LSG NSB - L 13 AS 107/15 B ER - Lernförderung
Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 09:13
Leitsatz ( Juris )
1. Nicht allein die Versetzung, sondern auch ein ausreichendes Leistungsniveau ist ein wesentliches Lernziel i. S. des § 28 Abs. 5 SGB 2.
2. Die Annahme, eine erforderliche Lernförderung sei regelmäßig auf kurze Zeiträume beschränkt, wird den Realitäten des Schulalltags nicht gerecht.
3. Zur Prognose der Eignung und Erforderlichkeit im Einzelfall.
1. Nicht allein die Versetzung, sondern auch ein ausreichendes Leistungsniveau ist ein wesentliches Lernziel i. S. des § 28 Abs. 5 SGB 2.
2. Die Annahme, eine erforderliche Lernförderung sei regelmäßig auf kurze Zeiträume beschränkt, wird den Realitäten des Schulalltags nicht gerecht.
3. Zur Prognose der Eignung und Erforderlichkeit im Einzelfall.