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BSG - B 12 KR 11/11 R - PKV Kündigung, ALG II

Verfasst: So 22. Dez 2013, 15:30
von Koelsch
Bei gekündigter PKV besteht für Arbeitslosengeld II-Bezieher Versicherungspflicht in der GKV
In der Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezuges besteht - soweit sie nicht familienversichert sind - grundsätzliche eine Versicherungspflicht in der GKV. War ein Versicherungsnehmer als Selbständiger bei einer privaten Krankenversicherung versichert, die dem Betroffenen allerdings wegen Beitragsrückständen kündigte, und bezieht er daraufhin als weder in der PKV noch in der GKV Versicherter Arbeitslosengeld II, so ist auch er pflichtversichertes Mitglied bei der GKV. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betroffene "unmittelbar" vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war. Endete sein letzter Versicherungsschutz gegen Krankheit in der PKV hingegen 18 Monate vor Bezug des Arbeitslosengeld II, so kann von "Unmittelbarkeit" nicht mehr die Rede sein. Der entsprechende Ausschlussgrund ist daher nicht einschlägig.