BFH - III R 52/13 - Kindergeld duales Studium

Urteile zu Kindergeld, Kinderzuschlag, Familienrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht u.ä
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Koelsch
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BFH - III R 52/13 - Kindergeld duales Studium

#1

Beitrag von Koelsch »

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang geltend machen können. Da es sich insoweit um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es für den Kindergeldanspruch unschädlich, dass das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat.

Siehe auch: http://mobil.kostenlose-urteile.de/BFH_ ... s19106.htm

Urteil hier: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=30698
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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