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SG Gießen S 18 SO 108/14 Sterbegeldversicherung nicht anrechenbar

Verfasst: Mi 6. Jul 2016, 05:50
von kleinchaos
Die vorhandene Sterbegeldversicherung ist eine zweckgebundene Versicherung und ist im Grundsicherungsbezug kein verwertbares Vermögen.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Gie ... s22851.htm

Nochzumal es die Kommune im Todesfall von der Übernahme der Bestattungskosten entlastet.