Endlose Verzweiflung

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Mr-Doc
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Endlose Verzweiflung

#1

Beitrag von Mr-Doc »

Ich bin kurz vorm Nervenkoller, vielleicht spring ich hier auch einfach vorn Zug das macht alles einfacher wenn ich einfach nicht mehr da bin

Kurz, vor 2h hab ich ein Schreiben bekommen ich seihe Gesund miene Schwerstbehinderung wird aufgehoben wiederspruch sei nicht möglich, da ich beschwerde frei währe und promt natürlich gleich mal 5 Bewerbungen vom JC, als diverse Hilfstätigkeiten im Stahlwerk

ICH HAB EIN Diagnostiziertes Gittelmann Syndrom,

Das Gitelman-Syndrom wird als eine leichte Erkrankung mit guter Prognose angesehen. Jedoch wird die Lebensqualität durch diese Erkrankung erheblich beeinträchtigt. Die Patienten leiden an Salzhunger, Krämpfen, Muskelschwäche und -schmerzen, Müdigkeit, allgemeiner Schwäche und Abgeschlagenheit. Dazu bestehen meist Polydipsie und Nykturie. (Was völliger Blödsinn ist wirklcih behandeln kann man das nicht und Kalium und Magnesium schwächen (meistens) nur die Symptome etwas ab)

Das bißchen Leben was ich noch habe ... jetzt ist es garnix mehr wert ich brauche irgendwie gaaaaanz gaaanz schnelle Tipps sonst spring ich wirklch wo runter, im Stahlwerk sterb ich, ich geh da kaputt ich geb den Löffel ab das geht einfach nicht

Die Behinderung is mir vorerst eh egal, die paar € kann ich eh nicht nutzen (wegen ALG-II) aber wenn ich jetzt nicht mehr den Schutz als Schwerbehindert geniese machen die mich fertig
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Günter
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Re: Endlose Verzweiflung

#2

Beitrag von Günter »

:trost: Erst mal tief durchatmen und versuchen ruhig zu denken.

Wer hat diesen Schrieb verfasst? Der Medizinische Dienst, oder ein SB?

Wie ist das mit den Widerspruch genau formuliert? Am Besten du stellst das Schreiben anonymisiert hier rein, dann können wir besser helfen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Mr-Doc
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Re: Endlose Verzweiflung

#3

Beitrag von Mr-Doc »

Ich hab mir beistand angefordert der in ein paar minuten da sein sollte und dann montag gleich zum vdk aber ich glaub an garnix mehr
Nives
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Re: Endlose Verzweiflung

#4

Beitrag von Nives »

gut das ein Beistand kommt und du dich auch an den VDK wendest! Was hatten die in dem Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung geschrieben? Bist Du in ärztlicher Behandlung?
Nives
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Re: Endlose Verzweiflung

#5

Beitrag von Nives »

nur mal angenommen du bist grad beschwerdefrei geht es auch darum unter welchen Bedingungen sich die Krankheit verschlimmert und inwieweit die Dysfunktion systemisch ist, also auch andere Organe beeinträchtigt
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marsupilami
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Re: Endlose Verzweiflung

#6

Beitrag von marsupilami »

Sehe ich wie Günter.

Das JC und auch nicht deren MD können die Schwerbehinderung einfach so aberkennen.

Hab mal ein wenig geschaut.
Nach dem ersten Eindruck kann eigentlich nur das Versorgungsamt bzw. der Betroffene einen Antrag auf Änderung des GdB stellen.
http://tinyurl.com/cy4yum9

http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/69.html


Hier geht's zwar Vorrangig um eine Kündigung aber eben wg. einer Schwerbehinderung, die aberkannt werden soll.
http://www.gutefrage.net/frage/nachtrae ... rbeitgeber


Ich hab meine 50% seit '97.
Die mußte ich regelmäßig verlängern lassen was nur ein einziges Mal ein "Problem" war.
Da bin ich dann zu "meinem" Orthopäden und gut war's.
Und seit letztem Jahr ist das Teil bei mir unbefristet gültig.

Also, Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist.
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Nives
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Re: Endlose Verzweiflung

#7

Beitrag von Nives »

genau, für den GdB ist das Versorgungsamt zuständig. ab einem GdB 30 kann eine Gleichstellung mit GdB 50 bezüglich des Arbeitsplatzes beantragt werden, insofern ist das nicht unbedingt egal ob du einen GdB hast oder nicht, soll heissen das muss bei Vermittlungsvorschlägen berücksichtigt werden.
Über den GdB wird nicht die Arbeitsfähigkeit attestiert, also auch bei Krankheit ohne GdB wird deine Leistungsfähigkeit eingeschätzt bzw. welche Tätigkeiten zumutbar sind
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tigerlaw
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Re: Endlose Verzweiflung

#8

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben::trost: Erst mal tief durchatmen und versuchen ruhig zu denken.

... Am Besten du stellst das Schreiben anonymisiert hier rein, dann können wir besser helfen.
:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Endlose Verzweiflung

#9

Beitrag von marsupilami »

Nochmal was gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

In § 7 wird auf den § 69 SGB IX verwiesen.

