veröffentlicht. Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Artikel derzeit hier nicht veröffentlichen, daher versuche ich hier eine Zusammenfassung, ohne diese im Moment zu bewerten oder zu kommentieren:Die Anrechnung von Einkommen Selbstständiger nach § 3 der neuen ALG-II-Verordnung (Fassung 1.1.2009)
Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Der Richter am Berliner Sozialgericht Udo Geiger hat in der ZFSH/SGB (Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, RS Schulz Verlag) 01/2009 einen langen Aufsatz mit dem Titel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1747
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51
Re: Berechnung von Einkommen Selbstständiger
habs gelesen.. und wie immer nicht ganz verstanden...Vielleicht will es auch gar nicht verstehen.....
Diskutieren wir drüber ??
Diskutieren wir drüber ??
Re: Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Worüber - ob Du willst oder nicht?keindurchblickmehr hat geschrieben:habs gelesen.. und wie immer nicht ganz verstanden...Vielleicht will es auch gar nicht verstehen.....
Diskutieren wir drüber ??
Oder über Fragen zu dem Aufsatz? Lies die Zusammenfassung nochmal in Ruhe, der Aufsatz ist wie ein alter Wein, er hat einen langen Abgang ..............
und der schmeckt mir überhaupt nicht.
Tatsache scheint zu sein, dass dieser Aufsatz (vielleicht bekommen wir ja Genehmigung, das Original zu veröffentlichen - ich hab mal beim Verlag zart angeklopft) wohl von ARGEn und auch SG's zunehmend als "Gebetbuch" herangezogen wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1747
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51
Re: Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Nuja.. ob ich will ...oder ned...die Diskussion ist mir heut zu anstrengend...
Ich gugg mir das morgen nochmal in Ruhe an.... aber da sind ein paar Punkte z.B. bei der Einkommensbereinigung...die ich wieder mal gar nicht versteh....
Aber heute nimmer...hab Kopfweh...bin müde.... und überhaupt.... is ja eh zumeist nur Mist der dabei raus kommt.... (also bei ARGE Sachen )
Ich gugg mir das morgen nochmal in Ruhe an.... aber da sind ein paar Punkte z.B. bei der Einkommensbereinigung...die ich wieder mal gar nicht versteh....
Aber heute nimmer...hab Kopfweh...bin müde.... und überhaupt.... is ja eh zumeist nur Mist der dabei raus kommt.... (also bei ARGE Sachen )
Re: Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Lass die Einkommensbereinigung mal außen vor, die ist unproblematisch - außer man nennt ein Ladenlokal sein eigen, dass von einer fachkundigen Außendienstmitarbeiterin nicht als solches erkannt wird, weil der Nachbarladen nicht Tiffany's heißt, und wo Elche für 50 Cent verkauft werden, die anderswo glatt € 1,00/Dutzend kosten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1747
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 08:51
Re: Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Koelsch hat geschrieben:Lass die Einkommensbereinigung mal außen vor, die ist unproblematisch - außer man nennt ein Ladenlokal sein eigen, dass von einer fachkundigen Außendienstmitarbeiterin nicht als solches erkannt wird, weil der Nachbarladen nicht Tiffany's heißt, und wo Elche für 50 Cent verkauft werden, die anderswo glatt € 1,00/Dutzend kosten.
Re: Berechnung von Einkommen Selbstständiger
Sodele, ich hab mir zu dem Aufsatz des Herrn Geiger mittlerweile einige Gedanken gemacht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.