Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

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hashtagalg2
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Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#1

Beitrag von hashtagalg2 »

Hallo liebes Forum!

Da ich mich selbstständig machen möchte (vorerst als Kleinunternehmerin), hat das Jobcenter mir nun ein Existenzgründer-Seminar zugeteilt, in dem JC-Mitarbeiter zur Selbstständigkeit coachen.

Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und wenn ja, welche?

Mit bestem Gruß
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Olivia
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#2

Beitrag von Olivia »

So ein Seminar ist die Voraussetzung, dass die Arbeitsvermittlung des Jobcenters dem Selbständigen später genug Zeit lässt, seine Geschäftsidee zu verwirklichen. Selbständige, die kein solch ein Seminar absolvieren, gelten für das Jobcenter oft als "unseriös" und voreilig und haben mit deutlich mehr Gegenwind zu rechnen durch die Arbeitsvermittlung. Zudem bietet so ein Seminar die Grundlage für einen Antrag nach § 16 c Abs. 1 SGB II. Natürlich kann man einen Antrag auch ohne Seminar stellen, aber dann lautet die Antwort sofort "abgelehnt". Mit dem Seminar zeigt man dem Jobcenter, dass man es sich nicht leicht macht und die Gründung gewissenhaft angehen möchte. Somit sind die Chancen auf einen Zuschuss und ein Jobcenter-Darlehen grösser. In dem Seminar wird eventuell auch eine Tragfähigkeitsberechnung durchgeführt. Diese muss ergeben, dass die Selbständigkeit nach 12 oder 24 Monaten zu einer Beendigung des Leistungsbezuges führen wird. Dieses Tragfähigkeitsgutachten wiederum bildet die Grundlage für die Begutachtung der Geschäftsidee durch eine externe Stelle, d.h. einen Steuerberater, die IHK, einen Wirtschaftsprüfer, eine Bank oder einen Existenzgründercoach, der auch bei dem Massnahmeträger angesiedelt sein kann. Insofern ist das Seminar ein sinnvoller Baustein, wenn man sich aus ALG II heraus selbständig machen will.
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Günter
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#3

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Erst mal zur Klarstellung, das JC hat keinerlei gesetzliche Möglichkeiten dir die Selbstständigkeit zu untersagen. In der Regel werden die dir aber versuchen Steine in den Weg zu legen.

Tragfähigkeit einer Selbstständigkeit bedeutet betriebswirtschaftlich die Einnahmen übersteigen die Kosten und sei es auch nur um einen Cent. Die Dam- und Herrschaften, die in den JC sitzen meinen aber in der Regel Tragfähigkeit bedeutet raus au s der Hilfebedürftigkeit. In der Regel benötigen Selbstständige ein verdammt dickes Fell.

Viel Erfolg :Daumen: :Daumen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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hashtagalg2
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#4

Beitrag von hashtagalg2 »

Vielen Dank schon mal für diese reichhaltige Information!

Ich hatte im Internet gesehen, dass es recht viele Angebote zu Existenzgründung gibt, hatte dann jedoch auf meiner Einladung gesehen, dass das Seminar welches ich besuchen soll, von Jobcenter-Mitarbeitern geführt wird und nur etwa eine Stunde dauern wird. Recht kurz, um die von Olivia beschriebenen Inhalte unterzubringen. Da hatte ich mich eben nach der Qualität gefragt :-)

Der Mitarbeiter, der mich betreut, hatte sich recht aufgeschlossen gegenüber meiner geplanten Selbstständigkeit gezeigt. Allerdings ist er nicht derjenige, der meinen Antrag prüfen wird.

Deshalb finde ich es besonders interessant, dass laut Günter es keine Möglichkeit der Untersagung gibt.

Danke für die Info und ich kann ja mal zurückmelden, wie das Seminar so war :-)

LG
hashtagalg2
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Koelsch
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, da wird kurz dargestellt, welche "Pflichten" bDu als Selbstständiger gegenüber dem JC hast - also EKS abgeben, Kosten so minimal wie möglich zu halten etc.

