Auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholerkrankung muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten und kann sich nicht auf Eigenverschulden des Arbeitnehmers berufen.
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BAG Köln 10 AZR 99/14 Lohnfortzahlung Alkoholsucht
- kleinchaos
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BAG Köln 10 AZR 99/14 Lohnfortzahlung Alkoholsucht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg