Arge wie gehabt selbstredend als KG (das ist ein Einkommensüberhang ihrer Meinung nach immer vorrangig) und zieht ihn abzüglich der Pauschale ab: 73 €.
Die Arge hat keinem Sozialleistungsempfänger die 100 € angerechnet, wie es ja gesetzlich verlangt wird, so weit ich weiß.
Das Kind ist nämlich kein Sozialleistungsempfänger.
Trotzdem hat die Alleinerziehende 50 € weniger.
Weil mehr KG anzurechnen bleibt.
Und bei Volljährigen kann man das dann auch noch verdoppeln.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Muss mal schnell Erni zur Seite springen.
Angel, die 100 € Kinderbonus sind für die ARGE nicht existent, da anrechnungsfrei. Der Unterhaltsberechtigte darf aber 50 € von (anrechenbaren) Unterhalt einbehalten. Damit hat das Kind 50 € Unterdeckung.
Angel, die 100 € Kinderbonus sind für die ARGE nicht existent, da anrechnungsfrei. Der Unterhaltsberechtigte darf aber 50 € von (anrechenbaren) Unterhalt einbehalten. Damit hat das Kind 50 € Unterdeckung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Die Arge rechnet doch nicht die 100 € bei Alg II- Empfängern an, sondern das dadurch mehr überschießende Kindergeld.Günter hat geschrieben:Muss mal schnell Erni zur Seite springen.
Angel, die 100 € Kinderbonus sind für die ARGE nicht existent, da anrechnungsfrei. Der Unterhaltsberechtigte darf aber 50 € von (anrechenbaren) Unterhalt einbehalten. Damit hat das Kind 50 € Unterdeckung.
Beim Kind dürfen die sehr wohl angerechnet werden:
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Co ... -2009.htmlDer Bonus wird von den Familienkassen so schnell wie möglich ausgezahlt und nicht mit Sozialleistungen verrechnet.
Das Kind im Haushaltsgemeinschaftsfall erhält keinerlei Sozialleistungen - fällt also auch nicht unter die "Amnestie".
Bei Nicht-Sozialleistungsempfängern können die 100 € sehr wohl angerechnet werden.
Was die Arge bei der sozialleistungsempfangenden Mutter anrechnet nennt sich Kindergeld.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Angel, die 100 € erhöhen nicht das Einkommen des Kindes. Das Kinde erhält 50 € weniger Unterhalt. Somit entstehen 50 € weniger überschießendes Kindergeld. Und der Verlust muss von der ARGE ausgeglichen werden.
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- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Wenn bisher das überschießende Kindeseinkommen genau 194 € betragen hätte, dürfte die Arge im Zuschlagsmonat nicht mehr bei der Alleinerziehenden abziehen (194 - 30 Pauschale = volles KG).
Unterhalt ist anrechnungsfrei, die 100 € Zuschlag auch.
Aber nicht das Kindergeld!
Unterhalt ist anrechnungsfrei, die 100 € Zuschlag auch.
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- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Beim Kind sind die 100 € nicht anrechnungsfrei, da zählt das Zuflussprinzip.Günter hat geschrieben:Angel, die 100 € erhöhen nicht das Einkommen des Kindes. Das Kinde erhält 50 € weniger Unterhalt. Somit entstehen 50 € weniger überschießendes Kindergeld. Und der Verlust muss von der ARGE ausgeglichen werden.
Das Kind erhält nämlich keine Sozialleistungen.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Nein, da die 100 € Bonus nicht berücksichtigt werden gibt es keinen höheren Überhang. Auch wenn die Mutter oder der Vater den Bonus bekommen, er bleibt auf ALG II schadlosangel6364 hat geschrieben:Die Arge rechnet doch nicht die 100 € bei Alg II- Empfängern an, sondern das dadurch mehr überschießende Kindergeld.
Beim Kind dürfen die sehr wohl angerechnet werden:
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Co ... -2009.html
Das Kind im Haushaltsgemeinschaftsfall erhält keinerlei Sozialleistungen - fällt also auch nicht unter die "Amnestie".
Bei Nicht-Sozialleistungsempfängern können die 100 € sehr wohl angerechnet werden.
Was die Arge bei der sozialleistungsempfangenden Mutter anrechnet nennt sich Kindergeld.
Beim Elterngeld ist das ähnlich, da sind 300 € auch anrechnungsfrei.
Zuletzt geändert von Emmaly am Fr 27. Mär 2009, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzt
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Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Im Gegenteil, wenn der Unterhaltspflichtige die 50 € kürzt, dann fehlen 50 €, dass ist es was Ernie mit seinem Eingangsposting sagt. Die 50 € von der ARGE holen.
