Rück das Pizzarezept raus - JC Absurdistan?

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Koelsch
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Rück das Pizzarezept raus - JC Absurdistan‏

#1

Beitrag von Koelsch »

Danke an Norbert Herrmann für diese "wunderschöne" E-Mail:
Die ALG II-V schreibt vor, dass die Betriebsausgaben von Selbständigen den "Lebensumständen während des Bezugs von Leistungen zur Grundsicherung ..." entsprechen müssen.

Also PIZZA ??? Und noch was drauf auf dem Teig? Nööö. Auch wen die Pizzen verkauft werden wollen ...

Eine Zusendung:

Die Kinder des Stehpizzabäckers hungern, die Wohnung ist mangels Geld gekündigt und nun das :

Pizza nach Art des Jobcenters (ohne Teigrezept kein Geld)

----------------------------

(Aus dem aktuellen behördlichen Anschreiben eines Jobcenters an einen verarmten selbständigen Stehpizzabäcker und seine Familie :)

".....Bevor es zu einer, zumindest vorläufigen Bewilligung kommt, müßte noch folgendes vorgelegt werden :

- .....

- .....

- das Teigrezept, mit dem Herr XXXXX seine Pizzen zubereitet (da sich aus den Einkäufen für Mehl, Hefe etc in Verbindung mit dem Rezept ableiten läßt, wie viele Pizzen davon gebacken werden können;"

----------------------------

Fraglich ist wie sich in dieser komplexen behördlichen Rechenoperation die Faktoren Salami, Peperoni und Sardellen oder Spinat auswirken. Oder vielleicht verwechseln die das mit Lamacun.

Unklar ist wie die deutsche Sozialgerichtsbarkeit den Mindestbelag einer Salamipizza oder Quattro Stagioni im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch definieren wird. Wahrscheinlich wird noch eine Sanktion erfolgen, weil das Zulegen einer überflüssigen Artischocke als absichtliches Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit gewertet wird.......
:arge:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Rück das Pizzarezept raus - JC Absurdistan‏

#2

Beitrag von kleinchaos »

Es könnte ja vielleicht eine Pizza abgezweigt worden sein für die hungrigen Kinder zu Hause. Damit könnte man wunderbar eine Privatentnahme konstruieren

Ich kann niemals so viel Pizza essen wie ich :kotz: möchte
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
ela1953
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Re: Rück das Pizzarezept raus - JC Absurdistan‏

#3

Beitrag von ela1953 »

Warum das Rezept? Beim Finanzamt gibts doch sicher ne Liste, was alles in eine Pizza darf und wieviel man aus einem kg Mehl backen muss.

Einem Bekannten, der mal ne Kneipe hatte, wurde auch vom Finanzamt vorgerechnet, wieviel Bier und Kaffee er verkauft hätte.

Pro Papierbanderole ein Bier - für jeden Kaffee ein oder zwei Stück Würfelzucker (Zahl weiß ich jetzt nicht mehr)

Und schon stand der Umsatz fest.

Es gab dann keine Banderole mehr und auch keinen Würfelzucker.
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Günter
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Re: Rück das Pizzarezept raus - JC Absurdistan‏

#4

Beitrag von Günter »

Jetzt hab ich das endlich gerafft, was die wollen
- das Teigrezept, mit dem Herr XXXXX seine Pizzen zubereitet (da sich aus den Einkäufen für Mehl, Hefe etc in Verbindung mit dem Rezept ableiten läßt, wie viele Pizzen davon gebacken werden können;"
Nur steht dem der

§35 SGB I
(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
entgegen. Man stelle sich vor der Erfinder der CocaCola hätte ALG II beziehen müssen. Das Zuckerzeuch wäre heute in aller Munde. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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