Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

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Koelsch
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Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#1

Beitrag von Koelsch »

Unsere Userin Turtle39 hat ja gestern ein Schreiben Ihrer ARGE hier eingestellt http://www.alg-ratgeber.de/f16t1450-hil ... ?start=100 das sehr schön zeigt, wie ARGE an die Frage Kfz.-Kosten herangeht.

Das Problem:
Wie sind die Kfz.-Kosten bei der Gewinnermittlung anzurechnen, wenn das Auto teils geschäftlich und teils privat genutzt wird.

Hierzu hat es zum 1.1.2009 eine Änderung in der ALG II-V gegeben. § 3 Abs. 7 ALG II-V sagt jetzt:

Wenn das Auto zu mindestens 50% geschäftlich genutzt wird, dann zählt es zum Betriebsvermögen und alle Kfz.-Kosten sind als Betriebsausgaben von den Einnahmen abzusetzen. Für Privatfahrten sind die Betriebsausgaben dann um € 0,10 pro Kilometer zu kürzen.

Ist die geschäftliche Nutzung weniger als 50% sind keine Kfz.-Kosten von den Betriebseinnahmen abzusetzen. Als Betriebsausgaben können in diesem Fall nur anerkannt werden entweder € 0,10 pro geschäftlich gefahrenem Kilometer oder die für die geschäftlich gefahrenem Kilometer nachgewiesenen Kraftstoffkosten.

Diese 50%-Regel gab es bis 2004 auch im Steuerrecht. Im Jahr 2004 hat dann der BFH erkannt, dass dies zu einer erheblichen Verzerrung bei der Gewinnermittlung führen kann. Der BFH hat diese 50% Regel dann "gekippt" http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2004/xx040985.html und entschieden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens des Autos 10% beträgt, entscheidet der Steuerzahler, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. Bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung gehört das Auto immer zum Betriebsvermögen. Im Bereich von 10 - 50% kann also der Steuerzahler das Auto als sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen seinem Betrieb zurechnen. Dies hielt der BFH für notwendig, weil es ohne diese Regelung zu einer nicht mehr mit Art. 3 GG zu vereinbarenden Ungleichheit bei der Gewinnermittlung gekommen wäre.

Leider hat das BMAS diese Problematik bei der Neuregelung der ALG II-V ganz offensichtlich übersehen. Auch bei der Berechnung des auf das ALG II anrechenbaren Einkommens kommt es zu ganz massiven Ungleichbehandlungen, wenn darauf bestanden wird, dass nur bei mind. 50% geschäftlicher Nutzung von einem Betriebsfahrzeug ausgegangen werden kann.

Ich habe dazu die anliegende, kleine Excel-Tabelle erstellt. Diese kann jeder durch Veränderung der farbig hinterlegten Eingabefelder leicht auf seine individuellen Belange anpassen um damit der ARGE und/oder dem Sozialgericht zu verdeutlichen, dass der § 3 Abs. 7 ALG II-V zu einer nicht mehr mit Art. 3 GG zu vereinbarenden Ungleichbehandlung führt.

Wenn ihr Fehler in der Tabelle findet, bitte unbedingt hier posten.

1. Ergänzung:

Die Tabelle wurde etwas geändert. Die Betriebskosten sind jetzt, ausgehend von einer Fahrleistung von 15000 km laut ADAC Aufstellung als variable Größe von der individuell eingegebenen Laufleistung abhängig. Wenn ihr also eine geringere oder höhere Laufleistung als 15.000 km eingebt, ändern sich die berechneten Betriebskosten entsprechend. Gleiches gilt jetzt für die Werkstattkosten, hier aber wurden nur 50% der Werkstattkosten als abhängig von der Laufleistung angesetzt.
Es wurde der Hinweis ergänzt, dass in der Tabelle keinerlei Wertminderung für das Auto berücksichtigt ist, die Wertminderung interessiert die ARGE ja mit Sicherheit nicht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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torta
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#2

Beitrag von torta »

Hab das Ganze mal überflogen.
Eine wunderschöne Exceltabelle mit allen Wennfunktionen. Sehr schön gemacht. :Daumen:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#3

Beitrag von Chaldo »

Sehr schön,wie sieht es aber aus wenn ich ein Fahrzeug privat nutze und das zweite rein geschäftlich?
Wie schon einmal erwähnt bin ich Selbst.Mietfahrer(auch anerkannt !!! ) und stelle mein Auto dann eine Woche beim Kunden ab.
Vieleicht kommt die Arge auf die Idee das auch eins reichen würde.Frau und Kind können ja laufen.
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#4

Beitrag von torta »

Guck mal in deinen elektronischen Briefkasten.
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Francoise Rosay
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#5

Beitrag von Chaldo »

Hatte beide Fahrzeuge auf meine Versicherung genommen weil dies die günstigste Versicherung war. Deine Idee ist prima.Werde mich schnell mal damit beschäftigten.Manchmal ist es nur eine Idee !!! Danke.Chaldo
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Koelsch
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#6

Beitrag von Koelsch »

:verwirrt: :verwirrt: Torta, kannst Du mich auch erhellen. Auch wenn's nix für den öffentlichen Bereich ist, ich liebe das. :verlegen:
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#7

Beitrag von torta »

Chaldo hat geschrieben:Hatte beide Fahrzeuge auf meine Versicherung genommen weil dies die günstigste Versicherung war. Deine Idee ist prima.Werde mich schnell mal damit beschäftigten.Manchmal ist es nur eine Idee !!! Danke.Chaldo