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- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Der Bonus dürfte beim alleinerziehenden Elternteil nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn das überschießende Einkommen des Kindes die Kindergeldhöhe plus Pauschalfreibetrag übersteigt.Emmaly hat geschrieben: Nein, da die 100 € Bonus nicht berücksichtigt werden gibt es keinen höheren Überhang. Auch wenn die Mutter oder der Vater den Bonus bekommen, er bleibt auf ALG II schadlos
Beim Elterngeld ist das ähnlich, da sind 300 € auch anrechnungsfrei.
Bis dahin zählt er wie das Kindergeld als Einkommen des Kindes - das weder in der BG, noch Sozialleistungsempfänger ist.
Bei zusammengepuzzletem Einkommen der Kinder ist für die Arge grundsätzlich das Kindergeld der zuerst überschießende Teil.
Elterngeld ist ein völlig anderes Thema, weil das Einkommen der Eltern ist.
Was KG grundsätzlich nur dann ist, wenn das Einkommen der Kinder ihren "Bedarf" übersteigt.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Angel. das Einkommen des Kindes sinkt um 50 €.
Der Bonus ist kein Einkommen.
Der Bonus ist kein Einkommen.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Der Bonus ist wie das Elterngeld privilegiert
LG Emmaly
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- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Bei Sozialleistungsempfängern.Emmaly hat geschrieben:Der Bonus ist wie das Elterngeld privilegiert
Wenn Du mir sagen kannst, wo steht, dass er das auch bei Nicht-Sozialleistungempfängern ist, dann:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Ich geb auf ...... letzter Versuch. Das hat nix mit Leistungsempfänger zu tun.
Die 100 € Bonus existieren nicht ..... anrechnungsfreies Einkommen. Das Einkommen des Kindes X ist im Monat der Bonuszahlung immer noch X abzüglich 50 € Kürzung. Damit überschießendes Kindergeld - (MINUS) 50 €. Sodass ALG 2 des Elternteils um 50 € erhöht werden muss.
Die 100 € Bonus existieren nicht ..... anrechnungsfreies Einkommen. Das Einkommen des Kindes X ist im Monat der Bonuszahlung immer noch X abzüglich 50 € Kürzung. Damit überschießendes Kindergeld - (MINUS) 50 €. Sodass ALG 2 des Elternteils um 50 € erhöht werden muss.
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- angel6364
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Wo steht das? Dass das bei Nicht-Sozialleistungsempfängern anrechnungsfrei ist?Günter hat geschrieben:Ich geb auf ...... letzter Versuch. Das hat nix mit Leistungsempfänger zu tun.
Die 100 € Bonus existieren nicht ..... anrechnungsfreies Einkommen. Das Einkommen des Kindes X ist im Monat der Bonuszahlung immer noch X abzüglich 50 € Kürzung. Damit überschießendes Kindergeld - (MINUS) 50 €. Sodass ALG 2 des Elternteils um 50 € erhöht werden muss.
Wenn Du mir das sagen kannst, hüpf ich hier wirklich so rum:
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Muss ich mir deine Hüpferei zur Nacht antun?
Ich schau morgen mal, sonst muss ich mir noch ein Kännchen Kaffee zur Beruhigung brühen.
Ich schau morgen mal, sonst muss ich mir noch ein Kännchen Kaffee zur Beruhigung brühen.
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Wie versprochen
Damit ist klar, dass der Kinderbonus bei der Berechnung der Bedarfsdeckung des Kindes unberücksichtigt bleiben muss.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... rbonus.php
http://www.gesetze-im-internet.de/kbnan ... 00009.htmlKBNAnrG
Ausfertigungsdatum: 02.03.2009
Vollzitat:
"Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417)"
Fußnote
Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet
Das G wurde als Artikel 5 G v. 2.3.2009 I 416 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 19 Abs. 1 dieses G am 6.3.2009 in Kraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
----
Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.
Damit ist klar, dass der Kinderbonus bei der Berechnung der Bedarfsdeckung des Kindes unberücksichtigt bleiben muss.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... rbonus.php
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... rbonus.phpWer also ALG II bekommt oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, dem wird der Kinderbonus nicht angerechnet.
Ich bin immer noch nicht überzeugt.
Nach diesem von Dir eingestellten Link wird der Bonus bei Kindern, die weder Alg II bekommen, noch Unterhaltsvorschuss, sehr wohl angerechnet.
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- kleinchaos
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Re: Kinderbonus und Unterhaltskürzungen
Und auf was soll der Bonus angerechnet werden? Auf Erwerbseinkommen? Auf Zinszahlungen? Auf Managergehälter?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg