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LSG NSB - L 13 AS 107/15 B ER - Lernförderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 09:13
von Koelsch
Leitsatz ( Juris )
1. Nicht allein die Versetzung, sondern auch ein ausreichendes Leistungsniveau ist ein wesentliches Lernziel i. S. des § 28 Abs. 5 SGB 2.

2. Die Annahme, eine erforderliche Lernförderung sei regelmäßig auf kurze Zeiträume beschränkt, wird den Realitäten des Schulalltags nicht gerecht.

3. Zur Prognose der Eignung und Erforderlichkeit im Einzelfall.