Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht.
- weitere Ausführungn dazu: http://www.rechtslupe.de/familienrecht/ ... kfuue.dpuf
Ich denke, das ist schwere Kost, daher vielleicht Fragen dazu im Diskussionsbereich
BGH - XII ZB 39/11 - Unterhalt bei SGB II Bezug
BGH - XII ZB 39/11 - Unterhalt bei SGB II Bezug
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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