Intressantes Urteil

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Peterpanik
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Intressantes Urteil

#1

Beitrag von Peterpanik »

BVerfG - 2 BvR 2157/15 - Beschluss vom 04. Juli 2017
Text:
"a) Die Frage der Beweislastverteilung bei Abtretung einer nicht beglichenen Forderung eines Unfallsachverständigen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15 - entschieden.

Er hat hierzu ausgeführt, dass den Geschädigten gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich die Darlegungslast hinsichtlich des erforderlichen Herstellungsaufwandes treffe.

Dieser Darlegungslast genüge er regelmäßig durch Vorlage der - von ihm beglichenen - Rechnung des mit der Begutachtung seines Fahrzeugs beauftragten Sachverständigen.

Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung reiche dann grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen.

Diese Grundsätze würden auch bei Abtretung der Forderung auf Ersatz der Sachverständigenkosten gelten.

Lege der Zessionar daher lediglich die unbeglichene Rechnung vor, genüge ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, wenn nicht der Zessionar andere konkrete Anhaltspunkte für den erforderlichen Herstellungsaufwand unter Berücksichtigung der speziellen Situation des Geschädigten beibringen könne.

Bei der dann vom Tatrichter zu leistenden Bemessung der Schadenshöhe sei zu beachten, dass der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen müssten (vgl. juris, Rn. 20)."

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 04. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 - Rn. 33

http://www.bverfg.de/e/rk20170704_2bvr215715.html


Meine Schlussvollehrung da raus :

Heißt wohl das Jobcenter in Zukunft getätigte Ausgaben von Firmen nicht mehr so einfach anzweifeln können.
Angezweifelte Ausgaben müssen Jobcenter warcheinlich nun Begründen können auf Realerbassis, oder ...
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Günter
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Re: Intressantes Urteil

#2

Beitrag von Günter »

Es wird ja nicht bezweifelt, dass die Ausgaben real sind und auch getätigt wurden/werden, es wird bezweifelt, dass die Ausgaben erforderlich und angemessen sind.


Das ist ein gewaltiger Unterschied.


Niemand bezweifelt, dass du einen Drucker und einen PC für 500 € gekauft hast.

Das JC meint aber du kannst deine Angebote und Rechnungen auch per Schreibmaschine vom Sperrmüll für 15 € schreiben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Intressantes Urteil

#3

Beitrag von Peterpanik »

Anzweifelt dürfen sie alles, aber sie müssen es dann auch ihre Aussagen beweisen und belegen können gegenüber dem Kunden.

Und das wird ein Jobcenter niemals können weil es gar-nicht nachweisen kann warum es etwas anzweifelt, oder .......
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Günter
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Re: Intressantes Urteil

#4

Beitrag von Günter »

(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html
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Koelsch
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Re: Intressantes Urteil

#5

Beitrag von Koelsch »

  1. Diese Entscheidung des BVerfG ist, wie fast alle BVerfG-Entscheidungen, eine reine Einzelfallentscheidung
  2. Das JC muss gegenüber Deinem Kunden nie etwas begründen, die begründen (wenn überhaupt) gegenüber Dir
  3. Und wie Günter schon sagte - die entscheiden ob etwas erforderlich und angemessen ist: Zwei tatsächliche Beispiele dazu:
    - Geburtstagskarte für langjärigen Kunden - nicht erforderlich (Wert irgendwas um die € 2,00
    - Gummibärchen als Paketbeigabe zu Weihnachten, Gesamtwert irgendwas bei € 12,50, nicht erforderlich, nicht angemessen - bei einem Umsatz im ersten Halbjahr nach Gründung in Höhe von € 346.000
Und dann kannst Du darüber mit JC streiten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Intressantes Urteil

#6

Beitrag von Peterpanik »

Und Jobcenter produziert wieder Arbeit für SG-Gerichte, wenn das der Verursacher sprich Sachbearbeiter bezahlen müsste bzw. haften müsste da für,dann würde er so einen Unsinn nie wieder einen Kunden unterstellen, oder .......


Ach noch was meine zwei Strafanträge in der Sache gegen Sachbearbeiter laufen noch.
Olivia
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Re: Intressantes Urteil

#7

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 22. Jul 2017, 13:03- Geburtstagskarte für langjärigen Kunden - nicht erforderlich (Wert irgendwas um die € 2,00
- Gummibärchen als Paketbeigabe zu Weihnachten, Gesamtwert irgendwas bei € 12,50, nicht erforderlich, nicht angemessen - bei einem Umsatz im ersten Halbjahr nach Gründung in Höhe von € 346.000
:kotz:
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Günter
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Re: Intressantes Urteil

#8

Beitrag von Günter »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 22. Jul 2017, 13:41 Und Jobcenter produziert wieder Arbeit für SG-Gerichte, wenn das der Verursacher sprich Sachbearbeiter bezahlen müsste bzw. haften müsste da für,dann würde er so einen Unsinn nie wieder einen Kunden unterstellen, oder .......
Volle Zustimmung, wir brauchten eine persönliche Haftung für die Mitarbeiter.

