Beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft der Eltern mit ihrem Kind zu berücksichtigen - beim Kinderzuschlag ist von den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auszugehen.
Weitere Anmerkungen: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... g-ist.html
LSG FSB - L 7 BK 5/12 - KiZ bei temporärer BG
LSG FSB - L 7 BK 5/12 - KiZ bei temporärer BG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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