BSG - B 1 KR 3/13 R - alternative Versorgung
Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 20:09
Leitsätze
1. Versicherte haben wegen Systemversagens Anspruch auf Versorgung mit Einlagefüllungen, wenn deren Ausschluss aus dem Leistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gegen höherrangiges Recht verstößt und die Versorgung individuell erforderlich ist.
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot schließt einen Anspruch Versicherter auf medizinisch alternativlose Versorgung mit Einlagefüllungen nicht aus.
Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=13611
1. Versicherte haben wegen Systemversagens Anspruch auf Versorgung mit Einlagefüllungen, wenn deren Ausschluss aus dem Leistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gegen höherrangiges Recht verstößt und die Versorgung individuell erforderlich ist.
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot schließt einen Anspruch Versicherter auf medizinisch alternativlose Versorgung mit Einlagefüllungen nicht aus.
Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=13611