LSG NSB - L 7 AS 1416/10 _ Kindesunterhalt
Verfasst: Di 29. Jan 2013, 10:14
Das zunächst zum Kindesunterhalt vom Vater aufgrund eines an diesen gerichteten Gebührenbescheides unmittelbar an die Kindertagesstätte gezahlte Verpflegungs-/ Getränkegeld in Höhe von 50,00 Euro monatlich stellt kein Einkommen des Kindes dar.
Bei "willigen" Vätern ist das ein interessanter Gedanke.
Bei "willigen" Vätern ist das ein interessanter Gedanke.