Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

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Günter
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Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#1

Beitrag von Günter »

Die JC machen oft Probleme bei der Anerkennung der betrieblichen Fahrzeugkosten, besonders wenn das Fahrzeug bereits vor der Selbstständigkeit im eigenen (privaten) Besitz war.

Ich würde in dem Fall folgenden Weg wählen.

Ich melde mein Fahrzeug ab und verkaufe es an einen Freund. => Private Vermögensumwandlung, wenn meine Vermögens-Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind ist das unschädlich. Der Freund gibt das abgemeldete Fahrzeug an einen Dritten weiter. Ich erwerbe für die gewerbliche Nutzung ein Fahrzeug (kann ja das selbe sein) und melde es neu an. Jetzt habe ich als Selbstständiger ein Fahrzeug und alle Kosten, einschl. Kaufpreis, Anmeldung usw. sind in der EKS ordnungsgemäß untergebracht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Mr-Doc
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#2

Beitrag von Mr-Doc »

Würde ich persönlich etwas anderst angehen.

Das Fahrzeug in eigen Besitz abmelden und an seine Firma verkaufen sprich auf die Firma anmelden
Rechtlich gesehen ist somit das Geschäft der Besitzer des Fahrzeuges

Das fahrzeug wird von der Firma gekauft, ist also hier eine Ausgabe und somit korrekt verbucht
Klar ist der "Kettenverkauf" gestattet aber auch hier könnte das JC auf die Idee kommen das hier der Wert des Fahrzeuges künstlich gedrückt wird.
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Koelsch
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#3

Beitrag von Koelsch »

Mr-Doc hat geschrieben:Würde ich persönlich etwas anderst angehen.

Das Fahrzeug in eigen Besitz abmelden und an seine Firma verkaufen sprich auf die Firma anmelden
Rechtlich gesehen ist somit das Geschäft der Besitzer des Fahrzeuges

Das fahrzeug wird von der Firma gekauft, ist also hier eine Ausgabe und somit korrekt verbucht
Klar ist der "Kettenverkauf" gestattet aber auch hier könnte das JC auf die Idee kommen das hier der Wert des Fahrzeuges künstlich gedrückt wird.

Das klappt im Normalfall nicht, weil die Firma keine eigene Rechtsperson ist. Das ginge nur z.B. bei einer GmbH.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Mr-Doc
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#4

Beitrag von Mr-Doc »

Ich hab meine Selbständigkeit immer in form einer GmbH angegangen
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tigerlaw
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#5

Beitrag von tigerlaw »

Mr-Doc hat geschrieben:Ich hab meine Selbständigkeit immer in form einer GmbH angegangen
Dann hattest Du aber damals auch noch Geld für Notarsgebühren etc. ... :zwinker:

Ich denke, es ist ganz einfach: Ab Unternehmensbeginn (also bei einem Neugründer) wird für das bereits bisher vorhandene Kfz ein Fahrtenbuch geführt, und wenn sich ab da herausstellt, daß das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, dannist es eben ein Betriebsfahrzeug - anderenfalls ist es ein Privatfahrzeug, und das ist dann finanziell tatsächlich schmerzhaft, weil nur pauschal 10 Ct. pro gefahrenen km abgesetzt werden können.

Aber, wenn man es genau überlegt ... :brilleputzen1: ... :brilleputzen1: : Vielleicht ist es gar keine falsche Idee, eine "UG" zu gründen. Das ist praktisch eine "GmbH light", bei der das Stammkapital weniger als 25.000 € betragen kann. Man muß dann 1/4 des bereinigten Unternehmensgewinns in die gesetzliche Rücklage einstellen und kann daraus das Stammkapital erhöhen (vgl. § 5a Abs. 3 GmbHG), bis 25.000 € erreicht sind. Erst dann kann die UG in das Register eingetragen werden und erlangt damit dann den Status einer juristischen Person (vgl. § 13 GmbHG).

Wer allerdings mit einer solchen Idee beim JC anklopft, bekommt bestimmt erst einmal einen "BRATER" aufgedrückt, wie "helz" ja sattsam erlitten hat ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#6

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch, meines Wissens ist die UG auch ohne Eintragung ins Handelsregister eine juristische Person. Anders wäre die Haftungsbeschränkung kaum darstellbar.

