Seite 1 von 1

LSG BWB - L 11 KR 2003/13 B - AU muss schriftlich sein

Verfasst: Mi 29. Jan 2014, 20:15
von Koelsch
Danke an WillyV

Aufzeichnungen des Arztes in seinen Praxisunterlagen können keine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit iSd § 46 Satz 1 Nr 2 SGB V enthalten. Die vom BSG im Urteil vom 10.05.2012 (B 1 KR 20/11 R, BSGE 111, 18) hervorgehobene Unterscheidung zwischen der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, der Bescheinigung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und der Meldung der Arbeitsunfähigkeit ändert nichts an der Tatsache, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung verkörpert sein muss, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird.