Es liegt ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz des § 103 SGG vor, wenn ein Gericht offene medizinische Fragestellungen durch eigene Bewertungen ersetzt.
Streitig ist der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
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BSG - B 9 SB 1/03 R - Amtsermittlungspflicht
BSG - B 9 SB 1/03 R - Amtsermittlungspflicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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