Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen.
Eine universitäre Ausbildung endet erst, wenn dem Studenten die
Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit dem Ablegen
der letzten Prüfung.
Link zum Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/180215
Danke an Willy Voigt für den Hinweis
FG Sachsen - 4 K 357/11 - Kindergeld Ausbildungsende
FG Sachsen - 4 K 357/11 - Kindergeld Ausbildungsende
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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