Anhören, aber nichts unterschreiben, das irgend eine Verpflichtung oder ein Anerkenntnis enthält, also allenfalls: Habe teilgenommen und zugehört. Nicht aber: Ich akzeptiere, was ich gehlört hab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#6

Beitrag von Olivia »

hashtagalg2 hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 22:12 Ich hatte im Internet gesehen, dass es recht viele Angebote zu Existenzgründung gibt, hatte dann jedoch auf meiner Einladung gesehen, dass das Seminar welches ich besuchen soll, von Jobcenter-Mitarbeitern geführt wird und nur etwa eine Stunde dauern wird.
Dann wird es sich um die Erläuterung der Pflichten handeln, die Du als Selbständiger gegenüber dem Jobcenter haben wirst. Du musst allerlei Dinge beachten. Neu-Selbständigen beim Jobcenter wird eine Menge von Unterlagen zur Unterschrift und zum Anerkenntnis vorgelegt. Z.B. sind denkbar eine Eingliederungsvereinbarung für Selbständige, eine Investitionsbelehrung mit Anerkenntnis einer Investitionsobergrenze (Investitionslimit), ein Pflichtenkatalog Selbständigkeit innerhalb des Leistungsbezuges mit Sanktionsmöglichkeiten für das Jobcenter, eine Belehrung über die Schnelligkeit der Bedürftigkeitssenkung (wie schnell Deine Firma tragfähig werden muss aus Sicht des Jobcenters und dass man Dich danach ins Arbeitsvermittlungsteam umsetzen wird), eine Abtretungserklärung für Sozialleistungen zur Aufrechnung falls ein betriebliches Darlehen des Jobcenters aufgrund negativer Geschäftsentwicklung nicht zurückgezahlt werden kann, oder gar ein Blatt zum Verzicht auf Sozialleistungen (je nachdem, wie die Rentabilitäsrechnung ausfällt - ist diese zu hoch, liegt keine Bedürftigkeit mehr vor). Falls etwas von diesen Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt wird, alles erstmal zur Prüfung mitnehmen!
Recht kurz, um die von Olivia beschriebenen Inhalte unterzubringen. Da hatte ich mich eben nach der Qualität gefragt :-)
Die von mir beschriebene Massnahme dauert mehrere Wochen, ist in Vollzeit und Du erwirbst dort das "Rüstzeug" für eine Selbständigkeit. Da werden alle Gebiete durchgegangen, angefangen von betrieblichen Versicherungen über die Erstellung einer Kapitalflussrechnung bis hin zum Tragfähigkeitsgutachten zur Einreichung beim Jobcenter zwecks Beantragung eines einmaligen Zuschusses über 5.000,00 € zur Anschubfinanzierung der Selbständigkeit. Über diesen Zuschuss solltest Du mal nachdenken!
Der Mitarbeiter, der mich betreut, hatte sich recht aufgeschlossen gegenüber meiner geplanten Selbstständigkeit gezeigt.
:Daumenhoch:
Frage gleich nach einem ausführlichen Existenzgründerseminar und falls es sich anbietet den Antragsunterlagen nach § 16 c Abs. 1 SGB II.
Deshalb finde ich es besonders interessant, dass laut Günter es keine Möglichkeit der Untersagung gibt.
Je besser Du vorbereitet bist, umso weniger Gegenwind wird es geben und umso erfolgreicher wird Dein Geschäft wahrscheinlich starten.
Danke für die Info und ich kann ja mal zurückmelden, wie das Seminar so war :-)
Ja bitte, das wäre schön. :jumpi:
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hashtagalg2
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#7

Beitrag von hashtagalg2 »

Ah ja, gut dass Ihr mich warnt. Dann werde ich auf keinen Fall etwas unterschreiben (außer Anwesenheit) und ggf. Unterlagen mitnehmen.

Über das große Seminar (Maßnahme) denke ich mal nach (googel auch mal).