Nur würde dann keiner mehr diese Jobs machen. Und dann?

Wer bewilligt Anträge und Zahlungen für die Hilfebedürftigen?

Ach noch was meine zwei Strafanträge in der Sache gegen Sachbearbeiter laufen noch.
Ich wünsche dir viel Erfolg, ich hoffe inständig, dass die mal für all die Sauereien, die die mutwillig und gesetzwidrig veranstalten zur Rechenschaft gezogen werden.
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marsupilami
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Re: Intressantes Urteil

#9

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik meinte im Posting #3 vermutlich den Jobcenter"kunden"
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Intressantes Urteil

#10

Beitrag von Peterpanik »

Dazu noch vollende Bemerkung von mir,
das Jobcenter darf zwar alles Prüfen auf Angemessenheit und Notwendigkeit, aber es muss die Firmenausgaben anerkennen.
Hier da zu meine Thesen :

1. Jobcenter, wird nicht stiller Teilhaber und ist nicht in der Haftung !

2. Aber durch das Bestreiten (vom JC) könnte die Hilfsbedürftigkeit zukünftig erhöht werden.

Damit werden dann öffentliche und private Haushalte stärker belastet.

3. Positiver Nebeneffekt - Schaffung von hoch bezahlten Arbeitsplätzen (Verwaltung/Justiz).

4. Kartellrechtlich besteht offenbar ein unzulässiges staatliches (Ausgaben - Kontrolle für Selbständige) Monopol (Planwirtschaft ?).


Wir als Kunden des Jobcenters können da von ausgehen das laut BVerfG alle Firmenausgaben anerkannt werden müssen, denn wenn deine Firma was bei einer anderen Firma kauft ist das Geld ausgeben. Und kein Gericht ist in der Lage im Nachhinein diese Sachlage wieder zu-ändern oder rückgängig zu machen.


Und auch das muss noch Beachtet werden vom Jobcenter bzw dem Gericht :

Darf ein Gericht bzw. das Jobcenter bewusst zum Nachteil seiner Kunden diesen einfach Schäden zufügen ?

Schikaneverbot , § 226 BGB

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig , wenn sie nur den Zweck haben kann ,
einem anderen Schaden zuzufügen .
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Günter
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Re: Intressantes Urteil

#11

Beitrag von Günter »

Ich geb dir ja völlig Recht, ich sehe das ähnlich.

Nur leider ist die Realität eine andere. Und dagegen muss man sich wehren.

Leider tun das viel zu wenige.
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Re: Intressantes Urteil

#12

Beitrag von der ratlose »

Ich sehe das nicht so.

Für mich ist das JC ein Teilhaber, er ist sogar der beherrschende Teilhaber.
Der Gestzgeber hat ganz klar ausgeführt das das JC bestimmt, was machbar ist und was nicht.
Und daran halte ich mich auch, weil ich das mache, klappt ja nachgewiesener Weise nichts.
Dafür, entschädigt mich der beherrschende Teilhaber mit um die 16.000 € im Jahr, steuerfrei! Das ist eine Menge Geld.
Und am Ende des Jahres gehe ich vors landgericht und verklage das JC. Ich werde dann dort Aufträge vorlegen können , Gründe warum ich die nicht annehmen durfte, den Verdienstausfall belegen können.
Das wird bestimmt lustig wenn das JC vor dem Landgericht erklären muß warum ich zum Beispiel nur einen Wohnwagen als Betriebsfahrzeug für einen Kurierdienst und Einkaufsservice verwenden darf.
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Koelsch
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Re: Intressantes Urteil

#13

Beitrag von Koelsch »

Und worauf willst Du beim LG klagen?
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der ratlose
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Re: Intressantes Urteil

#14

Beitrag von der ratlose »

Schadensersatz.
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Koelsch
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Re: Intressantes Urteil

#15

Beitrag von Koelsch »

Also nach § 839 BGB - Du, bzw. der "zwangsweise" zu beauftragende Anwalt müssen dem JC also schuldhaftes Handeln nachweisen und Du musst den Schaden (nicht den verloren gegangenen Umsatz) beziffern können.
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der ratlose
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Re: Intressantes Urteil

#16

Beitrag von der ratlose »

Das ist ja das schöne, die haben alles schriftlich gemacht.

Allein schon die belehrung das ich für einen Kurierdienst und Einkaufsservice nur einen Wohnwagen als Betriebsfahrzeug benutzen dürfe ist doch schon ein leckerlie.
Oder das der Einsatz von bestimmten technischen geräten zum abarbeiten eines Auftrages rein von der Firmenform abhängen.
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Koelsch
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Re: Intressantes Urteil

#17

Beitrag von Koelsch »

....und Anwalt und Gerichtskosten sind sichergestellt?
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