Der Grund für dieses Vorgehen dürfte in dem geänderten § 43 SGB II zu suchen sein. Danach werden die evtl. mit der endgültigen EKS festgestellten Überzahlungen mit 10% des Regelsatzes aufgerechnet, und dies lt. § 43 IV Satz 2 SGB II für maximal 3 Jahre. Das heißt im Klartext, bereits bei einer Überzahlung von etwas mehr als € 1.300,00 in einem BWZ bekommt das JC bei einem Single diese Überzahlung nicht mehr komplett zurück.
Wie soll man sich also gegen diese Manipulationen wehren?
Das JC nutzt für diese Manipulation zwei "Möglichkeiten", gerne auch in Kombination.
- JC setzt die geschätzten Einnahmen nach oben.
Den fälligen Widerspruch begründet man mit einem Hinweis auf den § 3 III Satz 2 ALG II-V
- hier ist die einzige gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Einnahmenerhöhung beschrieben, und die bezieht sich eindeutig nicht auf voraussichtliche, geschätzte Einnahmen.Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. - Es werden geschätzte Ausgaben nicht anerkannt.
Auch hier ist der Widerspruch fällig, der wird begleitet mit einer geänderten, geschätzten EKS, bei der dann auch die Einnahmen entsprechend gemindert werden, denn das hat JC natürlich nicht gemacht.
Beispiele:- In einem mir bekannten Fall wurden einem Selbstständigen der ausschließlich im Hause seiner jeweiligen Kunden Dienstleistungen erbringt (jeweils ca. 1 - 2 Stunden lang), sämtliche Fahrtkosten mit dem Betriebs PKW gestrichen, die Begründung des JC ist Schwachsinn:
Hier müssen dann in der beim Widerspruch geänderten EKS auch die Betriebseinnahmen auf Null korrigiert werden, denn wenn er nicht mehr zu seinen Kunden fahren kann, dann kann er logischerweise auch keine Einnahmen mehr generieren. - Es werden Werbemaßnahmen als nicht "angemessen" oder "vermeidbar" gestrichen. Auch hier hat sofort eine Korrektur der Einnahmen zu erfolgen, keine Werbung bedeutet, weniger Aufmerksamkeit, bedeutet weniger Einnahmen.
- Telefonkosten werden nicht anerkannt.
Gleiche Reaktion wie vorstehend, gleiche Begründung - wenn ich meine Kunden nicht mehr anrufen kann, dann kann ich auch keine Umsätze generieren.
- In einem mir bekannten Fall wurden einem Selbstständigen der ausschließlich im Hause seiner jeweiligen Kunden Dienstleistungen erbringt (jeweils ca. 1 - 2 Stunden lang), sämtliche Fahrtkosten mit dem Betriebs PKW gestrichen, die Begründung des JC ist Schwachsinn:
- Das heißt aber nun nicht, dass ich wegen dieser geänderten EKS mich nun tatsächlich an die Kürzungen halten muss. Natürlich fahre ich weiter zum Kunden, rufe den an und verteile meine Flyer und fahre auch die entsprechenden Einnahmen ein.
Ich bezweifle sehr stark, dass JC nun bei der endgültigen EKS hinkommen würde und diese Einnahmen nicht anerkennt. Streichen sie aber jetzt erneut an den Kosten herum, mit Hinweis auf die frühere Streichung bei der geschätzten EKS, dann hat man spätestens vor Gericht natürlich das letztlich fast unwiderlegbare Argument: Was passiert wäre, wenn ich mich an die Vorgaben des JC gehalten hätte, das hab ich ja im Widerspruch erläutert. Da ich aber nicht so blöd bin wie das JC (kann man auch etwas diplomatischer ausdrücken ), hab ich das getan, was kaufmännisch, unternehmerisch sinnvoll ist - und, wie man sieht, hab ich damit einigermaßen Erfolg gehabt. Also waren die Ausgaben angemessen und unvermeidlich und notwendig.
Den Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid kann man natürlich auch mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (eA) flankieren. Da besteht aber durchaus die Gefahr, dass das SG hier die Eilbedürftigkeit verneint, weil z.B. ja noch Geld auf dem Konto ist = der Hungertod steht nicht unmittelbar bevor. Kann sein, muss aber nicht sein. Ob es zur Begründung der Eilbedürftigkeit ausreichen würde z.B. darauf hinzuweisen - ich bekomme nicht genug Geld zu Bedarfsdeckung, also muss ich aus den Betriebseinnahmen Brötchen kaufen, also kann ich nicht in bisherigem Maße z.B. Handelsware nachkaufen, also geht jetzt das Gewerbe zwangsläufig den Bach runter.
Versuchen kann und sollte man es, es wird ja durchaus auch Richter geben, die einigermaßen wirtschaftlich denken können.