Melde mich nach dem Seminar zurück!
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#8

Beitrag von Olivia »

Bitte auch noch darüber nachdenken, beim Jobcenter einen Zuschuss zu Sachmitteln zu beantragen. Dieser Zuschuss kann bis zu 5.000 € betragen und ist abhängig von vielen Faktoren, so zu Beispiel der Kassenlage der Jobcenter, dem eingereichten Antrag, der Vorbereitung auf das Gründungsvorhaben, der Laune und der Ermessensausübung des Sachbearbeiters, dem Gründungszeitpunkt (der Antrag sollte vor Gründung eingereicht werden) und den sonstigen Finanzierungsquellen.

Vielleicht lässt sich diese Frage auch gleich beim nächsten Termin im JC erörtern. Der Sachbearbeiter soll dann am besten gleich die Antragsunterlagen ausdrucken und sagen, worauf es bei der Antragstellung für den Zuschuss bei ihm ankommt.
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#9

Beitrag von hashtagalg2 »

Rückmeldung zum Existenzgründungs-Seminar:

Das Seminar hat ca. 1.5 Stunden gedauert und hat recht allgemein über den Ablauf informiert, wie man als ALG-2-Bezieher eine Selbstständigkeit beantragt (Eckpunkte Vorgehen, Zuschuss/ Darlehensmöglichkeiten bis zu 5000€/ Betreuung vom Sachbearbeiter des Teams "Selbstständigkeit" ect.).

Außer den Jobcenter-Spezifika hat der Mitarbeiter vor Ort mir nichts Neues erzählt (Jobcenter-Spezifika: Spezielle Abteilung für Selbstständigkeit prüft wohl den Businessplan (man kann Vorlagen aus dem Internet benutzen, wenn man den Inhalt persönlich gestaltet und eben auf das eigene Unternehmen bezieht), bei Genehmigung gibt es regelmäßige Gespräche mit einem Mitarbeiter von eben diesem Selbstständigen Team, ggf. werden Anträge auf Förderung über Zuschuss oder Darlehen dort beantragt, maximale Förderungslänge der Selbstständigkeit: 2 Jahre, es kann aber auch schon vorher von Seiten des Jobcenters beendet werden, wenn die Selbstständigkeit als sich nicht tragend eingeschätzt wird ... so zumindest die Info von dort). Es wurde recht redundant auf die Notwendigkeit hingewiesen, sein Unterfangen genau zu überdenken ("Wo platziere ich mich?", "Braucht der Markt mein Produkt?", keine Pachtverträge für 7 Jahre unterschreiben u.ä.), merkwürdigerweise hielt der vortragende Mitarbeiter eine Homepage zu Beginn einer Selbstständigkeit nicht für notwendig! ;-O

Für mein Unterfangen, für welches ich nur recht geringes Start-Kapital benötige, wird es reichen, sofern nach Einreichen des Businessplans mein Vorhaben genehmigt wird.

Bezüglich der dort erwähnten vermeintlichen 2 Jahre Maximalförderung würde mich noch interessieren, ob jemand von Euch weiß, ob das gesetzliche Grundlage hat? Ich meine, in der freien Wirtschaft "da draußen" dauert es mitunter bis zu 5 Jahren, bis eine Selbstständigkeit sich solide trägt (und da haben die meisten Menschen mehr Kapital, welches sie mitbringen oder sich als Darlehen bei der Bank besorgen, was für einen ALG2-Bezieher ja wohl nicht funktionieren wird!) und es kann ja durchaus sein, dass mein Kleinunternehmen soweit gut läuft, ich aber durch saisonale Schwankungen immer wieder Probleme habe, kontinuierlich die immens teuren Krankenkassen-Beiträge zu tragen (switched ja ab 900 € Einkommen von anfänglichen 180 € auf bis zu 300 Euro hinauf!!!).

Kann das Jobcenter wirklich nach 24 Monaten entscheiden, dass ich keine 180 € für die Krankenkasse mehr bekomme, wenn ich den Rest sonst selbst erwirtschafte?

