Das zunächst zum Kindesunterhalt vom Vater aufgrund eines an diesen gerichteten Gebührenbescheides unmittelbar an die Kindertagesstätte gezahlte Verpflegungs-/ Getränkegeld in Höhe von 50,00 Euro monatlich stellt kein Einkommen des Kindes dar.
Bei "willigen" Vätern ist das ein interessanter Gedanke.
LSG NSB - L 7 AS 1416/10 _ Kindesunterhalt
LSG NSB - L 7 AS 1416/10 _ Kindesunterhalt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG NSB - L 7 AS 1416/10 _ Kindesunterhalt
Koelsch hat geschrieben: Bei "willigen" Vätern ist das ein interessanter Gedanke.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!