Für Gelegenheitsjobs von Rentnern werden keine Sozialabgaben fällig. Das gilt selbst dann, wenn der Monatsverdienst die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450,00 € überschreitet, wie am Mittwoch, 07.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (AZ: B 12 R 5/12 R). Wenn die Jobs auf nicht mehr als 50 Tage im Jahr begrenzt sind, dürfen danach die Sozialkassen nicht einfach einen Willen zur Dauerbeschäftigung unterstellen.
Ausführlicher: http://www.kanzlei-blaufelder.com/rentn ... dwigsburg/
Terminsbericht: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 4&nr=13392
BSG - B 12 R 5/12 R - Sozialabgaben Gelegenheitsjob
BSG - B 12 R 5/12 R - Sozialabgaben Gelegenheitsjob
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.