Viele Grüße
hashtagalg2
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Günter
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#10

Beitrag von Günter »

Kann das Jobcenter wirklich nach 24 Monaten entscheiden, dass ich keine 180 € für die Krankenkasse mehr bekomme, wenn ich den Rest sonst selbst erwirtschafte?
Nein, würden die gerne, können die aber nicht,
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#11

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die 2-Jahresregel ist nicht fest. Wichtig und bei "vernünftigen" JC's (ich weiß, sind nicht gerade zahlreich) reicht es aus, wenn Du über diese 2 Jahre eine nachhaltig positive Entwicklung bei den Zahlen hast.

Die 5 Jahre (stehen auch nicht im Gesetz) kommen aus dem Steuerrecht, das FA prüft nach 5 Jahren im Normalfall, ob eine "Gerwinnerzielungsabsicht" glaubhaft erscheint.
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hashtagalg2
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#12

Beitrag von hashtagalg2 »

Gerwinnerzielungsabsicht sollte sicherlich ersichtlich sein ... auch für´s JC :-)

Ob mein JC zu den Vernünftigen gehört, wird sich weisen!

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für die Info Koelsch!
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#13

Beitrag von Olivia »

hashtagalg2 hat geschrieben: Fr 19. Jan 2018, 19:30Bezüglich der dort erwähnten vermeintlichen 2 Jahre Maximalförderung würde mich noch interessieren, ob jemand von Euch weiß, ob das gesetzliche Grundlage hat?
Das hat seine Vorgabe in Randziffer 16c.22 der Fachlichen Hinweise zum § 16 c SGB II. Das Dokument findest Du hier zum Download. Dort steht auch definiert, wie die Tragfähigkeit aus Sicht des Jobcenters auszusehen hat. Alle Businesspläne, die über 24 Monate keine vollständige Ablösung vom Jobcenter vorsehen, werden generell abgelehnt und nicht gefördert. Deswegen solltest Du unbedingt ein Gründercoaching machen. Die bieten auch Seminare zum Erstellen eines Jobcenter-Businessplans über 24 Monate an. Ohne solch eine Hilfe wirst Du keinen Zuschuss genehmigt bekommen! Der Businessplan muss speziell an die etlichen Anforderungen des Jobcenters angepasst werden. Da ist ein mehrtägiges Seminar empfehlenswert.
Ich meine, in der freien Wirtschaft "da draußen" dauert es mitunter bis zu 5 Jahren, bis eine Selbstständigkeit sich solide trägt
Das Jobcenter fordert aber einen plausiblen Plan, dass Du es in 24 Monaten schaffen wirst. Diesen Plan musst Du auch überzeugend vertreten. Was dann später passiert, steht auf einem anderen Blatt. Wichtig ist, dass der Businessplan und das Tragfähigkeitsgutachten die 24 Monate voll einhält. Ansonsten gibt es auf die Förderung den Stempel "abgelehnt".
es kann ja durchaus sein, dass mein Kleinunternehmen soweit gut läuft
Arbeitest Du Vollzeit oder Teilzeit?
Kann das Jobcenter wirklich nach 24 Monaten entscheiden, dass ich keine 180 € für die Krankenkasse mehr bekomme, wenn ich den Rest sonst selbst erwirtschafte?
Ganz klar nein. Denn Du lieferst als Selbständiger die vEKS, welche die Basis für eine Entscheidung Zuschuss zur Krankenkasse ja/nein bzw. Aufstockung ja/nein bildet. An der EKS wird zwar vom Jobcenter gern mal dran rumgedoktert, aber da kannst Du ja hier im Forum nachfragen, wenn es so weit ist. Richte Dich auf erheblichen Gegenwind vom Jobcenter ein. Fordern tun die im Beratungsgespräch eine ganze Menge, was aber dann schriftlich in Form eines Verwaltungsaktes kommt, ist wieder eine andere Sache.
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hashtagalg2
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#14

Beitrag von hashtagalg2 »

Neuigkeiten:

Habe nun einen Businessplan geschrieben (30 Seiten inklusive plausibler Darstellung der Umsatzplanung für die nächsten 2 Jahre). Der JC-Mitarbeiter fand den auch prima und hat ihn an ein sogenanntes Selbstständigen-Team weitergeleitet.

