Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Pegasus
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Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#1

Beitrag von Pegasus »

Ab 1. Dezember 2019 habe ich Anspruch auf die Altersrente und suche nach Infos ob der Rentenbetrag neu berechnet wird, also sich ändert und bin auf diese Seite gekommen: https://rentenbescheid24.de/altersrente ... er-werden/
In § 309 Absatz 3 SGB VI sind die Regelungen für die neue Rechtsänderung zur EM-Rente und Zurechnungszeit / Anrechnungszeit zu finden! Neufeststellung der Rente nur auf Antrag! Aber Vorsicht vor übereilten Anträgen. Nachrechnen lassen, ob es sich wirklich lohnt!
Leider komme ich nicht ganz klar mit den Angaben. Aber vielleicht jemand von euch...... :1: :8:

Die EU - Rente wurde während des Leistungsbezuges von ALG II nachträglich ab 1.1.2012 gewährt.
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Koelsch
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#2

Beitrag von Koelsch »

Muss ich mal gucken, derzeit auch :1:
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Olivia
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#3

Beitrag von Olivia »

Lohnt sich die Regelaltersrente für Dich?
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marsupilami
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#4

Beitrag von marsupilami »

Was spricht gegen einen Termin beim örtlichen Rentenberater?
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Pegasus
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#5

Beitrag von Pegasus »

Ach Oli was soll ich Dir darauf antworten. Vielleicht mit einer Gegenfrage...... lohnt es sich für Dich?
Die EU - Rente ist bewährt bis zur Altersrente und ich mache mir halt einige Monate vorher Gedanken darüber.

Auf einer anderen Webseite las ich, das die DRV automatisch den Wechsel vornimmt, also weiterhin zahlt aber als Alterrente. Aber ich meine das man immer nur mit Rentenantrag Rente erhält.

Auf der verlinkten Seite ist eine Beispielrechnung. Aber da ich etliche Jahre am Leistungstropf hing/hänge glaube ich nicht, das die Altersrente fast doppelt so hoch ist wie die EU-Rente.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#6

Beitrag von Pegasus »

12.05.2015, 14:41
von
Falke63
Momentan gibt es die Regelaltersrente mit 65+4 Monate. Die Eu Rente wird zu diesem Zeitpunkt ganz automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Sofern nicht neben der EU Rente noch Beiträge entrichtet wurden, wird sich an der Höhe der Rente jedoch nichts ändern.
DRV hat geschrieben:12.05.2015, 16:32
Experten-Antwort
„Falke63“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort gegeben.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... rente.html

Siehste Oli , mir scheint es lohnt sich nicht. Lediglich die Rentenart ist anders. :gaga:
Okay frage erst mal bei der DRV an.

Nachtrag: sehe gerade das ich erst ab 1.1.2020 Rentner werden kann.
Zuletzt geändert von Pegasus am Mi 3. Apr 2019, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#7

Beitrag von marsupilami »

Verkürzter Antrag auf Versichertenrente?
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rente.html

und dann hab ich noch das hier gefunden:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... rente.html

:unschuld:
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Pegasus
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#8

Beitrag von Pegasus »

Jep Marsu habe ich schon durchforstet. Eine verkürzte EU-Rente kommt nicht in Betracht, da sie mit Abschlägen verbunden ist.
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Koelsch
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich blicke da leider auch nicht durch. Ich würde auch mal bei der DRV fragen, die haben schließlich Beratungspflicht.
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Pegasus
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#10

Beitrag von Pegasus »

Wie so oft...... mehrere Anfragen bringen unterschiedliche Aussagen. Im Web finde ich , das man KEINEN Rentenantrag stellen muss, wenn die EU-Rente ausläuft, aber die schriftliche "Sachkundige Antwort" auf die Frage bringt eine gegensätzliche Antwort:
Sie müssen einen formalen Rentenantrag stellen.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung.

Der Rentenantrag sollte 3 Monate vor dem Rentenbeginn eingereicht werden.
Okay dann hole ich einen Termin beim Versichertenamt. Nicht zufassen, wer nicht aufpasst, riskiert eine 2-3 monatelange Ebbe in der Geldbörse !
Wobei ich im Web auch Aussagen seitens der DRV fand: Sie erhalten automatisch einen Fragebogen usw. Also genauso schlau wie vorher.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#11

Beitrag von marsupilami »

Also Termin und dann mal schauen, was dabei rumkommt.
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Günter
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#12

Beitrag von Günter »

Bei mir ging der Übergang ohne Antrag, ohne Lücke ganz automatisch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#13

Beitrag von Pegasus »

Richtig Günni so steht es auch im Web. Also werde ich die Tage noch mal ein Fax an die DRV senden. Ich brauche ich Auskunft die auch stimmt. Habe keinen Bock das ich 2-3 Monate ohne Rente darstehe. So viel habe ich auch wieder nicht zurück gelegt.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#14

Beitrag von Pegasus »

Kurzes Update: hatte bei der DRV schriftlich nachgefragt ob Antrag nötig oder nicht.
Heute rief eine SB aus Berlin an und sagte, das ich einen verkürzten Antrag stellen muss. Dieser wird automatisch ca. 3 Monate vor den den Rententermin - 01.01.2020 - zugesandt. Sie schickt mir den Antrag jedoch in den nächsten Tagen zu, weil ich den eventuell beim Versichertenamt ausfüllen lassen werde, und dazu brauche ich einen Termin.

