Ich brauche nicht zum Versichertenamt, denn bis 3-4 Fragen alles kein Problem.
Unsicher bin ich bei:
8.4 Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger,
Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft,
Versorgungsgeld vom Versorgungsamt,
Überbrückungsgeld der Seemannskasse
Nein oder ja? -> ich meine NEIN
bei 8.4 Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger, Verletztengeld von der Berufsgenossemscahft, Versorgungskrankengeld vom Versorgunsgamt, Überbrückungsgeld der Seemannkasse.
Ediert..... doppelt "gemobbelt" :-)
bei 8.5 Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Einstiegsgeld, Gründerzuschuss, Aufstockungsgeld bei Arbeitsteilzeitarbeit von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter.
Die Angaben zum Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Einstiegsgeld sind auch dann erforderlich, wenn unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten oder
unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten oder erhalten haben.
bei 8.8 Sozialhilfe, Grundsicherung vom Sozialhilfeträger
Die Angaben sind auch erforderlich, wenn unterhaltsbererchtigte Angehörige Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten oder erhalten haben.
Nein oder ja ? -> betrifft das nun nur mich? Erhalte seit längeren Grundsicherung. EU-Rente wurde rückwirkend vom 1.1.2014 gewährt.