:arge: du bist etwas indiskret, oder warum schreib ich dir ne PN? :aua:
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#8

Beitrag von torta »

Koelsch hat geschrieben::verwirrt: :verwirrt: Torta, kannst Du mich auch erhellen. Auch wenn's nix für den öffentlichen Bereich ist, ich liebe das. :verlegen:

Na gut Koelsch, dann schick ich dir auch ne PN. :knutsch:
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#9

Beitrag von torta »

Aber ich krieg glaub ich keinen Mecker.
Nur nicht weitersagen...und wenn, dann
bitte flüstern. :zwinker:
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#10

Beitrag von Chaldo »

Nee, so schlimm ist das ja wohl nicht !Entschuldigung habe das mit der PN erst jezt kappiert,sorry.!!
Zuletzt geändert von Chaldo am Sa 27. Jun 2009, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#11

Beitrag von torta »

Du hast PN. :zwinker:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#12

Beitrag von torta »

Chaldo hat geschrieben:Nee, so schlimm ist das ja wohl nicht !Entschuldigung habe das mit der PN erst jezt kappiert,sorry.!!


Spätzünder? :totlach:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Thomas
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#13

Beitrag von Thomas »

@koelsch,
schöne Tabelle.

Genau mein Auto.

Der grösste Brocken ist der Wertverlust.
(heute gesehen)http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2455732

Gruß
Thomas
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Koelsch
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#14

Beitrag von Koelsch »

Thomas hat geschrieben:@koelsch,
schöne Tabelle.

Genau mein Auto.

Der grösste Brocken ist der Wertverlust.
(heute gesehen)http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2455732

Gruß
Thomas
Wobei der Wertverlust in meiner Tabelle nicht drin ist, denn den berücksichtigt ARGE ja ohnehin nicht.
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#15

Beitrag von BK48 »

Hallo,

hier noch einmal etwas von allgemeinem Interesse:

KFZ-Kosten bei ca. 80% betrieblicher Nutzung nach Fahrtenaufstellung (kein Fahrtenbuch, weil 1%-Regelung bei der steuerlichen Gewinnermittlung)

Die ARGE streicht die Kosten aus der EKS raus. Begründung:
"Die Kosten für das Kfz können nicht anerkannt werden, da es sich laut Versicherungsschein um kein betriebliches Fahrzeug handelt."

Bei Freiberuflern mit Homeoffice ist das hochgradig sinnentleert.
Bei Freiberuflern mit Praxis (= Betriebssitz) ist es aber ebenfalls laut Strassenverkehrsamt nicht möglich dieses auf die Praxisadresse anzumelden:

http://www.staedteregion-aachen.de/wps/ ... BIS9nQSEh/
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

* Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
* bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
* Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
* Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
* Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
* Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
* Vollmacht/Einzugsermächtigung, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt
* Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
* Lastschrifteinzugsermächtigung mit Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
Bei Gewerbeanmeldungspflicht könnte man jedoch alle notwendigen Papiere vorlegen.
Auch hier sehe ich jedoch nicht die "Bedingung" zur Anerkennung als Betriebsfahrzeug *mumpitz*

Frage:
Ist das überhaupt eine Voraussetzung, die jemals irgendwo (Gesetz bis Beschluss/Urteil) dokumentiert wurde??
Arbeitshilfe der BA f. Selbständige (01-2008):
"Bei Nutzung eines im Privatvermögen befindlichen PKW's sind
gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Alg II/SozG-V 0,10 € für jeden gefahrenen
Kilometer als Betriebsausgabe abzusetzen."
Udo Geiger baut in seinem Artikel die Definition in die Überschrift ein: "e) Private Nutzung von Betriebsfahrzeugen (min. 50% geschäftlich genutzt)"
Ich meine, die Definition "im Privatvermögen" ist keine, solange das KFZ auf eine natürliche Person angemeldet ist und ergibt sich - wenn überhaupt - aus dem Steuerrecht und dann wiederum aus der tatsächlichen Nutzung und nicht aus der formellen Adresse.

Nachsatz: Ich brauche eben mal Formulierungshilfe, weil es ausschließlich um die Meldeadresse des KFZ geht!! Kann ja schlecht schreiben, dass ich das für Mumpitz halte, oder??

LG
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Günter
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#16

Beitrag von Günter »

Dann formuliere doch andersherum, erinnere die an ihre Pflichten aus dem §35 SGB X, die sind verpflichtet die gesetzlichen Grundlage ihrer Verwaltungsakte zu benennen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#17

Beitrag von Koelsch »

Eine Anmeldung des Fahrzeug auf ein Gewerbe ist nicht möglich, außer es handelt sich bei dem Gewerbe um eine im Handelsregister eingetragene juristische Person. Ich bitte ggf. um Benennung der Gegensätzliches aussagenden Vorschriften aus dem Straßenverkehrs- bzw. Versicherungsrecht, die allein hier einschlägig sind.
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#18

Beitrag von BK48 »

Dann formuliere doch andersherum,
:arge:


Ich nehm aber in diesem Fall die ARGE-Blamier-Version von Kölsch :aufgemerkt:

Danke!
LG
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Günter
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#19

Beitrag von Günter »

:pssst: Die hat mir auch besser gefallen :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Mickz Maus
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Re: Selbstständig mit Auto, Ärger vorprogrammiert.

#20

Beitrag von Mickz Maus »

Zulassungsbescheinigung Del I

C.4c Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.
Das sagt wohl alles zum Thema auf wenn ist das Fahrzeug angemeldet.
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