Die Krux bei der UG Konstruktion. So lange der Leistungsberechtigte beherrschender Gesellschafter ist, hat das JC vermutlich weitgehenden Zugriff auf die Uternehmenszahlen. Ob das JC auch so weit da rein regieren kann, wie bei einem 1-Personenunternehmen? :ka:

Ich denke, da kann man mit einem geschickten Gesellschaftsvertrag schon das ein oder andere Riegelchen einbauen.
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tigerlaw
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#7

Beitrag von tigerlaw »

Aber ich bin kein Gesellschaftsrechtler, da lasse ich besser die Finger von weg. Sozialrecht (und Erbrecht) ist auch so schon genug.
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Koelsch
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#8

Beitrag von Koelsch »

Musst Du ja auch nicht. Die UG hat für den ALG II Bezieher durchaus ihre Tücken. Ich hatte gerade eben einen Bekannten, da stellte sich die Leistungsabteilung auf den Standpunkt:
  1. Gründungskosten = vermeidbar, denn niemand muss ja eine UG gründen. Man kann auch mit ohne UG "gewerben", also keine Anerkennung dieser Kosten.
  2. Bilanz und entsprechende Veröffentlichungskosten, siehe Nr. 1
  3. Gewinneinstellung in's Stammkapital, ok, kannst Du machen, aber das ändert nichts daran, das der volle Gewinn angerechnet wir (natürlich mit Freibetrag), weil Gewinneinstellung vermeidbar, musst Du nur keine UG gründen.
Das Spielchen zog sich gut 9 Monate hin, erst dann kam es zu einem Gespräch mit dem GF des Jobcenters, der die Leistungsabteilung etwas auf Linie brachte, aber auch ohne sich zur UG-Frage wirklich zu äußern. Das waren dann Aussagen wie "Selbstständigkeit positiv fördern und unterstützen" und das ab sofort. Schaun mer mal, wie das in der Praxis ist, denn der quer schießende Leiter der Leistungsabteilung ist in Personalunion stellvertretender GF dort. Das könnte sich als gar liebreizende Kombination herausstellen. :unschuld:

UG ist hier auf jeden Fall angesagt, der Leistungsberechtigte ist deshalb Leistungsberechtigter, weil er mal am eigenen Leibe erfahren durfte, was persönliche Haftung in der Praxis bedeutet. Er hatte genug, um die Forderungen zu bedienen, jetzt hat er nix mehr. Gut, ihm hängt natürlich um die Füße, er ist eine ehrliche Haut. Es soll ja durchaus persönlich haftende Leute geben, die schlecken auch nach der Firmeninso noch an Millionenvermögen. :unschuld:
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#9

Beitrag von DerSpreewälder »

Hallo Leute,

ich bin neu hier und habe aufgrund der Aktualität unseres Problems gleich einmal eine Frage und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.

Meine Frau hat 01. November 2015 in ihrer Funktion als stellvertretende Pflegedienstleitung den ambulanten Pflegedienst ihrer Vorgesetzen nach deren Ableben übernommen. Der ebenfalls übernommene Fuhrpark von insgesamt 5 Fahrzeugen wurde nun kurzerhand auf 4 dezimiert, indem der Ersatzwagen verkauft wurde, da er irreparable Defekte aufwies.

Da aber dringend ein Ersatzwagen benötigt wird, wir aber vorerst Kosten für einen Neuwagen sparen möchten (da die Kosten für den Unternehmenskauf ziemlich hoch waren), wäre unsere Idee, den privaten PKW meiner Frau an ihr Unternehmen zu verkaufen und mit dem Erlös als Anzahlung einen neuen Privat-PKW zu kaufen, da sie privat nach wie vor einen Wagen benötigt und nicht die Dienstwagen dafür nutzen möchte/kann.

Gibt es eventuell eine steuerlich saubere Möglichkeit (meine Frau ist Freiberufler und somit nicht gewerbesteuerpflichtig), diesen Verkauf durchzuführen oder geht es nur, wenn wir ihren jetzigen PKW an z. B. einen Autohändler verkaufen (und den Erlös auf unser Privatkonto einzahlen) und ihn von dort über das Unternehmen (vom Geschäftskonto) wieder zurück kaufen, damit eventuell sogar wieder was für eine steuerliche Abschreibung vorhanden ist.

Der Vorteil an diesem Auto läge für uns insbesondere darin, dass wir einen Gebrauchten "kaufen"

Wenn es eine Möglichkeit gäbe, wonach richtet sich dann der Fahrzeugwert? Nach Schwacke o. ä.???

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten... :Daumenhoch:
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Günter
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#10

Beitrag von Günter »

Wernn es mich beträfe, ich würde zu einem Autohändler fahren und mir ein schriftl. Kaufangebot geben lassen, dann kauft ein Kumpel das Auto auf und ein anderer Kumpel verkauft mir ein ähnliches Kfz (mit einem kleinen Aufpreis natürlich).