Und sollte die Bearbeitung länger dauern, also nicht vor den 1.1.2020 erledigt sein, wird automatisch die EU-Rente weitergezahlt. Das ist beruhigend!

Jetzt warte ich noch wegen der EK-Steuererklärung auf de von FA geforderten Bescheinigungen aus Berlin. Was für ein Aufwand für 2 Monate Rente und der Gewissheit, das wir nichts an Steuern zahlen müssen. :-(
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#15

Beitrag von marsupilami »

:trost: für den Aufwand.
Aber Du bist in Schland!
Was hast Du erwartet? Dass das ohne Papier-Krieg, einfach so....?
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#16

Beitrag von Pegasus »

Eigentlich erwarte ich nichts Gutes mehr. Soviel ich weiss hat DE die meisten Gesetze, also auch ein Dschungel gell.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#17

Beitrag von ernest1950 »

Diesen Fragebogen habe ich auch für meine Frau bekommen (EM-Rentnerin) mit einem kleinen monatlichen Nebenverdienst.
Auch mir sind einige Fragen in diesem Fragebogen nicht klar. Allerdings habe ich heute, zwischen 15-17 Uhr eine Rentenberatung, genau über diesen Fragebogen. Eventuell kann ich später, oder morgen Angaben über diese Fragen geben.
Also bitte Geduld.
Gruß
Ernie

P.S.
Pegasus: Vielleicht können wir uns hier über einige spezielle Fragen später/morgen kurzschliessen
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#18

Beitrag von Pegasus »

Sofern mir der Antrag vorliegt kein Problem.
Aber genau wegen Unklarheiten bevorzuge ich das Versichertenamt. Und der Antrag wird dort gleich ins System eingegeben.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#19

Beitrag von Pegasus »

Ich brauche nicht zum Versichertenamt, denn bis 3-4 Fragen alles kein Problem.
Unsicher bin ich bei:

8.4 Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger, Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, Versorgungsgeld vom Versorgungsamt, Überbrückungsgeld der Seemannskasse

Nein oder ja? -> ich meine NEIN

bei 8.4 Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger, Verletztengeld von der Berufsgenossemscahft, Versorgungskrankengeld vom Versorgunsgamt, Überbrückungsgeld der Seemannkasse.
Ediert..... doppelt "gemobbelt" :-)

bei 8.5 Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Einstiegsgeld, Gründerzuschuss, Aufstockungsgeld bei Arbeitsteilzeitarbeit von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter.
Die Angaben zum Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Einstiegsgeld sind auch dann erforderlich, wenn unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten oder unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten oder erhalten haben.

bei 8.8 Sozialhilfe, Grundsicherung vom Sozialhilfeträger
Die Angaben sind auch erforderlich, wenn unterhaltsbererchtigte Angehörige Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten oder erhalten haben.

Nein oder ja ? -> betrifft das nun nur mich? Erhalte seit längeren Grundsicherung. EU-Rente wurde rückwirkend vom 1.1.2014 gewährt.

:1: :8:
Zuletzt geändert von Pegasus am Do 11. Jul 2019, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#20

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, bei der Rente zählt jeder für sich, da gibt's keine BG
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#21

Beitrag von Pegasus »

Nun ja aber unterhaltsberechtigte Angehörige -> betrifft meiner Meinung auch die Ehepartner?
Hat noch Zeit, also warte ich was andere dazu meinen. :_)
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#22

Beitrag von marsupilami »

Unterhaltsberechtigt wären doch erstmal Kinder.
Fällt bei Euch doch weg.

Dann wäre der jeweils andere unterhaltsberechtigt, wenn Ihr Euch trennt.
Das habt Ihr ja wohl nicht vor und außerdem: selbst wenn unterhaltsberechtigung vorläge - man/vrau muss doch erstmal Unterhaltsfähig sein.
Das kommt doch auch nur zum Tragen, wenn eine entsprechende Forderung geltend gemacht wird.

Mach Dir nicht so viel Kopf, nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und weg damit!
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#23

Beitrag von Pegasus »

Marsu es ist lediglich eine Frage im Antrag. Ich möchte nur den Rentenantrag fehlerfrei abgeben.
Unterhaltspflicht der Ehegatten während der Ehe
Es ist ein Unterschied, zwischen Unterhaltsberechtigt und Unterhaltsfähig. Soweit ich das in Erinnerung habe, hatte Tiger mir vor längerer Zeit auch gesagt, das Eheleute gegenseitigt zum Unterhalt verpflichtet sind. :gaga:
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#24

Beitrag von marsupilami »

Wer von Euch beiden bekommt denn aktuell was von wem?
Wobei die Höhe hier uninteressant ist, sondern wie heißt das?

Geh doch auch nach dem Ausschluss-Verfahren vor.
Bekommt einer von Euch Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft?
Einstiegsgeld, Gründerzuschuss?

Was bleibt nach der "Streichung" übrig?
Das dann entsprechend angeben.
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Re: Wechsel von EU-Rente in Regelaltersrente

#25

Beitrag von Pegasus »

Na das ist mal wieder typisch. Rentenantrag per Einschreiben an die DRV Berlin. Und gestern gleich 2 x Post von DRV:

1. Datiert auf 19.09.2019 - Bestätigung das Antrag angekommen ist.
2. Datiert auf 20.09.2019 - Verkürzter Rentenantrag. Nein keine weitere Anforderung von Unterlagen.

Da weiß der eine SB nicht was der andere tut. :gaga: - Ich werde den Antrag nicht nochmal ausfüllen!
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