Also behaupte ich mal, daß das JC und auch nicht deren MD eben nicht die Schwerbehinderung einfach so aberkennen können.
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kleinchaos
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Re: Endlose Verzweiflung

#10

Beitrag von kleinchaos »

Doc? Bitte melde dich mal hier
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Endlose Verzweiflung

#11

Beitrag von Mr-Doc »

Das Ganze Zeug liegt beim VdK und ich bin erstmal 3 Monate krankgeschrieben
Wobei mir der ganze Scheiß Stress Sonntagnacht nen Besuch im Krankenhaus einbrachte (da waren se wenigstens nett)

Jetzt liegt es am Vdk
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Koelsch
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Re: Endlose Verzweiflung

#12

Beitrag von Koelsch »

Di sollten sich mit so etwas ja gut auskennen, das wird dann schon werden. :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Endlose Verzweiflung

#13

Beitrag von Günter »

:trost: :Daumen: :Daumen:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Endlose Verzweiflung

#14

Beitrag von Mr-Doc »

Noch die Schlappe mit em SG... ich glaub ich werd jetzt mindestens 2 wochen lang nix mehr von der aussenwelt hören wollen
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Günter
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Re: Endlose Verzweiflung

#15

Beitrag von Günter »

Für uns ist es etwas schwierig dir zu helfen, da du uns immer nur ein paar Krümel hinschmeißt, aber nicht die ganze Geschichte.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Endlose Verzweiflung

#16

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:Für uns ist es etwas schwierig dir zu helfen, da du uns immer nur ein paar Krümel hinschmeißt, aber nicht die ganze Geschichte.
:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Endlose Verzweiflung

#17

Beitrag von marsupilami »

Günter, tiger, bitte Geduld!
Es ist nicht allen gegeben, sich so schnell so weit zu öffnen.
Auch nicht in der "Anonymität" des Netzes und trotz unserer ständig wiederholten Hinweise Bescheide entsprechend zu behandeln.
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Mr-Doc
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Re: Endlose Verzweiflung

#18

Beitrag von Mr-Doc »

Mr-Doc hat geschrieben:Noch die Schlappe mit em SG... ich glaub ich werd jetzt mindestens 2 wochen lang nix mehr von der aussenwelt hören wollen
Betrifft das Thema hexenjagd ...
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martina
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Re: Endlose Verzweiflung

#19

Beitrag von martina »

Mr-Doc hat geschrieben:Ich hab mir beistand angefordert der in ein paar minuten da sein sollte und dann montag gleich zum vdk aber ich glaub an garnix mehr
Sorry echt ein Unding! Ich wünsch dir viel Glück!!
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Re: Endlose Verzweiflung

#20

Beitrag von Mr-Doc »

So da bin ich wieder ... wird so langsam wieder

Beim Vdk riet man mir ne Anzeige wegen versucherter Körperverletzung zu machen !
Was ich denke mal auch machen werde, ansonsten darf niemand anzweifeln das ich kaputt bin :D
Mr-Doc
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Re: Endlose Verzweiflung

#21

Beitrag von Mr-Doc »

JUHU :D
Die ganze Schei** hat ein Ende

Ich bin jetzt früh renter :aufgemerkt:
Darf täglich nur noch höchstens 3h schaffen, und jetzt hat das JC wohl es interesse Verdient, allerdings bekomme ich jetzt wohl nicht mehr den normalen Hartz IV Satz hieß es ???
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tigerlaw
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Re: Endlose Verzweiflung

#22

Beitrag von tigerlaw »

Doch, das ist schön, dass Du jetzt nicht mehr "zur Arbeit geprügelt" werden kannst!

Und da Du jetzt voll erwerbsgemindert bist, ist auch das Jobcenter nicht mehr zuständig, sondern das Sozialamt mit Grundsicherungsleistungen nach SGB XII

Jetzt kommt es darauf an, wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente ist. Wenn sie niedriger ist als Deine früheren JC-Bedarfe (Regelleistung und Unterkunftskosten), dann bekommst Du die Differenz auf diese Bedarfe vom Sozialamt.

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
quinky
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Re: Endlose Verzweiflung

#23

Beitrag von quinky »

Nicht vergessen,
WENN Erwerbsminderungsrechte auf den Sozialhilfesatz angerechnet wird, vorhandene Versicherungen einreichen!
Es gibt zwar keine allgemeine Versicherungspauschale von 30€, aber vorhandene empfohlene Versicherungen wie zum Beispiel: allgemeine Haftpflicht, Hausrat, hier werden die Prämien als abzugfähige Beträge berücksichtigt.
Hierüber wird selten im voraus unterrichtet, bzw. manche Sozialamtsmitarbeiter wissen nicht, das solche Beträge laut Gesetz berücksichtigt werden MÜSSEN (Selbst wenn in der Summe der Wert von 30€ überschritten wird!).

Gruß
Ernie
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