BVerfG - Beschluss 17.07.2017

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Peterpanik
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BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#1

Beitrag von Peterpanik »

Hier mein Antrag :
0. BVerfG - 17.06.2017.doc
Hier die Entscheidung :
1. Beschluss 17.07.2017.pdf
Hier meine Nachfrage :
2. Nachfrage beim BVerfG - 30.07.2017.doc
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tigerlaw
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#2

Beitrag von tigerlaw »

Lieber Peterpanik,

da scheint die homepage des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich Lücken zu haben.

Aber von Relevanz ist tatsächlich die von Dir eingestellte pdf-Datei: Es ist das berühmt-berüchtigte "weiße Blatt Papier aus Karlsruhe".

Andererseits: Tröste Dich, so ergeht es nicht nur "einfachen Bürgern", sondern so ist es z.B. auch einem Kollegen von mir passiert, der eine m.E. gut begründete Verfassungsbeschwerde wegen spezieller Regelungen im Vergütungsrecht der Anwälte eingereicht hatte. Diese Gedanken hatte er zuvor auch schon in der "Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS)" veröffentlicht. Auch bei ihm hatten die drei entscheidenden Richter wohl keine Lust, sich mit den Argumenten näher auseinanderzusetzen und in gleicher Weise wie bei Dir ohne jegliche Begründung "nicht angenommen".

Und Dein Schreiben vom 30.07.2017 wird vielleicht gelesen worden sein, aber die Richter werden sich wohl, wenn überhaupt, denken: "PeterPanik mag ja davon ausgehen, aber das stimmt einfach nicht. Anererseits haben wir den Aktendeckel zugeklappt, und gut ist´s!"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#3

Beitrag von Peterpanik »

Hier die Antwort vom BVerfG:
3. Nachfrageantwort - BVerfG 07.08.17.pdf
Hier meine Nachfrage:
4. Feststellung - Schreiben 17.08.2017.doc

Nur meine Meinung :

Ich sehe das so das Firmenausgaben immer anerkannt werden müssen vom Jobcenter.

Und wenn es Jobcenter anders sehen müssen sie dem Kunden das Gegenteil einfach Beweisen .
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Koelsch
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#4

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du der Ansicht bist, dass Deine persönlichen Daten im absoluten Klartesxt hier veröffentlicht werden können, so ist das Deine Entscheidung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#5

Beitrag von schimmy »

PeterPanik ist Datenschutz wohl nicht so wichtig.
Peterpanik
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#6

Beitrag von Peterpanik »

Mich kennen ja auch die Richter vom BSG in Kassel persönlich,
habe kein Probleme da mit, bin in der Erwerbsloseninitiative vor Ort.
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kleinchaos
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#7

Beitrag von kleinchaos »

Wenn dich die Richter persönlich kennen, haben sie es bis heute nicht geschafft, dir beizubringen, dass man Richtern, schon gar nicht denen am BVerfG, keine Fristen setzt? Dass man ihnen nicht einfach Antworten in den Mund legt?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#8

Beitrag von Peterpanik »

kleinchaos du bist einfach ideenlos und ich gehe gehe einfach andere Wege,
aber jeder muss seinen Weg gehen zum Ziel, oder .......
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kleinchaos
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#9

Beitrag von kleinchaos »

Ja dann bin ich halt ideenlos. Damit kann ich leben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#10

Beitrag von Koelsch »

Wir auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#11

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben: Mo 4. Sep 2017, 08:04 Ja dann bin ich halt ideenlos. Damit kann ich leben

Es ist zwar schwer, aber man muss sich der Realität beugen ........






...... oder dagegen ankämpfen

Bild
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#12

Beitrag von Peterpanik »

Wampe reich doch auch so was ein und dann sehen wir weiter, oder .......
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Koelsch
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#13

Beitrag von Koelsch »

Nicht jeder will sich gerne so bloßstellen - ist doch auch verständlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#14

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch viele Schreiben und Reden sie können es besser aber machen und das Beweisen das Sie es besser können tun sie nicht, oder .......

Wenn diese Menschen nicht in der Lage sind, das was sie Wissen umzusetzen zum wohl aller Hartz 4 er sollten sie sich zurückhalten.
der ratlose
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Re: BVerfG - Beschluss 17.07.2017

#15

Beitrag von der ratlose »

Ich bin nach wie vor der Meinung das der Knackpunkt die Unbestimmtheit ist.

Es ist für niemanden rechtssicher möglich, im vorraus eine Betriebsausgabe als angemessen,notwendig und unvermeidbar
zu bestimmen.
Es gibt dazu schlicht keine Grundlagen,es ist also zu unbestimmt, willkürlich.

Ich habe da momentan wieder so einen Hit. (willkür)
Das JC wurde vom SG verpflichtet mir rechtsicher aufzuzeigen wo ich nun genau mein Einkommen anzugeben habe.
Als das JC dem nicht nachgekommen ist habe ich erneut Untätigkeitsklage eingereicht.
In diesem Verfahren hat dann ein SB der Rechtsabteilung ausgeführt das ich mein Einkommen außerhalb der Anlage EKS anzugeben hätte.
Wochen später führt jetzt eine andere SB der Rechtsabteilung aus, das ich schon aus den Hinweisen zur Anlage EKS ersehen könne wo das Einkommen einzutragen sei. Also in die Anlage EKS.
Und meine SB meint das ihr das alles scheiß egal sei, was die Rechtsabteilung beim SG ausführt oder anerkennt sei nicht ihr Problem.
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