Wenn jemand fragt warum, der Privat-PKW hatte schon einige techn. Macken und der Verkäufer ist dir über Freunde bekannt und als seriös beschrieben, der hat nur gute Sachen in der Mache.
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Koelsch
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Günter's Weg ist sehr praktikabel.
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#12

Beitrag von DerSpreewälder »

Also ich habe einen Kumpel mit eigenem Autohaus, der das bestimmt für mich machen würde.

Ich hatte mir das so vorgestellt, dass ich mir einen Schwacke-Auszug für das Fahrzeug besorge und mein Kumpel das Fahrzeug zu diesem Preis ankauft und das Fahrzeug dem Unternehmen meiner Frau für den Preis (+ eventuell einer kleinen Marge für seine Mühen) wieder verkauft.

Beim Mauscheln mit dem Fahrzeug könnte ich mir vorstellen, dass das Finanzamt es eventuell ein wenig hellhörig wird, da es ja dieselbe Fahrgestellnummer bleibt, oder habe ich euch falsch verstanden?

Gruß

Martin
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kleinchaos
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#13

Beitrag von kleinchaos »

Die Mehrwertsteuer kannst du nicht geltend machen beim Finanzamt beim Verkauf von privat ans Unternehmen. Aber ansonsten wäre das machbar.
Wenn das Auto erstmal im Besitz deiner Frau verbleibt, kann sie mittels Fahrtenbuch die betrieblichen Kilometer nachweisen beim Finanzamt. Wenn dann die gewerbliche Nutzung höher ist als die private, wird es eh zum Geschäftsfahrzeug. Das heißt, dass alle Kosten auch Geschäftskosten sind.

Jedoch ist zu beachten, dass die 1%-Regel dann greift, also die Privatnutzung mit 1% des NEUWERTES als Einkommen zu versteuern ist. Bei mittels Fahrtenbuch nachgewiesener privater Mehrnutzung eben auch mehr. Eben deshalb lohnt es sich für Selbständige oft nicht einen Gebrauchten betrieblich zu nutzen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#14

Beitrag von Koelsch »

Wegen der Fahrgestellnummer musst Du Dir keine Gedanken machen - der Privatverkauf an das Autohaus geht das FA absolut nichts an. Lediglich beim Autokauf ist der Kaufvertrag zu den Betriebsakten zu nehmen.

Betriebsfahrzeug kann das Privatfahrzeug in kc's Szenario schon werden, wenn es zu mehr als 10% betrieblich genutzt wird.
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#15

Beitrag von DerSpreewälder »

Danke Koelsch, die erste Zeile deines Beitrages ist eigentlich genau das was ich gebraucht habe. Die dienstliche Nutzung des privaten PKW via Fahrtenbuch hilft uns leider nicht weiter, da das Fahrzeug dann zukünftig ausschließlich durch ihre Mitarbeiter gefahren werden würde.

Vielen vielen Dank für eure Informatione... :Daumenhoch:
Peter I.
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Re: Umwandlung eines Privat PKW in einen Firmenwagen

#16

Beitrag von Peter I. »

Koelsch hat geschrieben: Mi 27. Jun 2012, 16:09 Widerspruch, meines Wissens ist die UG auch ohne Eintragung ins Handelsregister eine juristische Person. Anders wäre die Haftungsbeschränkung kaum darstellbar.
Stimmt (letzter Satz). Die Gesellschafter von GmbH und UG sind solange Vollhafter, bis das Ding im Register steht. Sonst könnte ja jeder mit der Behauptung, er wolle eine Gesellschaft gründen, seine Rechnungen nicht zahlen wollen.
Koelsch hat geschrieben: Mi 27. Jun 2012, 16:09 Ich denke, da kann man mit einem geschickten Gesellschaftsvertrag schon das eine oder andere Riegelchen einbauen.
Nun, viele Gesellschaftsverträge sehen es vor, einen insolventen Gesellschafter aus der Gesellschaft zu drängen. Denn es hat keiner Lust, die Verluste alleine zu tragen und dann die Gewinne zu teilen. Und mit einer Ein-Mann-Gesellschaft hat das JC sowieso freie Bahn, weil da niemand ist, dessen Daten das JC nichts anginge. Der Nutzen einer solchen Konstruktion ist - von der mithin nicht unbegrenzten Haftungsbeschränkung, den Bilanzierungspflichten, den Notarkosten und der höheren Steuerlast abgesehen - also recht zweifelhaft.
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