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LSG BWB L 7 SO 2453/09 ER-B zur privaten Krankenversicherung

Verfasst: Fr 21. Aug 2009, 17:04
von Koelsch
Das LSG BWB hat hier, wie auch in der bereits von kleinchaos eingestellten Entscheidung L 2 SO 2529/09 ER-B anerkannt, dass der Grundsicherungsträger die Beiträge zur privaten KV (halber Basistarif) in voller Höhe zu übernehmen hat, weil, salopp ausgedrückt, der Hilfebedürftige nicht den Sch.. der Bundesregierung auszubaden hat. (Stichwort Regelungslücke auch hier dargelegt http://www.alg-ratgeber.de/f16t2278-ges ... erten.html).

Beide Entscheidung beziehen sich aber nicht auf den Bereich des SGB II sondern es geht hier um SGB XII, die Problematik ist aber gleich und das LSG weist auch darauf hin.