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LSG Bremen L 7 AS 1470/12 Keine Fahrkosten für Enkelbesuch

Verfasst: Mo 23. Dez 2013, 07:14
von kleinchaos
Hilfebedürftigen müssen mit Festbetrag auskommen und auf den in der Regelleistung enthaltenen Sparanteil zurückgreifen
Ferner sei zu verlangen, dass der durch die Atypik bedingte, besondere Bedarf auch unabweisbar sein müsse. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Regelleistung durch Pauschalbeträge abgebildet werde, um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Bedarfspositionen zu ermöglichen. Der Hilfebedürftigen mute also der Gesetzgeber zu, ihr individuelles Verbrauchsverhalten so zu steuern, dass sie mit dem Festbetrag auskommen und bei besonderen Bedarfen zunächst auf den in der Regelleistung enthaltenen Sparanteil zurückgreifen müsse.
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Ni ... s17407.htm

Re: LSG Bremen L 7 AS 1470/12 Keine Fahrkosten für Enkelbesuch

Verfasst: Mo 23. Dez 2013, 11:54
von Koelsch