LSG FSB - L 2 SF 64/13 B - Befangenheit Sachverständiger

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Koelsch
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LSG FSB - L 2 SF 64/13 B - Befangenheit Sachverständiger

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Beitrag von Koelsch »

Befangenheit des Sachverständigen

Bayerisches Landessozialgericht - L 2 SF 64/13 B - Beschluss vom 25.09.2015

Ein fortbestehendes Beratungsarztverhältnis zwischen dem Sachverständigen und dem beklagten Unfallversicherungsträger begründet die Besorgnis der Befangenheit. Die Unfallversicherungsträger haben kein eigenes ärztliches Personal und bedienen sich deshalb der Hilfe von - meist selbstständigen oder anderweitig beschäftigten - beratenden Ärzten, mit denen sie dauerhafte Vertragsbeziehungen unter Einschluss einer Vergütung aufbauen und die insbesondere die Aufgabe haben, in Streitfällen zu eingeholten Gutachten aus Sicht der Beklagten Stellung zu nehmen. Abgesehen von der gezahlten Vergütung, setzt ein solches Beratungsarztverhältnis eine besondere Vertrauensbeziehung voraus, in dem sich der Unfallversicherungsträger darauf verlässt, dass der beratende Arzt die Interessen der Unfallversicherungsträger in vollem Umfang wahrnimmt. Hieraus entsteht eine besondere Nähe zum Unfallversicherungsträger, die aus Sicht der Versicherten auch bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit bzw. Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen. Eine Aussage, dass der Sachverständige tatsächlich parteilich oder voreingenommen ist, ist damit nicht verbunden, aber auch nicht notwendig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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