Der Termin gestern war jedoch eine rechte Enttäuschung. Außer Visitenkarten und ein Faxgerät hat der Herr mündlich ALLE Gelder abgelehnt (also egal ob Zuschuss oder Darlehen), da müsse ich einen Kredit bei einer Bank beantragen ( :so-ein-klug: super Idee, perfekt für einen ALG2-Bezieher, wäre man auch selbst nieee drauf gekommen!) und er leite das ganze nun an eine Unternehmensberatung weiter, die könnten mich dahingehend weiter beraten (ja klar, und das bitte alles auf Steuergeldkosten!). :4:

Habe natürlich keinen Unternehmensberatungstermin machen lassen. Schwachsinn auf ganzer Linie. Sehr ärgerlich, dass Steuergelder für so einen Müll (Mitarbeiter, schlechte Beratung, ewiges Hin- und Her, 3 Mal Termine dort, für die ich ständig hohes Fahrtgeld ausgeben musste und die Null Komma nichts gebracht haben) rausgeworfen werden. :5:

Ich lasse mir die Ablehnung nun schriftlich geben. Laut Gesetz sind Hilfen zur Eingliederung nämlich vorgesehen (§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung). Bin gespannt, was von den vollmundigen mündlichen Ablehnungen so alles in der Schriftlichen drinsteht.

Werde einen Teil meiner Idee nun ohne Gelder über EKS durchziehen und mich auf ordentlich Gegenwind einstellen.

Butterwegge beschreibt das Hartz-4-Gesetz schon recht treffend:

"Das Hartz-IV-System führt die Alg-II-Bezieher/innen in einen Teufelskreis aus Perspektivlosigkeit
und Passivität hinein, in dem mit sich kumulierenden Frustrationserfahrungen, langsam Überhand nehmenden Resignationstendenzen und sinkendem Anspruchsniveau auch die Eigenaktivität nachlässt." :hang:

Offensichtlich muss man sich ein sehr dickes Fell zulegen, um dem geballten Schwachsinn etwas entgegen setzen zu können.

Nun denn! :Fränkin: :knueppel: :Hauptsache:
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marsupilami
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#15

Beitrag von marsupilami »

Ich lasse mir die Ablehnung nun schriftlich geben. Laut Gesetz sind Hilfen zur Eingliederung nämlich vorgesehen (§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung). Bin gespannt, was von den vollmundigen mündlichen Ablehnungen so alles in der Schriftlichen drinsteht.
Sehr gut!
Wenn Du Hilfe beim Widerspruch brauchst, melde Dich.

:Daumen: insgesamt, dass Dich Dein Werkeln aus dem Bezug bringt.
Signatur?
Muss das sein?
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hashtagalg2
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#16

Beitrag von hashtagalg2 »

Danke, mach ich! :Daumenhoch:
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Koelsch
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#17

Beitrag von Koelsch »

Und dem "geschätzten" SB-Muckel schriftlich klar machen: Wenn Du bei einer Bank einen Kredit beantragst und dieser, wie sonnenklar zu erwarten ist, mit empörtem Kopfschütteln beantwortet wird, dann bringt allein schon dieses Kopfscvhütteln Deinen ohnehin ja nicht gerade rosigen SCHUFA-Score deutlich weiter nach unten. Er möge Dir schriftlich unter Berücksichtigung dieses Faktums rechtssicher erläutern, was das JC unter dem heiligen Grundsatz des Förderns (§ 1 SGB II) versteht, wenn es den Score durch sein Verlangen nach unten treibt.
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#18

Beitrag von Olivia »

Richtig. Damit der Score nicht in den Keller rauscht, darf die Bank nur eine Konditionenanfrage stellen, keine Kreditanfrage! Eine Konditionenanfrage verschlechtert den Score angeblich nur geringfügig, während in die Kreditanfrage richtig nach unten zieht. Generell ist eine Bankanfrage zu Krediten bei der Schufa aber wohl negativ für den Score.

Am besten ist es, direkt bei einer Bank nachzufragen, die generell keine Kredite an Mittellose vergibt (da erübrigt sich dann auch die Schufa-Abfrage, da es schon am Einkommen und der Einkommensart ALG II scheitert), und sich diese Bankabsage schriftlich geben zu lassen. Mit der schriftlichen Bankabsage ändert sich die Sachlage und das Jobcenter muss erneut Ermessen ausüben und entscheiden.

Bei mir sind damals mehrere Tausend Euro als Zuschuss gewährt worden und nochmal die Hälfte als Darlehen, nachdem eine Bankablehnung vorgelegt wurde. Eine Abtretungserklärung für Sozialleistungen konte durchgestrichen werden, da diese freiwillig gewesen wäre.
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#19

Beitrag von kleinchaos »

Und beantrage bitte auch die Fahrtkosten zu den Terminen im JC. Das geht auch rückwirkend.

Der SB muss bei seiner Entscheidung ein Ermessen ausüben, dies hat er offensichtlich nicht getan
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#20

Beitrag von Günter »

Nicht nur ausüben, das Ermessen muss auch schriftlich erläutert und begründet werden.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/35.html
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#21

Beitrag von hashtagalg2 »

Vielen Dank für die Ausführungen!

Ich werde mir eine schriftliche Begründung einholen und die Fahrtkosten rückwirkend erstatten lassen!
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#22

Beitrag von hashtagalg2 »

So, es gibt Neuigkeiten:

Ich wollte ja eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung meiner Selbstständigkeit bzw. der Mittel zur Selbstständigkeit. Hatte das via Fax (mit Friststellung) erbeten.

Sachbearbeiter telefonierte mir tagelang hinterher, um mir dann mündlich zu sagen, dass nach § soundso diese und welche Leistungen ja nicht übernommen werden könnten, er habe mir das ja bereits im persönlichen Gespräch gesagt. Für eine schriftliche Ablehnung (Begründung) müsse ich einen Antrag stellen, diese Bürokratie könnten wir uns doch beide ersparen.

BLABLABLA!!!!

Kurzum, der Mitarbeiter hat mal eben mündlich etwas abgelehnt, was offenbar niemals verschriftlicht wurde, denn:

Diese Woche erhielt ich einen Antrag (zu stellenden) nach § 16 c (SBG II). Eingetragenes Datum: letztes Telefonat mit diesem Sachbearbeiter. Ich fass es nicht!

Ich werde meinen Businessplan inklusive Antrag auf Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Antrag auf Leistungen nach § 16c (SGB) nun schriftlich via Einschreiben Rückschein an den Leiter dieser vermaledeiten Außenstelle (zur Förderung von Selbstständigkeit... sollte wohl eher Vermeidung von Selbstständigkeit heißen, gröl!) stellen, inclusive Schilderung des ganzen Verlaufs (immerhin verbrennen hier Sachbearbeiter vom Jobcenter ALG2-Leistungen von 4 Monaten, das ist die Zeit, während das ganze schon verzögert worden ist!!!!!).

Habe eine gute Zusammenfassung von Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gefunden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013450.pdf

Das schreibt JC Coesfeld darüber: https://fragdenstaat.de/files/foi/55799 ... cSGBII.pdf

Das sagt ein Anwalt bezugnehmend auf einen möglichen Widerspruch:
https://www.frag-einen-anwalt.de/-16c-S ... 48946.html

Aber ich werde nun erst einmal den offiziellen Antrag beim Cheffe einreichen. Widerspruch folgt ggf dann danach *gg*

Komme mir vor, wie bei Asterix im Behördenhaus:

Ich werde berichten, wenn es Neuigkeiten gibt :-)
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#23

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#24

Beitrag von Olivia »

Box das durch. Du hast Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € plus ein betraglich nicht begrenztes, zinsloses Darlehen.
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Re: Erfahrungen zu Existenzgründungsseminar vom Jobcenter

#25

Beitrag von Koelsch »

Ich zitier mal ausnahmesweise § 16c SGB II
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten,
und damit isses nix mit Anspruch
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